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   BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81   

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https://dejure.org/1983,4545
BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81 (https://dejure.org/1983,4545)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1983 - VI ZR 55/81 (https://dejure.org/1983,4545)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1983 - VI ZR 55/81 (https://dejure.org/1983,4545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt - Unrichtige Belehrung über die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und die Abfassung einer eidesstattlichen Versicherung - Pflichtverletzung aus dem Anwaltsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 863
  • VersR 1983, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1957 - IV ZR 29/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
    Andererseits konnte sogar der Hinweis, der Kläger habe auch die früheren Zustellungen nicht erhalten, zur Erlangung der Wiedereinsetzung besonders günstig sein (vgl. BGH, Beschluß vom 8. März 1957 - IV ZR 29/57 - LM § 233 ZPO Nr. 73).
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
    Der erkennende Senat hat zwar wiederholt darauf hingewiesen, ein Anwalt müsse bei der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten den "sichersten" Weg wählen, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, und müsse dabei gelegentlich auch Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540, 541 m.w.Nachw. und v. 10. Juni 1980 - VI ZR 127/79 - VersR 1980, 925, 926).
  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76

    Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
    Der beklagte Anwalt mußte sogar befürchten, daß das Amtsgericht - worauf auch das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang unter Bezugnahme auf den Beschluß des BGH vom 19. September 1977 (VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098 = WM 1977, 1285) hinweist - die Wiedereinsetzung verweigern würde, wenn es davon ausging, der Kläger habe die Terminsnachricht oder zumindest die Benachrichtigung über deren Niederlegung erhalten, dann aber mit dem Erlaß eines Versäumnisurteiles rechnen und daher entsprechende Erkundigungen einholen müssen.
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
    Für die Beurteilung dieser Frage stellt das Berufungsgericht zutreffend nicht darauf ab, wie das Gericht des Vorprozesses ohne den Anwaltsfehler tatsächlich entschieden haben würde, sondern beurteilt diese Frage selbständig aufgrund der gesamten Sach- und Rechtslage (BGHZ 72, 328, 330).
  • BGH, 10.06.1980 - VI ZR 127/79

    Schadensersatzanspruch gegen Anwalt wegen eigenmächtiger Fristverlängerung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
    Der erkennende Senat hat zwar wiederholt darauf hingewiesen, ein Anwalt müsse bei der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten den "sichersten" Weg wählen, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, und müsse dabei gelegentlich auch Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540, 541 m.w.Nachw. und v. 10. Juni 1980 - VI ZR 127/79 - VersR 1980, 925, 926).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
    Der Revision kann nicht gefolgt werden, daß dadurch entgegen den vom Bundesverfassungsgericht insoweit aufgestellten Grundsätzen (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - NJW 1976, 1537 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]) die Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen in einer Weise überspannt werden, daß der Zugang zum Gericht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert wird.
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Für diese hypothetische Betrachtung ist maßgebend, wie der Vorprozeß nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Prozeßbevollmächtigten gerichteten Schadensersatzanspruch befaßt ist, richtigerweise hätte entschieden werden müssen, nicht, wie seinerzeit bei pflichtgemäßem Anwaltsverhalten mutmaßlich entschieden worden wäre (BGHZ 46, 221, 228; 72, 328, 330; 79, 223, 225 f [BGH 15.01.1981 - VII ZR 44/80] ; BGH, Urt. v. 29. März 1983 - VI ZR 55/81, VersR 1983, 562, 563 unter b).
  • LAG Hessen, 26.10.1993 - 16 Ta 263/93

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Entscheidung über

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