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   BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79   

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https://dejure.org/1980,1060
BGH, 06.05.1980 - VI ZR 58/79 (https://dejure.org/1980,1060)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - VI ZR 58/79 (https://dejure.org/1980,1060)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - VI ZR 58/79 (https://dejure.org/1980,1060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer - Unternehmer - Haftungsfreistellung - Berufsgenossenschaft - Arbeitsunfall - Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO §§ 637, 636
    Geltung der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 53
  • MDR 1980, 837
  • VersR 1980, 844
  • VersR 1981, 632
  • DB 1980, 2387
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    (1) Nach dieser Rechtsprechung behielt der Unternehmer gegenüber Angehörigen seines Unternehmens seinen zivilrechtlichen Haftungsschutz unabhängig davon, ob er in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert oder pflichtversichert war (Senatsurteile vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844 und vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161; ebenso OLG Köln, VersR 1996, 781).

    Der Erwerb der Versicherteneigenschaft hat für den auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmer also die gleiche Wirkung, als hätte er sich insoweit gegen Haftpflicht versichert (vgl. auch Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - aaO, S. 845).

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Eine solche kann auch nicht aus § 637 Abs. 1 RVO hergeleitet werden (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845 f mit Anm. Plagemann, VersR 1981, 632 , dessen Kritik eine hier nicht gegebene Fallgestaltung betrifft).
  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04

    Rechtsfolgen des Versicherungsschutzes für eine Hilfeleistung; Ausschluss der

    Zum anderen soll mit ihr der Betriebsfrieden im Unternehmen zwischen diesem und den Beschäftigten sowie den Beschäftigten untereinander gewahrt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280; 63, 313, 315; 148, 214, 219 f.; 157, 213, 218; vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845; vgl. auch BGHZ 52, 115, 122; BVerfGE 34, 118, 129 f., 132).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß ein freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft gegen Unfall versicherter Unternehmer nicht als "Versicherter" in diesem Sinne anzusehen ist, weil dies dem Zweck dieser Vorschrift widersprechen würde (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845 mit zustimmender Anmerkung von Sieg, SGb 1981, 366; zustimmend auch Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 17. Aufl., Seite 89 f.; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, S. 312; Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl., S. 164 f.; Schloen, BG 1987, 150; Wussow, WI 1980, 25 f. und 160; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juni 1985 - VI ZR 15/84 - VersR 1985, 989, 990).

    An dieser Entscheidung hält der Senat auch gegenüber den kritischen Stimmen im Schrifttum (vgl. Plagemann, VersR 1981, 632) fest.

  • LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers bei unrichtigen Auskünften über einen

    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, der die Grundlage auch nur für eine tatsächliche Vermutung in der Richtung bieten könnte, dass die Erfolglosigkeit einer Bewerbung oder auch einer Vielzahl von Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz auch bei guter Qualifikation des Bewerbers und gutem Arbeitszeugnis auf einer vom ehemaligen Arbeitgeber erteilten negativen Auskunft über den Bewerber beruhen müsste (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.12.1979 - 12/10 Sa 28/79 - ARST 1980, 156).

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 10/85

    Haftungsfreistellung eines Schülers wegen Schädigung eines Lehrers

    Ihr liegt ein ausgewogenes Verhältnis von Vor- und Nachteilen für den Geschädigten zugrunde (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845).
  • OLG Hamm, 11.02.2015 - 14 U 4/14
    Sie gilt mithin sowohl für den Unternehmer als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen (BGH NJW 1991, 174; BGH NJW 1981, 53).
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