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   BGH, 25.02.1964 - VI ZR 6/63   

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https://dejure.org/1964,7198
BGH, 25.02.1964 - VI ZR 6/63 (https://dejure.org/1964,7198)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1964 - VI ZR 6/63 (https://dejure.org/1964,7198)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1964 - VI ZR 6/63 (https://dejure.org/1964,7198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 588
  • VersR 1964, 622
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 181/59

    Wirkungslosigkeit von Abfindungsvergleichen mit dem Schädiger gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 6/63
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Juli 1960 - VI ZR 181/59 - (LM Nr. 31 zu § 1542 RVO = NJW 1960, 2235 = VersR 1960, 833) vertritt sie die Ansicht, es sei das Wesen das gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 1542 RVO, daß zu Gunsten des Sozialversicherungsträgers, der auf Grund des Unfalls dem Verletzten Leistungen zu gewähren habe, ein Verfügungsverbot im Sinne des § 135 BSB Platz greife; soweit der Verletzte seine Schadensersatzforderung dem Schädiger gegenüber geltend mache, seien seine Rechtshandlungen nur relativ - dem Sozialversicherungsträger gegenüber - unwirksam.
  • BGH, 24.10.1958 - VI ZR 229/57
    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 6/63
    Das Urteil ist mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1958 - VI ZR 229/57 - (veröffentlicht in VersR 1959, 96) rechtskräftig geworden.
  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 231/57
    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 6/63
    Der Forderungsübergang nach § 1542 RVO setzt nämlich nicht mehr voraus, als daß der Fall eintritt, auf Grund dessen der Verletzte die Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen kann, also weder die vorherige Feststellung der Leistungspflicht des Versicherungsträgers noch auch den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Leistungen (Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 1958 - VI ZR 231/57 - LM Nr. 23 zu § 1542 RVO = VersR 1959, 34).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Diese Feststellung hat, obwohl ein Vorbehalt hinsichtlich der auf den SVT oder Dritte übergegangenen Ansprüche fehlt, jedenfalls keine Rechtskraftwirkung für und gegen den Sozialversicherungsträger, auf den im Rahmen seiner Leistungen die Schadensersatzansprüche des Verletzten vor Erhebung der Klage übergegangen sind (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 6/63 - MDR 1964, 588).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Ebensowenig hat die Urteilsfeststellung, daß der Schädiger dem klagenden Verletzten den Unfallschaden zu ersetzen habe, Rechtskraftwirkung für und gegen den Versicherer, auf den im Rahmen seiner Leistungen die Schadensersatzansprüche des Verletzten vor Erhebung seiner Klage übergegangen sind (BGH Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 6/63 = VersR 64, 622 = MDR 64, 588).
  • OLG Dresden, 11.03.2015 - 5 U 1523/14

    Rechtskraft eines Feststellungsurteils bei nicht offen gelegter Abtretung der

    Sie kann nicht dadurch herbeigeführt werden, dass der nicht am Rechtsstreit beteiligte Forderungsinhaber nachträglich die Prozessführung durch den Kläger genehmigt (Anschluss BGH, Urt. v. 25.02.1964, VI ZR 6/63, MDR 1964, 588).

    Die Rechtskrafterstreckung kann nicht dadurch herbeigeführt werden, dass der Anspruchsinhaber, hier also die Klägerin, nachträglich die Prozessführung durch den Zedenten genehmigt (vgl. BGH, Urt. v. 25.02.1964, VI ZR 6/63, MDR 1964, 588; Gruber in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand 01.01.2015, § 325 Rn. 20).

  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Die Verjährungsfristen laufen getrennt (BGH Urteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 = VersR 57, 331); feststellende Entscheidungen wirken nur für und gegen den am Rechtsstreit beteiligten Gläubiger (BGH Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 6/63 = MDK 64, 588).
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 10/65

    Verjährung von Rückgriffsansprüchen nach einem Verkehrsunfall -

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß die Urteilsfeststellung, der beklagte Schädiger habe dem klagenden Verletzten allen Unfallschaden zu ersetzen, keine Rechtskraftwirkung für und gegen den Sozialversicherungsträger hat, auf den im Rahmen seiner Leistungen die Schadensersatzansprüche des Verletzten vor Erhebung seiner Klage übergegangen sind (Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 6/63 = LM § 1542 RVO Nr. 46 a = VersR 64, 622).
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