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   BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72   

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https://dejure.org/1973,504
BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72 (https://dejure.org/1973,504)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1973 - VI ZR 60/72 (https://dejure.org/1973,504)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1973 - VI ZR 60/72 (https://dejure.org/1973,504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1653
  • MDR 1973, 922
  • VersR 1973, 1067
  • DB 1973, 1593
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Das beruht vor allem darauf, dass es eine "an sich" angemessene Entschädigung für nichtvermögensrechtliche Nachteile nicht gibt, da diese in Geld nicht unmittelbar messbar sind (BGHZ [GSZ] 18, 149, 156, 164; Senatsurteile vom 18. November 1969 - VI ZR 81/68 - VersR 1970, 134, 136; vom 10. März 1970 - VI ZR 145/68 = VersR 1970, 443, 445; vom 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 = VersR 1973, 1067, 1068).

    Insbesondere wenn er diese bisherigen Sätze deutlich verlässt, kann er deshalb sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und zur eigenen Kontrolle gehalten sein, die von ihm zugrunde gelegte Wertkategorie nach Ausmaß und Auswirkung der Abweichung aufzuzeigen (Senatsurteile vom 18. November 1969 - VI ZR 81/68 a. a. O.; vom 10. März 1970 - VI ZR 145/68 = VersR 1970, 443, 445; vom 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 = VersR 1973, 1067, 1068).

  • BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen

    Die ablehnende Ansicht stützt sich u.a. auf das Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 1973 (VI ZR 60/72 - VersR 1973, 1067, 1068), in dem ausgeführt ist, eine "dynamische" Schmerzensgeldrente durch Koppelung mit dem amtlichen Lebenshaltungskostenindex könne schon deshalb nicht zugebilligt werden, weil sie die Funktion der Rente als eines billigen Ausgleichs in Geld nicht zu gewährleisten vermöge; die Koppelung der Schmerzensgeldrente an die Werte des Lebenshaltungsindexes sei als untaugliches Mittel dafür zu erachten, dieser Rente im Zuge der künftigen Währungsentwicklung den Charakter der gesetzlich vorgesehenen "billigen Entschädigung in Geld" zu erhalten, weil Vermögenswerte einerseits und der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden andererseits ihrer Natur nach von vornherein inkommensurabel seien.
  • LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Die zusätzliche Mühewaltung der Familienangehörigen ist angemessen auszugleichen (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1973, 1067; VersR 1978, 149; VersR 1986, 173; VersR 1986, 391).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Wählt der Verletzte die Versorgung durch einen Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (Senatsurt.v. 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 = VersR 1973, 1067, 1068 = FamRZ 1973, 588, 589).
  • KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen;

    Wählt der Verletzte die Versorgung durch einen Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (Senatsurt v 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 = VersR 1973, 1067, 1068 = FamRZ 1973, 588, 589).".
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    Gegen ein zu leichtfertiges Zusprechen einer Rente bestehen insoweit erhebliche Bedenken (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 10. Auflage, Rdnr. 298 m.w.N.), so dass das Schmerzensgeld grundsätzlich endgültig festgestellt werden soll (BGH, VersR 1973, 1067 unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen VersR 55, 615, 618/619; KG Berlin, VersR 1979, 624).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch des Kindes wegen schwerster hirnorganischer

    Die Bemessung der Entschädigung ist im Streitfall Aufgabe des Richters, der insoweit auch unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände nach § 287 ZPO darüber zu befinden hat, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes als Ausgleich und Genugtuung unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse auch des Schädigers jeweils am besten gerecht wird (BGH NJW 1957, 383; NJW 1973, 1653).

    Der Ausgleich der immateriellen Beeinträchtigungen im Wege einer Kapitalabfindung stellt den Regelfall der Schmerzensgeldgewährung dar (vgl. Vieweg in juris PraxisKommentar, BGB, 4. Aufl., § 253 BGB, Rn. 98 m.w.N.) und war möglicherweise ursprünglich vom Gesetzgeber sogar als alleinige Entschädigungsform ins Auge gefasst (vgl. BGH NJW 1973, 1653).

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

    Die Bewertung dieser Tätigkeit im Einzelfall ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und als solche dem Revisionsangriff entzogen (Senatsurteile vom 3. Juli 1973 - VI ZR 60/72 - VersR 1973, 1067; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149).
  • OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 9 U 2804/90

    Erhöhung einer Schmerzensgeldrente aufgrund einer wesentlichen Änderung im Sinne

    Auch wenn der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden mit Vermögenswerten grundsätzlich inkommensurabel ist (BGH NJW 1973, 1653 ), so soll doch durch die in § 847 BGB normierte Zubilligung von Schmerzensgeld der Verletzte in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde (BGHZ 18, 149, 156; Palandt-Thomas, BGB , 49. Aufl., § 847 Anm. 1 b m.w.N.).

    Die von den Parteien eingehend erörterte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Juli 1973 (NJW 1973, 1653 = VersR 1973, 1067 ) steht dem nicht entgegen, weil dort nur über eine bereits im Ausgangsurteil festgesetzte, selbsttätige Koppelung einer Schmerzensgeldrente mit dem amtlichen Lebenshaltungskostenindex zu entscheiden war.

  • KG, 24.01.1978 - 9 U 2592/76

    Schmerzensgeld; Hirnquetschung; Nase; Stirn; Schädelbruch

    Das Bestreben des Verletzten allein, durch das Bemühen um eine Schmerzensgeldrente wegen der bei dessen Erfolg eröffneten Möglichkeit einer Abänderungsklage den Folgen des Geldwertschwundes zu entgehen, kann die Zuerkennung einer solchen Rente nicht rechtfertigen (BGH NJW 73 1653).

    Dagegen spricht schon die gefestigte Rechtspraxis, die in solchen Fällen auch heute noch in der Regel die möglicherweise vom Gesetzgeber ursprünglich allein vorgesehene Kapitalentschädigung zuerkennt (BGH NJW 73 1653).

  • OLG Naumburg, 05.12.2019 - 1 U 31/17

    1. Stellt der Patient dem Arzt Fragen, die für seine Einwilligung in den

  • OLG Köln, 02.08.1991 - 11 U 277/90

    Schadensersatz; Umfang; Einzelposten; Verletzung; Schwerstbehinderter;

  • LG Mönchengladbach, 25.02.2022 - 6 O 347/12
  • LG Köln, 19.10.1994 - 14 O 177/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1985 - 9 U 157/83
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