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   BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84   

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https://dejure.org/1985,1538
BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84 (https://dejure.org/1985,1538)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1985 - VI ZR 60/84 (https://dejure.org/1985,1538)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - VI ZR 60/84 (https://dejure.org/1985,1538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen Erwerbsschadens - Verjährung geltend gemachten Verdienstschadens aus einem Unfall - Verjährungshemmung durch Vergleichsverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 1141
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Die einzelnen Urteilselemente, insbesondere die tatsächlichen Feststellungen und deren Bewertung einschließlich des der Beklagten angelasteten Mitverursachungsanteils ihres Versicherungsnehmers werden von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfaßt (RGZ 126, 239, 240; BGHZ 42, 340, 350; 43, 144, 145 f).

    Die vom Berufungsgericht anerkannte Rechtsfolge, daß der Klägerin in dem ausgesprochenen Umfang ein Anspruch auf Ersatz ihres Nichtvermögensschadens zusteht, ist als solche auch nicht vorgreiflich (präjudiziell) für die Frage, ob und in welcher Höhe sie von der Beklagten Schadensersatz wegen ihres Erwerbsschadens verlangen kann (zur Vorgreiflichkeit vgl. BGHZ 42, 340, 351 f sowie BGH, Urteil vom 17. Februar 1983 - III ZR 184/81 - LM § 256 ZPO Nr. 123).

  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 192/78

    Hemmung der Verjährung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Da insoweit keine Vergleichsverhandlungen erforderlich sind, können auch die zu § 14 Abs. 2 StVG a.F. und § 852 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze über die Begrenzung der verjährunghemmenden Wirkungen von Verhandlungen auf den vom Verletzten "konkretisierten" Schaden auf die Schadensanmeldung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG nicht übertragen werden (Senat BGHZ 74, 393, 396 f).

    Da aber die Unfallgeschädigten hinsichtlich des Verjährungsablaufs durch § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG gegenüber der früheren Rechtslage besser gestellt werden sollten (Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105) und die Vorschrift weder eine Aufzählung der im einzelnen erlittenen Schäden noch eine nähere Bezeichnung der Ersatzansprüche verlangt (Senatsurteile vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 547 und vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675), ist bei der Annahme, die Anmeldung sei auf einzelne Ansprüche beschränkt, eine noch größere Zurückhaltung geboten als bei derjenigen einer Begrenzung des Inhalts von Vergleichsverhandlungen auf den "konkretisierten" Schaden (Senat BGHZ 74, 393, 397).

  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung des Schadensereignisses

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Da aber die Unfallgeschädigten hinsichtlich des Verjährungsablaufs durch § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG gegenüber der früheren Rechtslage besser gestellt werden sollten (Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105) und die Vorschrift weder eine Aufzählung der im einzelnen erlittenen Schäden noch eine nähere Bezeichnung der Ersatzansprüche verlangt (Senatsurteile vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 547 und vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675), ist bei der Annahme, die Anmeldung sei auf einzelne Ansprüche beschränkt, eine noch größere Zurückhaltung geboten als bei derjenigen einer Begrenzung des Inhalts von Vergleichsverhandlungen auf den "konkretisierten" Schaden (Senat BGHZ 74, 393, 397).

    Die Annahme einer solchen Beschränkung ist in diesen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (Senatsurteil vom 20. April 1982 aaO).

  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Die einzelnen Urteilselemente, insbesondere die tatsächlichen Feststellungen und deren Bewertung einschließlich des der Beklagten angelasteten Mitverursachungsanteils ihres Versicherungsnehmers werden von der Rechtskraft der Entscheidung nicht erfaßt (RGZ 126, 239, 240; BGHZ 42, 340, 350; 43, 144, 145 f).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 85/71

    Regress unter Versicherungen für das schuldhafte Verursachen eines

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Dieser Inhalt der Korrespondenz der Parteien spricht dafür, daß - wie in der Regel - die Vergleichsverhandlungen über eine Bereinigung des gesamten Schadens geführt wurden und sich nicht unter Ausklammerung des Erwerbsschadens allein auf das von der Klägerin "konkretisierte" Schmerzensgeld beschränkten (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 85/71 - VersR 1972, 1078, 1079 f).
  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 205/73

    Rechtsfolgen der Anzeige eines Schadensfalls nach Fristablauf

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Selbst wenn die Klägerin die Zweiwochen-Frist des § 3 Nr. 7 Satz 1 PflVG nicht eingehalten haben sollte, so wäre dies auf den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ohne Einfluß (Senatsurteile vom 19. November 1974 - VI ZR 205/73 - VersR 1975, 279 und vom 23. März 1982 - VI ZR 144/80 - VersR 1982, 651).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht allerdings mit dem Landgericht davon aus, daß die dreijährige Verjährung des § 852 Abs. 1 BGB auch bezüglich des von der Klägerin geltend gemachten Verdienstschadens (§§ 842, 843 BGB) im April 1978 begonnen hat, da die Klägerin zu dieser Zeit die erforderliche Kenntnis vom Schaden hatte (vgl. Senatsurteile vom 8. Mai 1979 - VI ZR 207/77 - VersR 1979, 646, 647; vom 10. Juli 1979 - VI ZR 24/77 - VersR 1979, 1106, 1107 und vom 7. Juni 1983 - VI ZR 171/81 - VersR 1983, 735, 737 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78

    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Da aber die Unfallgeschädigten hinsichtlich des Verjährungsablaufs durch § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG gegenüber der früheren Rechtslage besser gestellt werden sollten (Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105) und die Vorschrift weder eine Aufzählung der im einzelnen erlittenen Schäden noch eine nähere Bezeichnung der Ersatzansprüche verlangt (Senatsurteile vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 547 und vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675), ist bei der Annahme, die Anmeldung sei auf einzelne Ansprüche beschränkt, eine noch größere Zurückhaltung geboten als bei derjenigen einer Begrenzung des Inhalts von Vergleichsverhandlungen auf den "konkretisierten" Schaden (Senat BGHZ 74, 393, 397).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 24/77

    Umfang der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht allerdings mit dem Landgericht davon aus, daß die dreijährige Verjährung des § 852 Abs. 1 BGB auch bezüglich des von der Klägerin geltend gemachten Verdienstschadens (§§ 842, 843 BGB) im April 1978 begonnen hat, da die Klägerin zu dieser Zeit die erforderliche Kenntnis vom Schaden hatte (vgl. Senatsurteile vom 8. Mai 1979 - VI ZR 207/77 - VersR 1979, 646, 647; vom 10. Juli 1979 - VI ZR 24/77 - VersR 1979, 1106, 1107 und vom 7. Juni 1983 - VI ZR 171/81 - VersR 1983, 735, 737 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84
    Da aber die Unfallgeschädigten hinsichtlich des Verjährungsablaufs durch § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG gegenüber der früheren Rechtslage besser gestellt werden sollten (Senatsurteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 80/78 - VersR 1979, 1104, 1105) und die Vorschrift weder eine Aufzählung der im einzelnen erlittenen Schäden noch eine nähere Bezeichnung der Ersatzansprüche verlangt (Senatsurteile vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 547 und vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 - VersR 1982, 674, 675), ist bei der Annahme, die Anmeldung sei auf einzelne Ansprüche beschränkt, eine noch größere Zurückhaltung geboten als bei derjenigen einer Begrenzung des Inhalts von Vergleichsverhandlungen auf den "konkretisierten" Schaden (Senat BGHZ 74, 393, 397).
  • BGH, 23.03.1982 - VI ZR 144/80

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch Anmeldung bei dem

  • BGH, 17.02.1983 - III ZR 184/81

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 07.06.1983 - VI ZR 171/81

    Neuberechnung des Schadenersatzes in der Anschlussberufung; Schadenersatz bei

  • RG, 01.11.1935 - VI 453/34

    1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache

  • RG, 24.09.1942 - III 22/42

    Bietet gegenüber dem Anspruch auf Schmerzensgeld die Forderung aus einem

  • RG, 21.11.1929 - VI 103/29

    1. Kann ein rechtskräftiges Urteil, durch das wegen unbestrittener

  • BGH, 25.04.2017 - VI ZR 386/16

    Anspruchsverjährung: Wirkung der Hemmung

    a) Nach § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG, der die erstmalige Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Unfall gegenüber einem Haftpflichtversicherer betrifft (vgl. Senat, Urteile vom 25. Juni 1985 - VI ZR 60/84, VersR 1985, 1141; vom 5. November 2002 - VI ZR 416/01, BGHZ 152, 298, 301 jeweils zu § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F.), endet die Hemmung der Verjährung nach Anmeldung des Anspruchs des Dritten bei dem Versicherer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08

    Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des

    Hat der Gläubiger den Gesamtschaden angemeldet, umfassen die Verhandlungen regelmäßig diesen Gesamtschaden und beschränken sich nicht auf Einzelansprüche (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.1985, VI ZR 60/84, VersR 1985, 1141).
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Durch die Regelung in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG sollte eine weitergehende Verbesserung der Stellung des Unfallgeschädigten bewirkt werden (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 60/84 = VersR 1985, 1141, 1142).

    Deshalb ist die Annahme einer Beschränkung der Anmeldung nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (vgl. Senatsurteile vom 20. April 1982 - VI ZR 311/79 = VersR 1982, 674, 675 und vom 25. Juni 1985 aaO).

  • OLG München, 27.07.2018 - 10 U 3487/17

    Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen eines Unfalls

    Grundsätzlich erfasst die Anmeldung (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., Rd. 29) alle in Betracht kommenden Ansprüche, die voraussehbar sind, ohne Rücksicht auf deren Grundlage (BGH VersR 1977, 282; 1982, 651; 2002, 474; OLG München r + s 1997, 49; VersR 2001, 230; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 1173), es sei denn, dass die Anmeldung eindeutig auf bestimmte Ansprüche beschränkt ist (BGH VersR 1982, 674; 1985, 1141, 1987, 937; OLG München r + s 1997, 49; OLG Köln r + s 2015, 371).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei Verhandlungen über einen abtrennbaren

    Insbesondere ist die Annahme einer Beschränkung nur gerechtfertigt, wenn sich der dahingehende Wille eindeutig ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 60/84 - VersR 1985, 1141 unter II 2 b), denn im allgemeinen kann der Berechtigte davon ausgehen, daß die Verhandlungen sämtliche Einzelansprüche zum Gegenstand haben sollen (vgl. Kreft, aaO; Schäfer, aaO).
  • LG Paderborn, 15.02.2008 - 2 O 383/03

    Zahlung eines Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung eines hälftigen

    Insoweit sind keine Vergleichsverhandlungen erforderlich, so dass die zu § 852 Abs. 2 BGB a.F. entwickelten Grundsätze der Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkungen von Verhandlungen auf den vom Verletzten konkretisierten Schaden auf die Schadensanmeldung nach § 3 Nr. 3 S.3 PflVG nicht übertragen werden können (vgl. BGH VersR 1985, 1141).

    Die Annahme einer solchen Beschränkung ist in diesen Fällen nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt ( vgl. BGH VersR 1985, 1141).

  • LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93

    Lebenslange Rente nach Verkehrsunfall, Haushaltshilfe, Mehrbedarf

    In der Regel werden solche Verhandlungen über die Bereinigung des gesamten Schadens geführt und nicht etwa auf einen vom Berechtigten konkretisierten Anspruch beschränkt (BGH VersR 85, 1141).

    Wie aus der o. g. Entscheidung des BGH VersR 85, 1141 zu entnehmen ist, werden solche Verhandlungen in aller Regel zur Bereinigung des gesamten Schadens geführt und nicht etwa allein auf vom Berechtigten konkretisierte Ansprüche beschränkt.

  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 55/86

    Anforderungen an die Hemmung der Verjährung wegen Anmeldung des

    »Um die Hemmung der Verjährung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG zu bewirken, sind für die Anmeldung des Schadensersatzanspruchs bei dem Versicherer inhaltlich nur geringe Anforderungen zu stellen; es bedarf in der Folgezeit weder Regulierungsverhandlungen im Sinne von § 852 Abs. 2 BGB noch sonstiger Erklärungen des Versicherers (Bestätigung des Senatsurteils vom 25.6.1985 - VI ZR 60/84 = VersR 1985, 1141 ).«.
  • OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 22 W 68/10

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung der Ansprüche beim Versicherer

    Es bedarf in der Folgezeit auch weder konkreter Regulierungsverhandlungen noch sonstiger Erklärungen des Versicherers (vgl. nur BGH, VersR 1985, 1141; NJW-RR 1987, 916).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 1 U 249/05

    Entschädigung für naturschutzrechtliche Nutzungseinschränkungen im Lande Hessen:

    Auszugehen ist von dem zur Anspruchsbegründung herangezogenen Lebenssachverhalt; im Zweifel erstrecken sich die Verhandlungen auf alle Ansprüche und auf alle Schäden, die sich aus diesem Sachverhalt für den Gläubiger ergeben können (vgl. BGH VersR 1985, 1141 f. [unter II 1 a) der Entscheidungsgründe]; Bamberger/Roth-Spindler, BGB, Aktualisierung Januar 2005, § 203 Rn. 6).
  • OLG Köln, 25.10.2011 - 3 U 8/11

    Haftung bei Auffahren eines Binnenschiffs auf ein vorausfahrendes Motorschiff;

  • OLG München, 28.11.1995 - 5 U 4769/95

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch Anmeldung

  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 13 U 26/06
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