Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91   

Richtgeschwindigkeit

§ 7 StVG Fassung bis 31.7.02 (vgl. nun § 17 Abs. 3 StVG), unabwendbares Ereignis, Idealfahrer

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung; StVG § 7 Abs. 1, Abs. 2

  • IWW
  • RA Kotz

    § 7 StVG Zum unabwendbaren Ereignis bei Überschreitung der Autobahn Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit begründet keinen Mitverschuldensvorwurf, spricht jedoch gegen die Unabwendbarkeit eines dadurch mitverursachten Unfalls

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Überschreiten der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann sich ein Autofahrer bei einem Unfall nicht ohne weiteres auf ein unabwendbares Ereignis berufen - Nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung soll auch bei günstigen Verkehrsverhältnissen nicht schneller als 130 km/h gefahren werden

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 117, 337
  • NJW 1992, 1684
  • MDR 1992, 647
  • NZV 1992, 229
  • NJ 1992, 357
  • VersR 1987, 158
  • VersR 1992, 714
  • BB 1992, 1310 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (78)  

  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07  

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Die Prüfung darf sich dabei allerdings nicht nur auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat, vielmehr ist sie auf die weitere Frage zu erstrecken, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Verkehrslage geraten wäre (vgl. BGH NZV 1992, 229, 230).

    Solche Erkenntnisse haben unter anderem in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO ihren Niederschlag gefunden (vgl. BGH NZV 1992, 229, 230; OLG Hamm NZV 2002, 373 m. w. N.).

    Denn die Empfehlung des Verordnungsgebers stellt sich letztlich als ein Appell an die Verantwortung des Verkehrsteilnehmers dar, den ein Kraftfahrer, der den erhöhten Anforderungen eines Idealfahrers genügen will, nicht unbeachtet lassen darf (vgl. BGH NZV 1992, 229, 230; OLG Hamm NZV 2002, 373; OLG NZV 2000, 373 ).

    Soweit die Klägerin behauptet hat, der Beklagte zu 2) habe sich dem Unfallbereich mit einer Fahrtgeschwindigkeit von oberhalb 180 km/h genähert, vermag diese - von Beklagtenseite im übrigen substantiiert bestrittene - Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit einen Schuldvorwurf zwar noch nicht zu begründen (vgl. BGH NZV 1992, 229, 230; OLG Hamm NZV 2002, 373; OLG Schleswig NZV 1993, 152 - 153 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 33).

    Dieser Umstand wäre allerdings - soweit erwiesen - im Rahmen der Schadensabwägung grundsätzlich durchaus als ein betriebsgefahrerhöhender Faktor zu berücksichtigen (vgl. BGH NZV 1992, 229, 231; OLG Hamm NZV 1992, 33; OLG Düsseldorf Schadens-Praxis 2003, 335 - 336 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1995, 194; OLG Hamm NZV 2000, 373 ; OLG Schleswig NZV 1993, 152 - 153 zitiert nach juris).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04  

    Steinschlag - Schäden bei Mäharbeiten am Straßenrand - Behörden haften nicht

    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 337, 340 und vom 23. September 1986 - VI ZR 136/85 - VersR 1987, 158, 159 m.w.N.; BGHZ 113, 164, 165).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04  

    Zur Ermittlung der Schadensquote bei mehreren Schädigern

    Damit verlangt § 7 Abs. 2 StVG a.F., dass der »Idealfahrer« in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. Senat BGHZ 117, 337, 340 ff.).
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