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   BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69   

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BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69 (https://dejure.org/1970,1567)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1970 - VI ZR 66/69 (https://dejure.org/1970,1567)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 (https://dejure.org/1970,1567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungsfrist - Ersatzpflichtiger - Schuldfrage - Rückschau

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 154
  • VersR 1971, 716
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Die-se Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderliche Folgeoperation als naheliegend erscheinen zu lassen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 210/85 - VersR 1986, 1080, 1081 und vom 23. Februar 1988 - VI ZR 56/87 - a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10

    Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen;

    Die erforderliche Kenntnis ist vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden zu ermöglichen (BGH VersR 1971, 154 [155]; VersR 1986, 1080 [1081]; NJW 1988, 1516 ), denn dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1995, 551 [552]; NJW 2004, 510 m.w.N.; BGH NJW 2009, 587 [588]).
  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Denn erforderlich ist, daß die dem Geschädigten bekannten Umstände ihn in die Lage versetzen, eine Schadensersatzklage zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 = VersR 1971, 154, 155).
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

    Der Verletzte muß also mittels der ihm bekannten Tatsachen in der Lage sein, gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, zu erheben, die zwar nicht risikolos sein muß, bei verständiger Würdigung der vom Geschädigten vorzutragenden Tatumstände jedoch so viel Erfolgsaussicht hat, daß ihm die Erhebung der Klage zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsurteile vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429, 430; vom 25. November 1969 - VI ZR 100/68 - VersR 1970, 89, 90; vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 - VersR 1971, 154, 155 und vom 7. April 1987 - VI ZR 55/86 - VersR 1987, 937 [BGH 07.04.1987 - VI ZR 55/86]).
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 170/86

    Benzinwerbung; Klagebefugnis des ADAC

    Die Vorinstanzen haben jedoch ohne Rechtsverstoß darauf abgehoben, daß die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Tatsachen so vollständig und sicher bekannt sind, daß sie einen einigermaßen sicheren Klageerfolg versprechen (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl. 1988, § 21 Rdn. 15; BGH, Urt. v. 27.10.1970 - VI ZR 66/69, VersR 1971, 154, 155 zu § 852 BGB).
  • BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77

    Lieferung verunreinigten Sandes - Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung

    Selbst der Beginn der für Ansprüche aus unerlaubter Handlung maßgeblichen dreijährigen Verjährungsfrist (§ 852 BGB) setzt - bei einer mit der vorliegenden Problematik in etwa vergleichbaren Interessenlage - nicht voraus, daß der Geschädigte in der Lage ist, die verjährungsunterbrechende Klage völlig risikolos zu begründen (BGH Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 66/69 = VersR 1971, 154); es reicht vielmehr aus, daß der Geschädigte seine Klage erfolgversprechend erheben kann.
  • LG Duisburg, 23.11.2010 - 6 O 219/08

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufgrund

    Diese Kenntnis ist aber vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderliche Folgeoperation als naheliegend erscheinen zu lassen (BGH VersR 1971, 154, 155; BGH VersR 1986, 1080, 1081).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 208/92

    Pflichten des Abrißunternehmers

    Allerdings muß die Kenntnis des Geschädigten soweit gehen, daß er in der Lage ist, eine Schadensersatzklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos zu begründen BGH, VersR 1971, 154 f.
  • OLG Koblenz, 08.11.2010 - 5 U 601/10

    Beginn der Verjährung der Ansprüche wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung mit

    Diese Kenntnis ist erst vorhanden, wenn die dem Anspruchsteller bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners und auf die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden bzw. die erforderlichen Folgeoperationen als naheliegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH VersR 1971, 154, 155 und VersR 1986, 1080, 1081).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98

    Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten

    Es genügt vielmehr, daß die dem Geschädigten bekannten Umstände ihn in die Lage versetzten, eine Schadensersatzklage zu begründen (vgl. BGH, VersR 1971, 154, 55).
  • BGH, 21.11.1974 - III ZR 100/72

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer auf Grund einer

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