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   BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98   

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https://dejure.org/1999,2873
BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98 (https://dejure.org/1999,2873)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - VI ZR 71/98 (https://dejure.org/1999,2873)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - VI ZR 71/98 (https://dejure.org/1999,2873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2516
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98
    Das rechtliche Interesse des Klägers an einer alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Unterlassungsanspruchs des Beklagten entfiel erst, nachdem der Beklagte seine Unterlassungsklage erhoben hatte und diese einseitig nicht mehr zurückgenommen werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92 - NJW 1994, 3107, 3108 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98
    Auf die Revision des Klägers stellte der erkennende Senat durch Urteil vom 16. Juni 1998 (VI ZR 205/97 - NJW 1998, 3047 = VersR 1998, 1250, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) das landgerichtliche Urteil wieder her.
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Sie setzt den Eintritt eines Ereignisses voraus, welches dazu führt, daß die ursprünglich zulässige und begründete Klage (oder der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) nachträglich unzulässig oder unbegründet wird (BGH, Urteil vom 2.3.1999, NJW 1999 S. 2516, 2517; Urteil vom 27.2.1992, NJW 1992 S. 2235, 2236; Zöller-Vollkommer a.a.O. § 91a Rn 3 mit weiteren Nachweisen; Die einseitige Erledigungserklärung im Unterlassungsrechtsstreit, WRP 1987 S. 8, 9; a.A. im Hinblick auf das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren BAG, Beschluss vom 23.6.1993, NZA 1993 S. 1052 ff; Beschluss vom 26.4.1990, NZA 1990 S. 822 ff).
  • KG, 26.03.2013 - 21 U 131/08

    Unterlassungsanspruch: Anspruch von Grundstücksnachbarn wegen durch offene Kamine

    Dies hat zur Folge, dass der ursprünglich zulässige und begründete Klageantrag durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit jedenfalls unbegründet geworden ist und damit die Voraussetzungen einer einseitigen Hauptsachenerledigung vorliegen (BGH, Urteil vom 02.03.1999, VI ZR 71/98).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Könnte damit die dortige Klage wegen § 269 Abs. 1 ZPO noch einseitig zurückgenommen werden, ist das Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) des Klägers für die hiesige negative Feststellungsklage nach den insofern heute anerkannten Grundsätzen (noch) nicht entfallen (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1999 - VI ZR 71/98, NJW 1999, 2516, 2517; Urt. v. 07.07.1994 - I ZR 30/92, NJW 1994, 3107 f.; Zöller/ Greger , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 256 Rn. 7d).
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