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   BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03   

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https://dejure.org/2003,12401
BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03 (https://dejure.org/2003,12401)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2003 - VI ZR 76/03 (https://dejure.org/2003,12401)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - VI ZR 76/03 (https://dejure.org/2003,12401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umkehr der Beweislast zulasten des Beklagten nach Verstoß gegen die ihm obliegende Pflicht zur Befundsicherung - Fahrlässige Beweisvereitelung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen eines Befunderhebungsfehlers und Verletzung der Pflicht zur Befundsicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
    Die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast zu Lasten des Beklagten rechtfertigt sich zum einen daraus, daß der Beklagte eine mikroskopische Beurteilung nach Karyotypisierung unterlassen (Befunderhebungsfehler) und zusätzlich gegen die ihm obliegende Pflicht zur Befundsicherung verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330), zum anderen daraus, daß die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Vortrag des Beklagten dazu aufzeigt, dieser habe nach Beginn der Streitigkeit in Kenntnis des Verfahrens vor der Gutachterkommission und in Kenntnis der Beweisbedeutung der Präparate geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Präparate bei seinem Umzug getroffen (fahrlässige Beweisvereitelung; vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 - jeweils m.w.N.; vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 - VersR 1994, 562; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94 - VersR 1998, 338; vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - VersR 2002, 110).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
    Die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast zu Lasten des Beklagten rechtfertigt sich zum einen daraus, daß der Beklagte eine mikroskopische Beurteilung nach Karyotypisierung unterlassen (Befunderhebungsfehler) und zusätzlich gegen die ihm obliegende Pflicht zur Befundsicherung verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330), zum anderen daraus, daß die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Vortrag des Beklagten dazu aufzeigt, dieser habe nach Beginn der Streitigkeit in Kenntnis des Verfahrens vor der Gutachterkommission und in Kenntnis der Beweisbedeutung der Präparate geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Präparate bei seinem Umzug getroffen (fahrlässige Beweisvereitelung; vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 - jeweils m.w.N.; vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 - VersR 1994, 562; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94 - VersR 1998, 338; vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - VersR 2002, 110).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93

    Organisationspflichten des Chefarztes einer Kinderklinik

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
    Die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast zu Lasten des Beklagten rechtfertigt sich zum einen daraus, daß der Beklagte eine mikroskopische Beurteilung nach Karyotypisierung unterlassen (Befunderhebungsfehler) und zusätzlich gegen die ihm obliegende Pflicht zur Befundsicherung verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330), zum anderen daraus, daß die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Vortrag des Beklagten dazu aufzeigt, dieser habe nach Beginn der Streitigkeit in Kenntnis des Verfahrens vor der Gutachterkommission und in Kenntnis der Beweisbedeutung der Präparate geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Präparate bei seinem Umzug getroffen (fahrlässige Beweisvereitelung; vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 - jeweils m.w.N.; vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 - VersR 1994, 562; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94 - VersR 1998, 338; vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - VersR 2002, 110).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
    Die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast zu Lasten des Beklagten rechtfertigt sich zum einen daraus, daß der Beklagte eine mikroskopische Beurteilung nach Karyotypisierung unterlassen (Befunderhebungsfehler) und zusätzlich gegen die ihm obliegende Pflicht zur Befundsicherung verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330), zum anderen daraus, daß die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Vortrag des Beklagten dazu aufzeigt, dieser habe nach Beginn der Streitigkeit in Kenntnis des Verfahrens vor der Gutachterkommission und in Kenntnis der Beweisbedeutung der Präparate geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Präparate bei seinem Umzug getroffen (fahrlässige Beweisvereitelung; vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 - jeweils m.w.N.; vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 - VersR 1994, 562; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94 - VersR 1998, 338; vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - VersR 2002, 110).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
    Die vom Berufungsgericht angenommene Umkehr der Beweislast zu Lasten des Beklagten rechtfertigt sich zum einen daraus, daß der Beklagte eine mikroskopische Beurteilung nach Karyotypisierung unterlassen (Befunderhebungsfehler) und zusätzlich gegen die ihm obliegende Pflicht zur Befundsicherung verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330), zum anderen daraus, daß die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Vortrag des Beklagten dazu aufzeigt, dieser habe nach Beginn der Streitigkeit in Kenntnis des Verfahrens vor der Gutachterkommission und in Kenntnis der Beweisbedeutung der Präparate geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Präparate bei seinem Umzug getroffen (fahrlässige Beweisvereitelung; vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 - jeweils m.w.N.; vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 - VersR 1994, 562; BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94 - VersR 1998, 338; vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - VersR 2002, 110).
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