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BGH, 06.11.2007 - VI ZR 76/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 14.03.2006 - 7 O 1550/04
- OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
- BGH, 06.11.2007 - VI ZR 76/07
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Die Anwendung von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII setzt auch nicht voraus, dass im konkreten Fall jeder der auf der Betriebsstätte Tätigen in gleicher Weise verletzt werden könnte, sondern es reicht die Möglichkeit aus, dass es durch das enge Zusammenwirken wechselseitig zu Verletzungen kommen kann, was selbst dann der Fall ist, wenn eine wechselseitige Gefährdung zwar eher fernliegt, aber auch nicht völlig ausgeschlossen ist (…vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2008 - VI ZR 17/07 - aaO, S. 644; OLG Frankfurt, r+s 2007, 524, 525 mit NZB-Beschluss des erkennenden Senats vom 6. November 2007 - VI ZR 76/07). - BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07
Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten …
Demgemäß kann eine Gefahrengemeinschaft auch bestehen, wenn eine wechselseitige Gefährdung zwar eher fern liegt, aber auch nicht völlig ausgeschlossen ist (vgl. OLG Frankfurt r+s 2007, 524, 525 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Senats vom 6. November 2007 - VI ZR 76/07).