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   BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit Dritter von der Berichterstattung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1980, 1790
  • GRUR 1980, 813
  • FamRZ 1980, 662
  • VersR 1980, 679



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04  

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

    Insoweit kann für das Persönlichkeitsrecht unbeschadet seiner Ausbildung als ein erst durch Güterabwägung und Interessenabwägung im Einzelfall zu ermittelndes Schutzgut nichts anderes gelten als für die in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter und absoluten Rechte (Senat, Urteile vom 25. Februar 1969 - VI ZR 241/67 - aaO - Detektei, vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - VersR 1980, 679 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 16. November 1982 - VI ZR 122/80 - VersR 1983, 139 f.).

    In einem solchen Fall könnte für diesen bei Vorliegen der weiteren, unter 2. a) dargestellten Voraussetzungen ein Anspruch auf Geldentschädigung entstehen (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 1969 - VI ZR 241/67 - aaO, 520 - Detektei; vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - aaO - Fiete Schulze; vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - aaO; LG Heilbronn, ZUM 2002, 160, 161; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl., Rdn. 295; Fischer, aaO, S. 59, 186 f.; MünchKommBGB/Rixecker, aaO, Rdn. 29; Staudinger/Hager, aaO, Rdn. C 36; Wenzel/von Strobl-Albeg, aaO, Kap. 9 Rdn. 38; Wenzel/Burkhardt, aaO, Kap. 14 Rdn. 139).

    cc) Eine derartige unmittelbare Betroffenheit hat das Landgericht unter den Umständen des Streitfalls ohne Rechtsfehler verneint, weil in dem Filmbericht lediglich die von der Schwester getötete Mutter, nicht aber der Kläger gezeigt oder erwähnt wird (vgl. Senat, Urteile vom 4. Juni 1974 - VI ZR 68/73 - aaO - Fiete Schulze; vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - aaO, vgl. auch OLG Hamburg, ZUM 2005, 168 f.).

    Solche Ausstrahlungen auf die Person des Dritten, in denen sich gar nicht der Inhalt der Veröffentlichung, sondern nur noch die persönliche Verbundenheit zu der in die Öffentlichkeit gerückten Person ausdrückt, bleiben als bloße Reflexwirkungen schutzlos (vgl. Senat, Urteil vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - aaO, 680).

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93  

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Diese haben, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, in der gleichen Weise wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Bereich die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Geheimhaltungsinteresse) des jeweils Betroffenen (Art. 5 Abs. 1 GG einerseits, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG andererseits; [hier:] § 4 Abs. 1 und 2 Nr. 3 RhPfPrG; BVerfGE 35, 202, 221; BGH Urteil vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - NJW 1980, 1790, 1791; vgl. auch Senat BGHZ 78, 274, 285, 286; BGH Urteile vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90 - NJW 1991, 1532, 1533; 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57 ) vorzunehmen.

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, daß insoweit mit "besonderer Sorgfalt abzuwägen" (vgl. BGH Urteil vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - NJW 1980, 1790, 1791) bzw. "ganz besondere Vorsicht" am Platze sei, weil ein Ermittlungsverfahren bereits auf Verdacht eröffnet werde, andererseits aber juristisch nicht vorgebildete Laien allzu leicht geneigt seien, die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens beinahe mit dem Nachweis der zur Last gelegten Tat gleichzusetzen (Senat BGHZ 27, 338, 342).

  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08  

    Unterlassungsklage wegen persönlichkeitsrechtsverletzender

    Daher führt eine Äußerung, die sich mit einer Person oder einem Personenkreis befasst, die oder der einem übergeordneten Verband angehört, nicht zu einer Betroffenheit des Verbandes, wenn dieser selbst in der betreffenden Äußerung nicht erwähnt wird und die Äußerung auch nicht sein Verhalten zum Gegenstand hat (Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.1987, NJW 1988, S. 3211 f., 3211: fehlende Betroffenheit des D. d. d. Z.-... von einem Bericht über Schadstoffe in Zuckerprodukten, die in Deutschland gehandelt werden; vgl. auch BGH, Urt. v. 15.4. 1980, GRUR 1980, 813 f., 814: die Berichterstattung über das Verhalten einer namentlich genannten Person begründet nicht eine Betroffenheit der gleichnamigen Mitglieder der Familie dieser Person).

    Wenn aber die Verfasser massenmedial verbreiteter Meldungen befürchten müssten, auch bei sorgfältig anonymisierten Berichterstattungen mit Ansprüchen konfrontiert zu werden, deren Abwehr nicht selten erheblichen Zeit- und Kostenaufwand erfordert, wäre damit ein nicht unerheblicher Einschüchterungseffekt für die massenmediale Berichterstattung verbunden, der mit der grundrechtlich verbürgten Berichterstattungsfreiheit nicht vereinbar wäre (BGH, Urt. v. 15.4. 1980, GRUR 1980, 813 f., 814).

mehr
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97  

    Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des

    Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht steht nur dem unmittelbar Verletzten ein Abwehrrecht zu, nicht aber demjenigen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen lediglich mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind (vgl. z.B.: BGH, NJW 1980, 1790 f. (1791)).
  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06  

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

    Richtig ist lediglich, dass in Fällen der identifizierenden Berichterstattung die Rücksicht auf die Persönlichkeit des Betroffenen es der Presse gebietet, mit besonderer Sorgfalt abzuwägen, ob dem Informationsinteresse nicht auch ohne Namensnennung genügt werden kann (BGH NJW 1980, 1790).
  • KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung:

    Richtig ist lediglich, dass in Fällen der identifizierenden Berichterstattung die Rücksicht auf die Persönlichkeit des Betroffenen es der Presse gebietet, mit besonderer Sorgfalt abzuwägen, ob dem Informationsinteresse nicht auch ohne Namensnennung genügt werden kann (BGH NJW 1980, 1790).
  • LG Berlin, 14.08.2008 - 27 O 695/08  
    Richtig ist lediglich, dass in Fällen der identifizierenden Berichterstattung die Rücksicht auf die Persönlichkeit des Betroffenen es der Presse gebietet, mit besonderer Sorgfalt abzuwägen, ob dem Informationsinteresse nicht auch ohne Namensnennung genügt werden kann (BGH NJW 1980, 1790).
  • LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 1097/08  
    Richtig ist lediglich, dass in Fällen der identifizierenden Berichterstattung die Rücksicht auf die Persönlichkeit des Betroffenen es der Presse gebietet, mit besonderer Sorgfalt abzuwägen, ob dem Informationsinteresse nicht auch ohne Namensnennung genügt werden kann (BGH NJW 1980, 1790).
  • VG Würzburg, 24.09.2008 - W 1 E 08.1876  

    Universelles Leben; vorläufige Untersagung einer Tatsachenbehauptung;

    Unbeachtliche Reflexwirkungen sind somit solche Ausstrahlungen auf die Personen des Dritten, in denen sich gar nicht der Inhalt einer Behauptung, sondern nur noch die persönliche Verbundenheit zu der betroffenen Person ausdrückt (vgl. BGH v. 15.04.1980 Az. VI ZR 76/79).
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