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   BGH, 09.02.1999 - VI ZR 8/99   

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https://dejure.org/1999,11120
BGH, 09.02.1999 - VI ZR 8/99 (https://dejure.org/1999,11120)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1999 - VI ZR 8/99 (https://dejure.org/1999,11120)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - VI ZR 8/99 (https://dejure.org/1999,11120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Inhalt eines Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Nichterreichen des Beschwerdewertes der Revision; Festsetzung des Beschwerdewertes für das Revisionsverfahren

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114, § 546 Abs. 1
    Inhalt des Prozeßkostenhilfegesuchs hinsichtlich einer nicht zugelassenen Revision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1956 - IV ZA 46/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1999 - VI ZR 8/99
    Übersteigt, wie hier, der vom Oberlandesgericht festgesetzte Wert der Beschwer nicht 60.000 DM und hat das Berufungsgericht die Revision auch nicht zugelassen, so ist mit dem Antrag auf Prozeßkostenhilfe innerhalb der Revisionsfrist darzulegen, daß der Wert die Revisionssumme erreicht (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 - NJW 1956, 1435, 1436 und vom 8. November 1967 - VIII ZB 42/67 - NJW 1968, 502).
  • BGH, 08.11.1967 - VIII ZB 42/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 09.02.1999 - VI ZR 8/99
    Übersteigt, wie hier, der vom Oberlandesgericht festgesetzte Wert der Beschwer nicht 60.000 DM und hat das Berufungsgericht die Revision auch nicht zugelassen, so ist mit dem Antrag auf Prozeßkostenhilfe innerhalb der Revisionsfrist darzulegen, daß der Wert die Revisionssumme erreicht (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 - NJW 1956, 1435, 1436 und vom 8. November 1967 - VIII ZB 42/67 - NJW 1968, 502).
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