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   BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61   

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https://dejure.org/1962,13769
BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61 (https://dejure.org/1962,13769)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1962 - VI ZR 83/61 (https://dejure.org/1962,13769)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1962 - VI ZR 83/61 (https://dejure.org/1962,13769)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55

    Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen

    Auszug aus BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61
    Es hat die hierzu vorliegende Rechtsprechung berücksichtigt und nicht verkannt, daß es entöcheidend darauf an kommt, ob der Kläger im Zeitpunkt des Unfalls in den Betrieb des Erstbeklagten eingegliedert war, wobei eine persönliche Abhängigkeit nicht zu fordern wäre (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 21/207 und vom 1. April 1958 - VI ZR 251/57 = VersR 1959, 109) - Das Berufungsgericht hat eine solche Eingliederung bejaht, weil es sich um eine Hilfeleistung für den Schleppzug des Erstbeklagten gehandelt habe, mit welchem dieser die vertragliche Verpflichtung zur Ablieferung des Zements zu erfüllen hatte.
  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 251/57
    Auszug aus BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61
    Es hat die hierzu vorliegende Rechtsprechung berücksichtigt und nicht verkannt, daß es entöcheidend darauf an kommt, ob der Kläger im Zeitpunkt des Unfalls in den Betrieb des Erstbeklagten eingegliedert war, wobei eine persönliche Abhängigkeit nicht zu fordern wäre (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 21/207 und vom 1. April 1958 - VI ZR 251/57 = VersR 1959, 109) - Das Berufungsgericht hat eine solche Eingliederung bejaht, weil es sich um eine Hilfeleistung für den Schleppzug des Erstbeklagten gehandelt habe, mit welchem dieser die vertragliche Verpflichtung zur Ablieferung des Zements zu erfüllen hatte.
  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auch sonst sind Fallgestaltungen möglich, in denen das Stammunternehmen mit der Entsendung eigener Arbeitskräfte bei ungezwungener Betrachtung keine Arbeitskräfte dem Unfallbetrieb "ausleiht", sondern diese für eigene Aufgaben einsetzt oder doch die Organisation und Leitung der Hilfeleistung selbst in der Hand behält, so dass diese Verrichtungen aus der Sicht des Unfallunternehmens der zuvor besprochenen Fallgruppe bloßer "Arbeitsberührung" ohne inneren Zusammenhang mit dessen betrieblicher Sphäre zuzuordnen ist (so angenommen für den Revierförster, der auftragsgemäß bloß deshalb mit dem Holzabfuhrunternehmen in dessen Lkw mitfährt, um ihm die abzufahrenden Baumstämme zu zeigen: Senatsurteil vom 8. Juni 1955 - VI ZR 59/54 = VersR 1955, 456, 457; für den Arbeitnehmer des Verkäufers, der, weil das so vereinbart war, den Wagen des Kunden mit der gekauften Ware nach dessen Weisungen belädt: Senatsurteil vom 4. Dezember 1956 - VI ZR 37/56 = VersR 1957, 101, 102; für die Hilfeleistung bei Fahrmanövern eines Lkw des Zulieferers mit einer Schleppraupe, wenn Leitung und Organisation des Manövers vom Stammunternehmen übernommen wird: Senatsurteile vom 13. März 1962 - VI ZR 83/61 = VersR 1962, 540; vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 213, 267/62 = VersR 1963, 1124).
  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente -

    Zu Recht beruft sich die Revisionserwiderung des Klägers in diesem Zusammenhang auf die Senatsurteilevom 12. Mai 1959 (VI ZR 117/58 = VersR 1959, 602, 603) undvom 13. März 1962 (VI ZR 83/61 = VersR 1962, 540, 541) [BGH 13.03.1962 - VI ZR 83/61], die bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Angehörigen zweier Betriebe auf das Merkmal der Weisungsbefugnis als Voraussetzung der Eingliederung in einen fremden Betrieb mit der Folge der Gleichstellung mit einem Arbeitnehmer dieses Betriebs abstellen und das Wesen der Direktionsbefugnis deutlich machen.
  • OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97

    Keine Eingliederung des einweisenden Arbeiters eines Baugerätevermieters in den

    Stellt z.B. ein Unternehmer wie vorliegend der Beklagte zu 2) ein Kfz mit Bedienpersonal zur Verfügung, um einem zu einem anderen Unternehmen gehörenden Fahrzeug in einem schwierigen Fahrmanöver Hilfe zu leisten, so liegt eine Eingliederung der Hilfskräfte in den fremden Betrieb in der Regel nicht vor (BGH VersR 1962, S. 540).
  • BAG, 23.02.1978 - 3 AZR 695/76

    Haftungsausschluß - Betriebsangehöriger in demselben Betrieb - Weisungsbefugnis -

    Ein Arbeitnehmer ist in diesem Sinne in einen anderen Betrieb eingegliedert, wenn er bei der Herbeiführung des Arbeitsunfalls eine Tätigkeit aus geführt hat die dazu bestimmt war, die Zwecke des fremden Betriebes zu fördern (BAG 25» 514 [518] = AP Nr. 7 zu § 657 RVO [zu II 3 der Gründe]; BGH VersR 1958, 128 [129, zu I 2 a der Gründe] und VersR 1962, 540 f. [zu I der Gründe]), und wenn der fremde Unternehmer ihm gegenüber weisungsberechtigt und zur Fürsorge verpflichtet war (BAG 25, 514 [518] = AP Nr. 7 zu § 637 RVO [zu II 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 5 zu § 637 RVO [zu 2 der Gründe]; BGH VersR 1958, 128 [129, zu I 2 a der Gründe]; 1959, 827 [828]; I960, 426 [427 zu I der Gründe]).
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