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   BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56   

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https://dejure.org/1957,940
BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56 (https://dejure.org/1957,940)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1957 - VI ZR 88/56 (https://dejure.org/1957,940)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1957 - VI ZR 88/56 (https://dejure.org/1957,940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1190
  • VersR 1957, 448
  • DB 1957, 631
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51

    Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
    Die vordergerichtlichen Entscheidungen sind hinsichtlich des Feststellungsanspruchs jedoch dahin auszulegen, daß der Klage vorbehaltlich des Rechtsübergangs nach § 1542 RVO stattgegeben und die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz auch allen weiteren Unfallschadens festgestellt worden ist, soweit kein Rechtsübergang nach § 1542 RVO stattgefunden hat (BGHZ 7, 331 [BGH 21.10.1952 - V ZB 15/52]).
  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 124/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
    Es entfällt grundsätzlich erst dann, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug von der Straßenkreuzung oder -einmündung noch so weit entfernt ist, daß seine glatte Durchfahrt nicht beeinträchtigt und sein Fahrer auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemäßem Verhalten genötigt wird (BGHSt 1, 112 [BGH 12.04.1951 - 4 StR 124/50]; BGH Urteil vom 30. Januar 1953 - VI ZR 37/52 VRS 5, 182; BGH Urteil vom 7. Januar 1954 3 StR 670/53 VRS 6, 157).
  • BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
    Es entfällt grundsätzlich erst dann, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug von der Straßenkreuzung oder -einmündung noch so weit entfernt ist, daß seine glatte Durchfahrt nicht beeinträchtigt und sein Fahrer auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemäßem Verhalten genötigt wird (BGHSt 1, 112 [BGH 12.04.1951 - 4 StR 124/50]; BGH Urteil vom 30. Januar 1953 - VI ZR 37/52 VRS 5, 182; BGH Urteil vom 7. Januar 1954 3 StR 670/53 VRS 6, 157).
  • BGH, 21.10.1952 - V ZB 15/52

    Zwangshypothek für Steuern

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
    Die vordergerichtlichen Entscheidungen sind hinsichtlich des Feststellungsanspruchs jedoch dahin auszulegen, daß der Klage vorbehaltlich des Rechtsübergangs nach § 1542 RVO stattgegeben und die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz auch allen weiteren Unfallschadens festgestellt worden ist, soweit kein Rechtsübergang nach § 1542 RVO stattgefunden hat (BGHZ 7, 331 [BGH 21.10.1952 - V ZB 15/52]).
  • BGH, 30.01.1953 - VI ZR 37/52
    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
    Es entfällt grundsätzlich erst dann, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug von der Straßenkreuzung oder -einmündung noch so weit entfernt ist, daß seine glatte Durchfahrt nicht beeinträchtigt und sein Fahrer auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausweichbewegungen oder gar zu unsachgemäßem Verhalten genötigt wird (BGHSt 1, 112 [BGH 12.04.1951 - 4 StR 124/50]; BGH Urteil vom 30. Januar 1953 - VI ZR 37/52 VRS 5, 182; BGH Urteil vom 7. Januar 1954 3 StR 670/53 VRS 6, 157).
  • BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56
    Daß schwerbewegliche und langsame Verkehrsmittel wegen der langen Zeitdauer des Überquerens einer Kreuzung und Einbiegens in die übergeordnete Straße hinsichtlich der Vorfahrt eine Sonderstellung einnähmen, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. April 1956 - VI ZR 31/55 (VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328) zurückgewiesen.
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (Senatsurteile vom 26. April 1957 - VI ZR 88/56 - VersR 1957, 448; vom 18. September 1984 aaO S. 1148; BGH, Urteil vom 30. November 1964 aaO S. 190; BayObLG VRS 15, 295; OLG Celle VersR 1979, 380; OLG Koblenz VersR 1989, 1310).

    Die Verhaltenspflichten der beteiligten Kraftfahrer richten sich für die nun entstandene Verkehrssituation vielmehr nach § 1 StVO (Senatsurteile vom 26. April 1957 aaO; vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 19/83 - VersR 1985, 245, 246; BGH, Urteil vom 30. November 1964 aaO S. 190; vgl. auch OLG Bremen VRS 33, 312, 313 f.).

    17 Die Verkehrslage kann es im Einzelfall freilich auch gebieten, den Einbiegevorgang so schnell wie möglich durchzuführen, um dem herannahenden Verkehrsteilnehmer die gefahrlose Weiterfahrt zu ermöglichen (Senatsurteil vom 26. April 1957 aaO; BayObLG VRS 15, 295, 296; 25, 216, 217; OLG Hamm VRS 36, 444; 37, 304, 305; vgl. auch OLG Koblenz VRS 62, 305).

  • LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Kollision in

    Zwar kann der Anscheinsbeweis dadurch erschüttert werden, dass Tatsachen nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass zum Zeitpunkt des Beginns des Abbiegevorgangs der Vorfahrtsberechtigte sich noch außerhalb der Sichtweite des Wartepflichtigen befunden hat (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 12.10.2010 - 4 U 110/10, juris, Kurzwiedergabe in: NJW-Spezial 2010, 746) oder noch so weit entfernt war, dass die glatte Durchfahrt des Bevorrechtigten nicht beeinträchtigt und dieser auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausgleichsbewegungen oder gar unsachgemäßem Verhalten genötigt wurde (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.1966 - VI ZR 55/65, VersR 1967, 178, und vom 26.04.1957 - VI ZR 88/56, NJW 1957, 1190, m.w.N.; Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 16/10).
  • LG Krefeld, 27.02.2014 - 3 O 234/12

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.e. unabwendbaren Ereignisses

    Zwar kann der Anscheinsbeweis dadurch erschüttert werden, dass Tatsachen nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass zum Zeitpunkt des Beginns des Abbiegevorgangs der Vorfahrtsberechtigte sich noch außerhalb der Sichtweite des Wartepflichtigen befunden hat (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 12.10.2010, 4 U 110/10-34, 4 U 110/10, BeckRS 2010, 25380) oder noch so weit entfernt war, dass die glatte Durchfahrt des Bevorrechtigten nicht beeinträchtigt und dieser auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes in Verwirrung gebracht, zu Ausgleichsbewegungen oder gar unsachgemäßem Verhalten genötigt wurde (vgl. BGH, Urteil v. 26.04.1957, VI ZR 88/56, NJW 1957, 1190).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 289/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten PKW mit einem aus

    Wie sich aus der Fassung des § 8 Abs. 2 S. 2 StVO ("wenn er übersehen kann") ergibt, besteht ein zu beachtendes Vorfahrtrecht immer nur dann, wenn in dem Augenblick, in dem der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer mit dem Einfahren in die Vorfahrtstraße beginnt, das bevorrechtigte Fahrzeug bereits sichtbar geworden ist; die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein Verkehrsteilnehmer herankommen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1957 - VI ZR 88/56 - VersR 1957, 448 und vom 15. Juni 1982 - VI ZR 119/81 - VersR 1982, 903).
  • BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers

    Der derEntscheidung des erkennenden Senats vom 26. April 1957 (VI ZR 88/56 - NJW 1957, 1190) zugrundeliegende Sachverhalt ist entgegen der Meinung der Revision mit dem hier zu beurteilenden nicht vergleichbar.
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56

    Rechtsmittel

    Wird ein auf der bevorrechtigten Straße nahendes Fahrzeug erst erkennbar, wenn sich ein aus der nachgeordneten Straße kommendes Fahrzeug bereits auf der Straßenkreuzung befindet, so kann es sich zwar unter besonderen Umständen aus der Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme im Verkehr (§ 1 StVO) rechtfertigen, daß dieses vor jenem seine Fahrt fortsetzt (Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1957 VI ZR 88/56).
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