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   BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04   

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https://dejure.org/2005,4933
BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04 (https://dejure.org/2005,4933)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2005 - VI ZR 89/04 (https://dejure.org/2005,4933)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 (https://dejure.org/2005,4933)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Gerichte, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen; Bescheidung aller Einzelpunkte des Parteivortrags; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 321 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2005, 475
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluß vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluß vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 233/09

    Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und Entscheidung über die Kosten

    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04, WuM 2005, 475; vom 12. Mai 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 456; BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Dagegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2007 - IV ZR 298/05, WuM 2008, 113; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04, WuM 2005, 475; BVerfGE 96, 205, 216 f.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Er setzt sich dabei nicht damit auseinander, dass das Oberlandesgericht in seinem die Gehörsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss lediglich eine auf § 97 Abs. 1 ZPO gestützte Kostengrundentscheidung getroffen hat, was sich mit der einfachrechtlichen Auffassung deckt, wonach im Fall der Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 ZPO eine Kostengrundentscheidung zu ergehen habe (vgl. Bacher in: BeckOK, ZPO, § 321a, Rn. 80; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - juris; Beschluss vom 18. Januar 2001 - X ZR 165/07 - juris) und dies auch im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens zwar "nicht veranlasst", aber möglich sei, weil bei einer Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge eine Gerichtsgebühr in Höhe von 60, 00 EUR nach KV 1700 GKG anfalle (vgl. zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 127 Rn. 21; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 118, Rn. 40; Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127, Rn. 60; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1987, Rpfleger 1987, 386; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330).
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