Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1986 - VI ZR 92/85 |
Volltextveröffentlichungen
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BGB § 249
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1986, 1216
- VersR 1986, 914
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 165/98
Berücksichtigung der Arbeitnehmerbeiträge und steuerlicher Vorteile bei der …
aa) Zutreffend ist zwar der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach grundsätzlich bei der Ermittlung des Verdienstausfalls nach der modifizierten Bruttolohnmethode die steuerrechtlichen Vor- und Nachteile des Geschädigten, der zwar einerseits aufgrund seiner unfallbedingten Einkommensverluste ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und damit eine geringere Steuerlast hat, andererseits aber auch die Schadensersatzleistungen für Einkommensverluste als Einkommen versteuern muß, gegeneinander aufgehoben werden können, so daß diese Beträge nicht im einzelnen errechnet werden müssen (BGHZ 53, 132, 138; Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 - NJW 1980, 1788, 1789, vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915 und vom 10. Februar 1987 - VI ZR 17/86 - VersR 1987, 668, 669).Insoweit sind Steuervorteile grundsätzlich schadensmindernd anzurechnen, soweit nicht der Zweck der Steuervergünstigung einer solchen Entlastung des Schädigers entgegensteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915 und vom 28. April 1992 - VI ZR 360/91 - VersR 1992, 886, 887 m.w.N.).
Wenn jedoch der sich nach Versteuerung der im Berufungsurteil ausgeurteilten Schadensersatzbeträge ergebende monatliche Nettobetrag zusammen mit den Sozialleistungen das Nettogehalt übersteigt, das der Kläger ohne das Unfallereignis erzielt hätte, so muß diese steuerrechtliche Vergünstigung bei der Schadensberechnung berücksichtigt werden (…Senatsurteile vom 26. Februar 1980 (aaO) und vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915; vgl. auch Kullmann, VersR 1993, 385, 388).
- BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99
Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls …
Durch diese gesetzliche Statuierung eines (insoweit teilweise normativen) Schadens des Verletzten ist die frühere Rechtsprechung zur sogenannten "unfallfesten Position" (vgl. BGHZ 69, 347, 350; 101, 207, 211; Senatsurteil vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915), die in bestimmten Fällen der Berücksichtigung derartiger rentenrechtlicher Zeiten zur Verneinung eines ersatzpflichtigen Beitragsschadens geführt hatte, hinfällig geworden (vgl. BGHZ 116, 260, 267; 129, 366, 369). - BGH, 29.09.1987 - VI ZR 293/86
Berechnung des Verdienstausfallschadens im Wege der Nettolohnmethode; Berechnung …
Deswegen hat das Berufungsgericht möglicherweise im Ergebnis für Ausfallzeiten infolge völliger Erwerbsunfähigkeit des Klägers rechtsfehlerfrei einen Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung zuerkannt und in diesem Zusammenhang auch mit Recht den Gesichtspunkt einer Vorteilsausgleichung für Beitragsersparnisse durch Freistellung von der Betragspflicht in der Ausfallzeit unberücksichtigt gelassen; wegen der unterschiedlichen Auswirkungen der Beitragszeiten und beitragsfreien Ausfallzeiten auf die Rentenbemessung greift dieser Gesichtspunkt insoweit hier nicht ein (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 8. April 1986 VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915).Diese Ersparnisse sind bei der Schadensberechnung anzurechnen (zuletzt Senatsurteil vom 8. April 1986 aaO. m.w.N.).
- BGH, 10.02.1987 - VI ZR 17/86
Darlegungs- und Beweislast für Steuerersparnisse
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei Geltendmachung eines Verdienstausfallschadens unfallbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten im allgemeinen (wenn nicht gerade der Zweck der Steuervergünstigung solcher Entlastung entgegensteht - vgl. hierzu die in den BGH Urteilen vom 24. September 1985 - VI ZR 65/84 - VersR 1986, 162, 163 und vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 - VersR 1980, 529 aufgeführten Ausnahmetatbestände) zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen sind (BGHZ 53, 132, 134 f; 74, 103, 113 f und BGH Urteile vom 10. April 1967 -VIII ZR 27/65 - VersR 1967, 708, vom 27. Juni 1984 - IVa ZR 231/82 - VersR 1984, 891, 893 und vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Verdienstausfallschaden nach der sog. Bruttolohnmethode oder der sog. modifizierten Nettolohnmethode berechnet wird. - BGH, 30.06.1987 - VI ZR 42/86
Anspruch auf Ersatz unfallbedingt nicht abgeführter Pflichtbeiträge zur …
(BGHZ 69, 347, 350; zuletzt Senatsurteil vom 8. April 1986 - VI ZR 92/85 - VersR 1986, 914, 915 m.w.N.). - OLG Bamberg, 12.03.1991 - 5 U 162/90
BGB § 823, § 847
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88 Der Anfall von Einkommenssteuer auf die zu zahlende Schadensersatzleistung ist gesondert darzulegen und gegebenenfalls durch die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides nachzuweisen (…vgl. Wussow-Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 4. Aufl., Rn. 48 ff., 50, 55;… Schloen-Steinfeltz, Regulierung von Personenschäden, 1987, Kap. 6 Rn. 109 ff., Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 19. Aufl., Kap. 4, Rn. 175 ff.; BGH VersR 1980, 529; BGH VersR 1983, 149; BGH NJW 1986, 245; BGH NJW-RR 1986, 1216; BGH NJW-RR 1988, 470).
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