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   BGH, 26.04.1960 - VI ZR 94/59   

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https://dejure.org/1960,2947
BGH, 26.04.1960 - VI ZR 94/59 (https://dejure.org/1960,2947)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1960 - VI ZR 94/59 (https://dejure.org/1960,2947)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1960 - VI ZR 94/59 (https://dejure.org/1960,2947)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52

    Vorfahrtrecht und Wartepflicht

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 94/59
    Das Vorfahrtrecht ging dem Beklagten auch dann nicht verloren, wenn er die für ihn linke Fahrbahnhälfte benutzte (BGHZ 9, 6, 11 f) [BGH 04.02.1953 - VI ZR 70/52].
  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 94/59
    Vor solchen Verkehrsteilnehmern hatte der Beklagte, da die Ra. Straße für ihn von links kam, in jedem Falle die Vorfahrt, Selbst wenn die Sichtverhältnisse so ungünstig gewesen waren, daß er das Herannahen, von Verkehrsteilnehmern auf der Ra. Straße nicht hatte bemerken können, durfte er grundsätzlich darauf vertrauen, daß sein Vorfahrtrecht beachtet werde; er war nicht verpflichtet, sich in seiner Fahrgeschwindigkeit vorsorglich auf eine etwaige Verletzung seines Vorfahrtrechts einzurichten (BGH Vereinigte Große Senate, BGHZ 17, 232 [BGH 13.05.1955 - V ZR 141/54] = BGHSt 7, 118).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 141/54

    Bergrechtliches Aneignungsrecht. Haldenmineral

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VI ZR 94/59
    Vor solchen Verkehrsteilnehmern hatte der Beklagte, da die Ra. Straße für ihn von links kam, in jedem Falle die Vorfahrt, Selbst wenn die Sichtverhältnisse so ungünstig gewesen waren, daß er das Herannahen, von Verkehrsteilnehmern auf der Ra. Straße nicht hatte bemerken können, durfte er grundsätzlich darauf vertrauen, daß sein Vorfahrtrecht beachtet werde; er war nicht verpflichtet, sich in seiner Fahrgeschwindigkeit vorsorglich auf eine etwaige Verletzung seines Vorfahrtrechts einzurichten (BGH Vereinigte Große Senate, BGHZ 17, 232 [BGH 13.05.1955 - V ZR 141/54] = BGHSt 7, 118).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Zum anderen entfällt ein Verstoß des Wendenden gegen das von der Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO verlangte äußerste Maß an Sorgfalt (BGHSt 11, 296, 298) nicht schon dann, wenn der ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer noch in der Lage ist, durch (eventuell scharfes) Bremsen oder Ausweichen einen Zusammenstoß zu vermeiden (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1960 - VI ZR 94/59 - VersR 1960, 755, 757).
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