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BGH, 21.05.1957 - VI ZR 95/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Betriebsaufseher
Auszug aus BGH, 21.05.1957 - VI ZR 95/56
Die Rechtsfrage, die dem Berufungsgericht Anlaß zur Zulassung der Revision gegeben hat, ob nämlich der Klägerin ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Beklagten zustehe, ist zwischenzeitlich von dem erkennenden Senat (BGHZ 19, 114) verneint worden.
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04
Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke
Bereits für § 80 BO (Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung vom 17. Juli 1928, RGBl. II Nr. 37 S. 541) war anerkannt, daß es sich hierbei um ein Schutzgesetz handelt (vgl. Senat, Urteil vom 21. Mai 1957 - VI ZR 95/56 - VersR 1957, 465).Diesen Grundsatz hat der erkennende Senat später auf § 80 BO erstreckt und dabei betont, daß Schutzgegenstand das konkrete Betriebsvermögen, nicht aber die Gesamtvermögenslage ist (Urteil vom 21. Mai 1957 - VI ZR 95/56 - aaO).