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   BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57   

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BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57 (https://dejure.org/1958,146)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1958 - VI ZR 98/57 (https://dejure.org/1958,146)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1958 - VI ZR 98/57 (https://dejure.org/1958,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 68
  • NJW 1958, 1588
  • MDR 1958, 763
  • DB 1958, 1068
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Zudem ist zu berücksichtigen, daß der Bundesgerichtshof bis zum Inkrafttreten des § 117 SGB X in ständiger Rechtsprechung nicht nur in den in dieser Bestimmung ausdrücklich genannten Fällen, sondern auch dann, wenn der übergegangene Schadensersatzanspruch aus anderen Gründen nicht ausreichte, um den beteiligten Sozialversicherungsträgern, soweit sie konkurrierten, vollen Ersatz ihrer kongruenten Leistungen zu gewähren, von einer Gesamtgläubigerschaft der Versicherungsträger ausging (vgl. Senatsurteile BGHZ 28, 68, 73 ff.; vom 1. Juli 1969 - VI ZR 216/67 - VersR 1969, 898; vom 4. März 1986 - VI ZR 234/84 - VersR 1986, 810, 811; BGH, Urteil vom 17. Mai 1979 - III ZR 176/77 - VersR 1979, 741).

    In die Berechnung des Ausgleichs zwischen den mehreren Sozialversicherungsträgern fließen demnach nur solche Leistungen ein, die dem dem Geschädigten entstandenen Schaden sachlich und zeitlich kongruent sind (so schon zur alten Rechtslage Senatsurteile BGHZ 28, 68, 72 und vom 15. März 1983 - VI ZR 156/80 - VersR 1983, 686, 687; vgl. jetzt z.B. Hauck/Haines, aaO, Rdn. 6; Kasseler Kommentar/Kater, aaO, Rdn. 17; Wannagat/Eichenhofer, aaO, Rdn. 9).

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 209/84

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

    Die Vorschrift des § 420 BGB muß dann nicht durchgreifen, wenn Gesamtgläubigerschaft der Interessenlage, insbesondere dem Schutz des Schuldners, der eine etwaige unterschiedliche Berechtigung der Gläubiger nicht zu erkennen vermag, besser gerecht wird (vgl. BGHZ 28, 68; auch Weber in BGB-RGRK, § 428, Rdn. 14).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht für seine gegenteilige Ansicht auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Juni 1958 - VI ZR 98/57 = BGHZ 28, 68 und vom 17. November 1959 - VI ZR 207/58 = NJW 9160, 381.

    In der Entscheidung BGHZ 28, 68 hat der Senat eine Gesamtgläubigerschaft für den Fall bejaht, daß ein Unfall für die Träger der Unfallversicherung und der Rentenversicherung Rentenverpflichtungen auslöst und der gern.

  • BGH, 12.04.2005 - VI ZR 50/04

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Versorgungsträger

    Dieser doppelte Forderungsübergang führt für die Krankenkasse und den Bund allenfalls zu einer Gesamtgläubigerschaft (vgl. Senatsurteile BGHZ 28, 68, 73 ff.; vom 26. Juni 1962 - VI ZR 179/61 - VersR 1962, 964, 966; ebenso BGHZ 40, 108, 111).

    Abgesehen von diesem Erfüllungseinwand bleibt es für den Schuldner aber gleichgültig, ob der Anspruch nur auf den Bund oder auch auf eine Krankenkasse übergegangen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 28, 68, 76).

  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden

    Besteht zwischen zwei konkurrierenden Sozialversicherungsträgern Gesamtgläubigerschaft, weil ihre Rückgriffsansprüche nach § 1542 RVO im Hinblick auf die Haftungshöchstbeträge des § 12 StVG nicht in vollem Umfange befriedigt werden können (BGHZ 28, 68), und versäumt einer der Sozialversicherungsträger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-TruppenstatutG, so kann der andere die Haftungshöchstbeträge voll ausschöpfen.

    Löst ein Unfall für den Träger der Rentenversicherung (Klägerin) und für den Träger der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Rentenverpflichtungen aus und reicht der nach § 1542 RVO übergegangene Anspruch auf Schadensersatz (etwa im Hinblick auf die Haftungshöchstbeträge des § 12 StVG) nicht aus, um beiden Versicherungsträgern vollen Ersatz zu geben, so sind diese, soweit sie konkurrieren, Gesamtgläubiger (BGHZ 28, 68, 73 ff; 40, 108, 111; 59, 187; 64, 67, 71 f; BGH Urt. v. 1. Juli 1969 - VI ZR 216/67 = NJV 1969, 1901 = LM § 1542 RVO Nr. 64).

    Als sachgerechter Maßstab für die interne Verteilung der vom Schädiger zu leistenden Ersatzsumme bietet sich - worüber unter den Parteien ebenfalls Einigkeit herrscht - das Größenverhältnis an, das zwischen den Versicherungsleistungen der beiden Versicherungsträger in einem bestimmten Zeitraum besteht (BGHZ 28, 68, 72; BGH Urt. vom 1. Juli 1969 a.a.O.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Gesamtgläubigerschaft der konkurrierenden Sozialversicherungsträger, die im Hinblick auf die Haftungshöchstbeträge des § 12 StVG keine volle Befriedigung ihrer Rückgriffsansprüche erlangen können, vor allem deshalb als die der Eigenart der Rechtslage angemessene Lösung angesehen, weil auf diese Weise die Aktivlegitimation alsbald klargestellt wird und dem Schuldner komplizierte versicherungsrechtliche Berechnungen erspart bleiben (BGHZ 28, 68, 75).

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 75.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Im Bereich des Schadensersatzrechts nach dem BGB führt eine solche Lage zur Annahme einer Gesamtgläubigerschaft mit der Verpflichtung der Gläubiger zum internen Ausgleich (vgl. BGHZ 28, 68; §§ 428, 430 BGB).

    Der Satz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" scheidet als Lösung hier ebenso aus wie im bürgerlichen Recht (vgl. dazu BGHZ 28, 68 [72]).

    Somit bietet sich als Lösungsmöglichkeit die angemessene Verteilung der gesetzlichen Entschädigung, nun zwar nicht mit gleichen Anteilen, weil dies sachwidrig wäre, dafür aber nach dem Größenverhältnis, das zwischen den Leistungen der beiden Gläubiger während eines bestimmten Zeitraumes besteht (vgl. dazu BGHZ 28, 68 [72, 73]).

    Außerdem ist aber auch das Außenverhältnis zum Schädiger so eng mit dem Innenverhältnis des Ausgleichs verzahnt, daß es schon deshalb nicht angängig ist, den Streit um den Innenausgleich unter den Gesamtgläubigern als bürgerlichrechtlichen Streit von dem unzweifelhaft öffentlichrechtlichen Streit um das Außenverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner des Entschädigungsanspruchs zu lösen und damit entgegen den Grundsätzen eines zweckmäßig geordneten Rechtsschutzes die Entscheidung über ein nur einheitlich zu begreifendes Rechtsverhältnis verschiedenen Gerichtsbarkeiten zuzuweisen (vgl. BGHZ 28, 68 [70, 71]).

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69

    Anspruch auf vollen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Haftung der

    Sind mehrere Sozialversicherungsträger infolge Forderungsübergangs gemäß § 1542 RVO Gesamtgläubiger einer nach §§ 7, 10 ff StVG geschuldeten Rente geworden (BGHZ 28, 68), dann muß die Erklärung, daß Ersatz statt in Renten in Kapitalform verlangt werde, von allen Gesamtgläubigern gemeinsam abgegeben werden.

    Die anerkannten Beträge hat das Amt - unter Hinweis auf das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1958 - VI ZR 98/57 (BGHZ 28, 68 = NJW 1958, 1588) bislang an die Berufsgenossenschaft ausbezahlt.

    Die Bedeutung der Gesamtgläubigerschaft liegt gerade darin, daß der Schuldner die ganze Leistung an einen Beliebigen der Gesamtgläubiger erbringen kann, ohne damit belastet zu sein, ermitteln zu müssen, welcher Teil der von ihm geschuldeten Leistung auf die einzelnen Gesamtgläubiger entfällt (vgl. BGHZ 28, 68 ff).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 318/94

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Sozialhilfeträger

    Für die Gegenansicht, Anspruchsentstehung und Rechtsübergang auf den Sozialleistungsträger seien erst auf den Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen anzusetzen, spricht entgegen Greger auch nicht das Senatsurteil BGHZ 28, 68, 71, in dem es u.a. heißt, die Schadensersatzforderungen der Hinterbliebenen auf Ersatz des ihnen entgangenen Unterhalts aus § 844 Abs. 2, 843 BGB "waren schon im Zeitpunkt des Todes ihres Ernährers insoweit auf die Versicherungsträger übergegangen ...".
  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 97/73

    Gewillkürte Gesamtgläubigerschaft

    Die Revision hat zwar mit Recht darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof die erwähnten prozessualen Erschwernisse den Schuldnern zugemutet hat, die aus unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig sind und sich als Folge des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 1542 RVO nicht dem Unfallgeschädigten selbst, sondern mehreren Versicherungsträgern gegenübersehen, die im Verhältnis der Gesamtgläubigerschaft zueinander stehen (BGHZ 28, 68; 40, 108; zuletzt bestätigt im Urt. v. 1. Juli 1969 - VI ZR 216/67 - = NJW 69, 190).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß in solchen Fällen im Verhältnis der mehreren Versicherungsträger zueinander nicht das Prinzip gelten kann, daß "zuerst mahle, wer zuerst komme" (BGHZ 28, 68, 72).

  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 234/84

    Eingeschränkte Gesamtwirkung eines Abfindungsvergleichs mit einem

    Zutreffend ist freilich der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichtes: Die klagende Berufsgenossenschaft und die LVA Baden haben am Regreß miteinander konkurrierende Rentenverpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen des A. Sie sind hinsichtlich der auf sie nach § 1542 RVO übergegangenen Unterhaltsersatzansprüche der Hinterbliebenen Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB, weil die übergegangenen Ansprüche nicht ausreichen, beiden Sozialversicherern vollen Ersatz zu geben (BGHZ 28, 68, 72 ff; st.Rspr.; vgl. jetzt § 117 SGB X).
  • BGH, 01.07.1969 - VI ZR 216/67

    Ausgleich zweier Träger der Sozialversicherung im Innenverhältnis hinsichtlich

  • BGH, 17.11.1959 - VI ZR 207/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 244/88

    Gesamtgläubigerschaft zwischen Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei

  • BGH, 24.09.1996 - VI ZR 315/95

    Erbringung des Haftungshöchstbetrages des Haftpflichtversicherers durch Abschluß

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 219/83

    Rechtsweg für eine Klage unter Sozialversicherungsträgern über die Beteiligung an

  • BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61

    Schadensteilungsabkommen

  • BGH, 31.01.1989 - VI ZR 199/88

    Übergang des Unterhaltsersatzanspruchs des Hinterbliebenen

  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem

  • BGH, 08.11.1960 - VI ZR 183/59

    Anforderungen an die Haftungsbegründung einer Eisenbahngesellschaft wegen

  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 231/57
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 249/62
  • BSG, 25.06.1975 - 4 RJ 31/74

    Witwenrente - Wiederaufleben - Mehrere Renten - Rentenanspruch - Anrechnung -

  • OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12

    Quotenvorrecht unter Sozialversicherungsträgern

  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 202/87

    Beschränkung der Versorgungsansprüche eines Soldaten bei gesetzlichem

  • KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00

    Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall;

  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

  • BGH, 04.04.1978 - VI ZR 252/76

    Anspruch einer Ortskrankenkasse auf Ersatz ihrer Aufwendungen für die

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 95/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 93/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 88/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 89/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 96/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 92/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66

    Kinderzuschuß aus der Rentenversicherung - Familienausgleichskasse -

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 94/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 97/67

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 119/65

    Geltendmachung übergegangener Ersatzansprüche Hinterbliebener - Anspruch auf

  • LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99

    Quotierung nach § 117 SGB X ohne Berücksichtigung des sog. Grundrentenanteils"

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 5/69

    Regress der Versicherung gegen den Unfallverursacher für erforderliche Leistungen

  • BSG, 23.03.1966 - 1 RA 191/63

    Möglichkeit der Anrechnung eines infolge einer Auflösung der zweiten Ehe

  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 67/84

    Erstzuständiger Sozialversicherungsträger - Nachfolgender

  • BGH, 16.01.1962 - VI ZR 96/61
  • BGH, 26.09.1967 - VI ZR 40/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls mit einem Angehörigen von

  • BGH, 16.01.1962 - VI ZR 97/61

    Rechtsmittel

  • BSG, 18.03.1976 - 4 RJ 167/74

    Rentenanspruch - Neuerwerb - Anrechnung - Mehrere Hinterbliebenenrenten -

  • BSG, 20.03.1969 - 3 RK 108/67
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