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   OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 Kart 358/06 (V)   

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OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 Kart 358/06 (V) (https://dejure.org/2007,7008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2007 - VI-3 Kart 358/06 (V) (https://dejure.org/2007,7008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2007 - VI-3 Kart 358/06 (V) (https://dejure.org/2007,7008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 27 Abs. 1 Nr. 11 StromNZV, § 1 EnWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verständnis des Merkmals "Datenaustausch zwischen den betroffenen Marktteilnehmern" in § 27 Abs. 1 Nr. 11 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV); Verschaffung wettbewerblicher Vorteile für Marktteilnehmer durch im Zusammenhang mit der Anbahnung und der Abwicklung der ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festlegung der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten.

  • Judicialis

    StromNZV § 27 Abs. 1 Nr. 11; ; EnWG § 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 3 Kart 408/06

    Rechtmäßigkeit einer Festlegung zur Vorgabe einheitlicher Geschäftsprozesse und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 358/06
    Die Vorgaben der Festlegung halten einer grundrechtlichen Prüfung (Art. 12, 14 GG) stand (vgl. Senat, Beschl. vom 14.3.2007, VI-3 Kart 408/06 (V), S. 14 des Umdrucks).
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Das Beschwerdegericht hat die Beschwerde zurückgewiesen (OLG Düsseldorf, RdE 2007, 166).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Kart 159/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Aufhebung einer

    Darunter fallen alle Vorgänge einer elektronischen Übermittlung oder Besorgung von Netzdaten, die im Zusammenhang mit der Anbahnung und der Abwicklung der Netznutzung anfallen und die geeignet sind, den Marktteilnehmern wettbewerbliche Vorteile zu verschaffen (Senat, Beschl. v. 28.03.2007 - VI-3 Kart 358/06 [V], Juris Rn. 25 zu § 27 Abs. 1 Nr. 11 StromNZV a.F.; zum Begriff des "Datenaustauschs" vgl. auch von Bremen/Börkey in: Steinbach/Weise, a.a.O., § 70 Rn. 2).
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