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   OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - VI-3 Kart 92/09 (V)   

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https://dejure.org/2013,45276
OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - VI-3 Kart 92/09 (V) (https://dejure.org/2013,45276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2013 - VI-3 Kart 92/09 (V) (https://dejure.org/2013,45276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - VI-3 Kart 92/09 (V) (https://dejure.org/2013,45276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Berücksichtigung eines Puffers im Gasnetz nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 15 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung der Kosten für die Vorhaltung eines Netzpuffers durch ein Gasversorgungsunternehmen bei der Kalkulation der Entgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09
    Wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09 (V), 21.07.2010, VI-3 Kart 182/09 (V), 15.12.2010, VI-3 Kart 204/09 (V) und den Verfahren VI-3 Kart 132/09 (V), VI-3 Kart 178/09 (V), VI-3 Kart 115/09 (V) ausgeführt hat, muss eine Berechnung des bereinigten Effizienzwerts ohne die - nachzuweisenden - Mehrkosten ermöglicht werden.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09
    Wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09 (V), 21.07.2010, VI-3 Kart 182/09 (V), 15.12.2010, VI-3 Kart 204/09 (V) und den Verfahren VI-3 Kart 132/09 (V), VI-3 Kart 178/09 (V), VI-3 Kart 115/09 (V) ausgeführt hat, muss eine Berechnung des bereinigten Effizienzwerts ohne die - nachzuweisenden - Mehrkosten ermöglicht werden.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09

    Begriff der Besonderheiten der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09
    Wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09 (V), 21.07.2010, VI-3 Kart 182/09 (V), 15.12.2010, VI-3 Kart 204/09 (V) und den Verfahren VI-3 Kart 132/09 (V), VI-3 Kart 178/09 (V), VI-3 Kart 115/09 (V) ausgeführt hat, muss eine Berechnung des bereinigten Effizienzwerts ohne die - nachzuweisenden - Mehrkosten ermöglicht werden.
  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09
    Dies sind nicht nur die in § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 ARegV ausdrücklich aufgeführten Parameter, sondern auch alle anderen Rahmenbedingungen, mit denen sich der Netzbetreiber beim Betrieb des Netzes konfrontiert sieht und auf die er keinen unmittelbaren Einfluss hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.12.2012, EnVR 88/10, Rz. 59).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 357/12

    Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 331/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 312/12

    Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 2/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 306/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • BGH, 05.05.2014 - EnVR 7/14

    Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2013 - VI-3 Kart 92/09 (V) -.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 316/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 314/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 1/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - 3 Kart 347/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

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