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   FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89   

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FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89 (https://dejure.org/1998,7660)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.1998 - VII (III) 505/89 (https://dejure.org/1998,7660)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 1998 - VII (III) 505/89 (https://dejure.org/1998,7660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
    Bauerrichtungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer; Begriff des einheitlichen Vertragswerks; Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauerrichtungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer; Begriff des einheitlichen Vertragswerks; Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.10.1996 - II R 69/94

    Wann müssen notarielle Generalunternehmerverträge dem Finanzamt angezeigt werden?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    Hiergegen läßt sich nicht einwenden, die steuerliche Gleichbelastung von Erwerbern bebauter Grundstücke und Erwerbern noch unbebauter Baugrundstücke sei mit Hilfe der Rechtsfigur des einheitlichen Leistungsgegenstandes, wonach verschiedene Verträge zu einem zusammenzufassen sind, herzustellen (dazu BFH BStBl II 1997, 85, 86; 1995, 335; BFH/NV 1995, 265; 1993, 623; vgl. auch Sack in Boruttau, Kommentar zum GrEStG, 14. Auflage 1997, § 9 Anm. 160 ff., 165 a f., 179 b).

    So wird die auf der Ebene der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage gefundene Einheit von Verträgen für Zwecke der Bestimmung des Umfangs von Anzeigepflichten, die für die Verjährung von Grunderwerbsteueransprüchen bedeutsam sind, wieder aufgelöst: Der BFH führt hierzu im Urteil vom 30.10.1996 (II R 69/94; BStBl 1997, 85, 86) aus: "Trotz ähnlichem Wortlaut sind § 9 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1983 unterschiedlich auszulegen ... Die Regelung des § 9 GrEStG 1983 beschreibt, welche Aufwendungen des Erwerbers in die Bemessungsgrundlage als Gegenleistung miteinzubeziehen sind.

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    Zudem steht der Kammerbeschluß des BVerfG aus 1991 argumentativ sogar in Widerspruch zu einem Beschluß des Vollsenats (acht Berufsrichter) des BVerfG aus 1984 zur Doppelbelastung eines Vorgangs mit Grunderwerb- und Schenkungsteuer (BVerfG BStBl II 1984, 608); hiernach spreche der Sinngehalt der einschlägigen Anti-Doppelbelastungsvorschrift (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG) dafür, daß bei der Grunderwerbsteuer nicht noch einmal Bemessungsgrundlage sein soll, was bereits Bemessungsgrundlage bei der Schenkungsteuer war.

    Die Auslegung der Norm, - so das BVerfG - "die eine Doppelbelastung des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer ausschließt, ist danach einfachrechtlich möglich und verfassungsrechtlich geboten" (BVerfG BStBl II 1984, 608, 614; vgl. aber BVerfG, Kammerbeschluß, HFR 1989, 153 zur Doppelbelastung Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer, wonach man sich auf BVerfG BStBl II 1984, 608, nicht berufen dürfe; diese Ansicht vertritt die Kammer ohne Angabe von Gründen).

  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtung zur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1,Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist jedoch bei einem zivilrechtlich einheitlichen Vertrag, der auf Übereignung eines Grundstücks und Errichtung eines Gebäudes gerichtet ist, Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand (Urteil des BFH vom 23. November 1994 II R 53/94, BStBl II 1995, 331).
  • BFH, 20.06.1994 - V B 12/94

    Steuerfreiheit von Umsätzen eines Unternehmers die beim Leistungsempfänger in die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtung zur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1,Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BFH, 22.10.1992 - V R 53/89

    Steuerfreier Umsatz durch entgeltliche Übernahme einer Ausbietungsgarantie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtung zur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1,Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BFH, 15.10.1992 - V R 17/89

    Erbringen weiterer Leistungen neben der Grundstückslieferung durch den Initiator

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    So führt der V. Senat des BFH folgendes aus: "Selbständige Baubetreuungsleistungen fallen nicht unter das GrEStG, weil die Verpflichtung zur Ausführung dieser Leistungen nicht in § 1 Abs. 1,Abs. 2 GrEStG als steuerbarer Rechtsvorgang bezeichnet wird" (BFH BStBl. II 1993, 318, 319) und die "selbständige Verpflichtung zur Ausführung von Bauleistungen ist nicht nach § 1 GrEStG steuerbar" (BFH BStBl. II 1991, 737, 738; vgl. auch BFH/NV 1994, 198; BFH/NV 1995, 456; Wagner, Richter des V. BFH-Senats, NWB vom 29. Juli 1996, Fach 7a, 365, 379, er schreibt von "der gefestigten, aber am Sinne der Kollisionsvorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vorbeigehenden Rechtsprechung"; vgl. auch Fischer, UR 1986, 283).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    Der Entscheidung des erkennenden Senats kann auch nicht entgegenhalten werden, daß nach einem Kammerbeschluß des BVerfG (durch drei von acht Berufsrichtern) aus 1991, die BFH-Rechtsprechung zur Doppelbelastung ein und derselben Leistung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer keine "Auslegungsfehler" enthalte (BVerfG BStBl II 1992, 212, 213; a. A. Jehner DStR 1992, 485).
  • BFH, 30.10.1986 - V B 44/86

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    Da die Errichtung von Bauwerken sowie sonstige Lieferungen und Leistungen von Bauunternehmern und anderen Unternehmern im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken ohne gleichzeitige Lieferung eines Grundstücks durch diese Personen der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (vgl. EuGH HFR 1986, 487; BFH BStBl II 1987, 145, 147; Schwakenberg, UR 1986, 100), kann eine gänzliche oder teilweise Doppelbesteuerung in der Weise ausgeschlossen werden, daß bei der Grunderwerbsteuer solche Umsätze, die nach dem Umsatzsteuergesetz steuerpflichtig sind, nicht zur Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer zu rechnen sind (vgl. auch Reiß, in Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage 1998,§ 14 Rz. 3), es sei denn, dem doppelbelasteten Steuerbürger wird ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch eingeräumt; ein solcher Erstattungsanspruch des Steuerbürgers müßte indes erst gesetzlich geregelt werden.
  • BFH, 10.08.1994 - II R 41/91

    Bemessung der Grunderwerbsteuer (GrESt) - Maßgeblicher Gegenstand des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 505/89
    Hiergegen läßt sich nicht einwenden, die steuerliche Gleichbelastung von Erwerbern bebauter Grundstücke und Erwerbern noch unbebauter Baugrundstücke sei mit Hilfe der Rechtsfigur des einheitlichen Leistungsgegenstandes, wonach verschiedene Verträge zu einem zusammenzufassen sind, herzustellen (dazu BFH BStBl II 1997, 85, 86; 1995, 335; BFH/NV 1995, 265; 1993, 623; vgl. auch Sack in Boruttau, Kommentar zum GrEStG, 14. Auflage 1997, § 9 Anm. 160 ff., 165 a f., 179 b).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

  • BVerfG, 11.01.1988 - 1 BvR 391/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Behandlung von Bauherrenmodellen

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