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   RG, 06.11.1934 - VII 105/34   

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https://dejure.org/1934,377
RG, 06.11.1934 - VII 105/34 (https://dejure.org/1934,377)
RG, Entscheidung vom 06.11.1934 - VII 105/34 (https://dejure.org/1934,377)
RG, Entscheidung vom 06. November 1934 - VII 105/34 (https://dejure.org/1934,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht den Vergleichsgläubigern an dem zur Durchführung eines Treuhandvergleichs dem Treuhänder übereigneten Treugut ein Recht auf abgesonderte Befriedigung zu, wenn über das Vermögen des Schuldners oder über seinen Nachlaß später das Konkursverfahren eröffnet wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 253
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei

    Das Erlöschen des Geschäftsbesorgungsvertrages war bereits im Rahmen des § 23 Abs. 2 KO anerkannt (RGZ 63, 69, 73; 71, 76, 77 f; 82, 400, 407; 145, 253, 256 f; RG HRR 1937 Nr. 334; BGHZ 109, 260, 264).

    Vereinbarungen, wonach Verträge über diesen Zeitpunkt hinaus fortbestehen sollen, sind deshalb unwirksam (RGZ 145, 253, 256; FK-InsO/Wegener, aaO § 116 Rn. 69).

  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 273/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz

    Der Insolvenzverwalter kann somit Herausgabe des dem Treuhänder übertragenen Vermögens verlangen (RG 6. November 1934 - VII 105/34 - RGZ 145, 253; Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 47 Rn. 32, 34).
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 281/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz - unechter Vertrag zu Gunsten

    Der Insolvenzverwalter kann somit Herausgabe des dem Treuhänder übertragenen Vermögens verlangen (RG 6. November 1934 - VII 105/34 - RGZ 145, 253; Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 47 Rn. 32, 34).
  • BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61

    Erlöschen eines Treuhandvertrags durch Konkurseröffnung - Automatischer Rückfall

    Ein solcher automatischer Rückfall wäre nur dann eingetreten, wenn schon bei Begründung des Treuhandvertrages die Übertragung des Treugutes auf den Treuhänder unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung des Konkurses erfolgt wäre (vgl. RGZ 145, 253, 257).
  • BGH, 29.01.1964 - Ib ZR 197/62

    Herausgabe einer Vergleichsquote im Anschlußkonkursverfahren

    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, daß, falls der Vergleich nichts anderes bestimmt, ordnungsgemäße, dem Vergleich entsprechende Erfüllungshandlungen, die zu einer gleichmäßigen Teilbefriedigung gleichberechtigter Vergleichsgläubiger führen, durch die Konkurseröffnung unberührt bleiben (RGZ 145, 253, 257).
  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 51/73

    Zurückweisung eines Verteidigungsmittels wegen Verspätung - Zurückweisung eines

    Das konnte zur Folge haben, daß das Treugut - hier die dem Kläger abgetretene Forderung - an den Treugeber und damit an die Konkursmasse zurückfiel, wenn die Übertragung an den Kläger etwa unter der auflösenden Bedingung des Mißlingens eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern erfolgt war (RGZ 145, 253/255).
  • BGH, 11.04.1956 - V ZR 175/55

    Rechtsmittel

    Denn mit Konkurseröffnung fiel das Treugut, das Aktivvermögen der Vergleichsschuldnerin, in die Konkursmasse, da es nur unter der auflösenden Bedingung der Zweckerreichung auf Dr. H. übertragen worden war (vgl. RGZ 145, 253 [25/7]; DR 1941, 720; Böhle-Stamschräder VglO, 3. Aufl. § 7 Anm. 3 S. 27, KO 4. Aufl. § 23 Anm. 2; Vogels in Anm. zu DR 1941, 720 auch betreffs der Regelung in der Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935; Vogels-Nölte, VglO, 3. Aufl, § 7 Anm. IV 2 c; OLG Frankfurt in MDR 1954, 110; a.M. Kiesow, VglO, 4. Aufl. § 7 Anm. 10; Pohle in Anm. zu MDR 1954, 110 [111]).
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