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   RG, 17.01.1908 - Rep. VII. 197/07   

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https://dejure.org/1908,182
RG, 17.01.1908 - Rep. VII. 197/07 (https://dejure.org/1908,182)
RG, Entscheidung vom 17.01.1908 - Rep. VII. 197/07 (https://dejure.org/1908,182)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1908 - Rep. VII. 197/07 (https://dejure.org/1908,182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Verlag oder das Eigentum an einer Zeitschrift wirksam verpfändet werden? Ist Gegenstand der Verpfändung eines Zeitschriftverlags ein Urheberrecht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpfändung des Verlags einer Zeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 49
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist in der Regel nicht der Verleger, sondern der Herausgeber als "Herr" des Zeitschriftenunternehmens anzusehen (RGZ 115, 358; 68, 49 [53]; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S 278 f; Runge, Urheber- und Verlagsrecht S 595 f; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Auflage, S 51).
  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 144/65

    Möglichkeit der Sicherungsübereignung eines Zeitschriftenunternehmens durch eine

    Er steht in Einklang mit der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] - Sport-Wette; RGZ 70, 220, 222 f; 68, 49 ff; Ulmer, Urheber u. Verlagsrecht 2. Aufl. S. 145 ff; Bappert-Wagner, Rechtsfragen des Buchhandels 20 Aufl. S. 47 ff u. S. 91 ff; Bappert-Maunz, Verlagsrecht zu § 41 Anm. 15 ff).

    In dieser Möglichkeit der gewinnbringenden Fortführung des Sammelwerkes ist seit jeher der wesentliche Inhalt des Rechts am Sammelwerk als gewerbliches Unternehmen erblickt worden, das seinerseits weder ein Urheberrecht noch ein Verlagsrecht ist (RGZ 37, 176, 178 betr. Zeitung; 68, 49, 53 betr. Zeitschrift; 70, 220, 223 betr. Zeitung; vgl. auch Ulmer a.a.O. S. 146; Bappert-Wagner a.a.O. S. 92 f; Bappert-Maunz, § 41 VerlG Anm. 16).

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Nur eine sog. Leerübertragung einer nicht mehr auf ein lebendiges Unternehmen hinweisenden "besonderen Bezeichnung" (vgl. dazu RGZ 68, 49 [55]) wäre unzulässig gewesen.
  • BGH, 05.10.1954 - I ZR 19/53

    Herausgeber. Zeitschriftenlilizenz

    Die Auffassung, daß die Sport-Wette als Zeitschriftenunternehmen ursprünglich - und jedenfalls bis zum 30. Januar 1950 - der Klägerin "gehört" habe, die Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 68, 49 [537]) also Herr des Unternehmens gewesen sei, beruht auf rechtlich einwandfreier Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • LG Köln, 21.04.2004 - 28 O 702/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klageänderung im Zivilprozess; Anforderungen

    Grundsätzlich bestehen Urheberrechte des Herausgebers einer solchen Publikation nur an den bereits erschienen oder zum Erscheinen fertiggestellten Auflagen, nicht aber hinsichtlich künftiger Auflagen (RG, Urteil vom 17.1. 1908 - VII 197/07 - RGZ 68, 49, 54).
  • BGH, 21.02.1969 - I ZR 25/67

    Schadensersatzanspruch wegen ernsthafter und endgültiger Verweigerung der

    Das bezüglich eines solchen Unternehmens bestehende Kennzeichenrecht im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG ist ein übertragbares Recht (RGZ 68, 49, 55), das allerdings wegen seiner Bindung an das Zeitschriftenunternehmen nur mit diesem zusammen übertragbar ist.
  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 318/62

    Rechtsmittel

    Diese Eigenart solcher Unternehmungen wird in Rechtsprechung und Schrifttum hervorgehoben (RGZ 68, 49; 70, 220; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 2. Aufl. S. 143 ff).
  • BGH, 10.05.1962 - II ZR 211/60

    Rechtsmittel

    dem Gemeinschaftsverlag überlassen (vgl. RGZ 68, 49, 52; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl. § 28 III).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 109/67

    Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten durch einen Berechtigten -

    Ohne Rechtsverstoß hat es angenommen, daß der Ausdruck "Eigentum an einer Zeitschrift" gebräuchlich ist und ähnlich wie bei einem Geschäft alle mit einem Zeitschriftenobjekt verbundenen Vermögenswerte umfaßt (vgl. RGZ 68, 49, 51 f; Bappert-Maunz, Verlagsrecht § 41 Anm. 16).
  • BGH, 25.09.1956 - I ZR 204/55

    Rechtsmittel

    Die Substanz des Unternehmens besteht vor allem in dem Zeitschriftentitel, seiner Einführung und Verbreitung sowie der Bezieherkartei (RGZ 68, 49 [53]; Voigtländer-Elster-Kleine Anm. 3 b z § 4 LitUrhG).
  • BGH, 05.07.1955 - I ZR 126/53

    Rechtsmittel

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