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   FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 205/03   

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https://dejure.org/2005,12806
FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 205/03 (https://dejure.org/2005,12806)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2005 - VII 205/03 (https://dejure.org/2005,12806)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2005 - VII 205/03 (https://dejure.org/2005,12806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4a
    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontos

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontokorrentkontos als Betriebsausgaben; Notwendigkeit der steuerlichen Nichtberücksichtigung von privat veranlassten Schuldzinsen

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuerrecht: Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1175
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 20.10.2004 - 10 K 5352/02

    Ermittlung der Höhe einer Überentnahme i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG 2001

    Auszug aus FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 205/03
    Die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG solle zudem eine einfache pauschalierte Ermittlung der durch Privatentnahmen veranlassten Schuldzinsen ermöglichen (FG Münster, Urteil vom 20.10.2004 - 10 K 5352/02 E).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 205/03
    Die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen bestimmt sich nach den vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätzen (insbesondere Beschlüsse des Großen Senats vom 4.7.1990 - GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 ; vom 08.12.1997 - GvS 1-2/95, BStBl II 1998, 193 ).
  • BFH, 21.09.2005 - X R 46/04

    Nichtabziehbare Betriebsausgaben; zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs;

    Sie würde zu einer steuerlichen Privilegierung der Bezieher von Gewinneinkünften führen, denn nur bei ihnen würden private Schuldzinsen in Höhe von 2 050 EUR (im Streitjahr 4 000 DM) berücksichtigt werden (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 4. März 2005 VII 205/03, EFG 2005, 1175).
  • BFH, 21.06.2006 - XI R 14/05

    Zweistufige Prüfung beim Schuldzinsenabzug

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1175 veröffentlicht.
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