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   FG Nürnberg, 22.11.2001 - VII 212/97   

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https://dejure.org/2001,18724
FG Nürnberg, 22.11.2001 - VII 212/97 (https://dejure.org/2001,18724)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22.11.2001 - VII 212/97 (https://dejure.org/2001,18724)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22. November 2001 - VII 212/97 (https://dejure.org/2001,18724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Anfechtbarkeit einer Grundstücksübertragung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit einer Grundstücksübertragung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 302/97

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die subjektiven Voraussetzungen der Anfechtung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.11.2001 - VII 212/97
    Denn durch diese grundsätzlich unpfändbaren dinglichen Rechte (§§ 1092 Abs. 1 Satz 2, 1111 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - 857 Abs. 3, 851 Abs. 2 Zivilprozessordnung - ZPO -) wird den Gläubigern haftendes Vermögen entzogen, sie werden daher durch deren Bestellung benachteiligt (BGH vom 10.12.1998 IX ZR 302/97, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1999, 643 ).
  • BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 217/74

    Benachteiligung einer Gläubigers durch die Übertragung eines Geschäftsanteils -

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.11.2001 - VII 212/97
    Mit dieser Beweislastregel hat der Gesetzgeber im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eine vereinheitlichende Regelung getroffen und bewusst in Kauf genommen, dass es zu Schwierigkeiten führen kann, die eigene Unkenntnis nachzuweisen (BGH vom 17.9. 1975 VIII ZR 217/74, NJW 1975, 2193).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.11.2001 - VII 212/97
    Denn diese muss nicht das Ziel des Handelns sein, es genügt, wenn bei einem auf einen anderen Zweck gerichteten Handeln der Schuldner die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH vom 13.7. 1995 IX ZR 81/94, NJW 1995, 2846 ).
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.11.2001 - VII 212/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 29.3. 1994 VII R 120/92, BStBl II 1995, 225) kann das Finanzamt denjenigen durch Duldungsbescheid nach § 191 AO in Anspruch nehmen, der nach dem AnfG verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden.
  • FG Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 10 K 3288/08

    Anfechtung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils zwischen Ehegatten

    § 3 Abs. 2 AnfG erklärt deshalb die dort genannten Verträge ohne Weiteres für anfechtbar und überlässt es dem nahen Angehörigen, nachzuweisen, dass der Schuldner keinen Benachteiligungsvorsatz hatte bzw. er von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nichts wusste (vgl. FG Nürnberg - Urteil vom 22. November 2001 VII 212/97, juris; Huber, Kommentar zum AnfG, 10. Auflage 2006, § 3 AnfG Rz. 63).
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