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   RG, 13.01.1933 - VII 308/32   

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https://dejure.org/1933,591
RG, 13.01.1933 - VII 308/32 (https://dejure.org/1933,591)
RG, Entscheidung vom 13.01.1933 - VII 308/32 (https://dejure.org/1933,591)
RG, Entscheidung vom 13. Januar 1933 - VII 308/32 (https://dejure.org/1933,591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendung des § 419 BGB. 2. Zur Frage der Anwendbarkeit der sog. Saldotheorie bei Bereicherungsansprüchen, die aus nichtigen Knebelungsverträgen hervorgehen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 139, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts handelt es sich allerdings bei der Frage der Anrechnung der Gegenleistung nicht um den Wegfall der Bereicherung, sondern darum, ob überhaupt und in welchem Umfang eine Bereicherung eingetreten sei (RGZ 139, 208, 213).
  • BGH, 24.09.1954 - V ZR 48/54

    Rechtsmittel

    Nach der angeführten Theorie führen zwar etwaige Gegenleistungen des zu Unrecht Bereicherten nicht zu selbständigen Gegenforderungen, sondern stellen bloße Abzugsposten der Rechnung dar (RGZ 139, 208 [213]; 140, 156 [161]; 163, 348 [360]; BGHZ 1, 75 [81]; BGB RGRK, 10. Aufl. Vorbem 5 d vor § 812, § 818 Anm. 7, 1).

    Ebenso braucht nicht dazu Stellung genommen zu werden, wie die Darlegungspflicht des Ansprucherhebenden zu beurteilen ist, wenn sich gleichartige Leistungen, insbesondere Geldleistungen beider Teile gegenüberstehen (vgl. RGZ 139, 208 [213]; 140, 156 [161]; BGB RGRK, 10. Aufl., § 818 Anm. 7, 1).

  • BGH, 26.02.1953 - IV ZR 124/50

    Rechtsmittel

    Er muß auch Platz greifen, wenn es sich, um einen Bereicherungsanspruch nach § 817 Satz 1 BGB handelt (vgl. RGZ 139, 208 [213] und RG in WarnRspr 1915 Nr. 199).
  • BGH, 09.03.1972 - III ZR 191/69

    Haftung auf Grund Vermögensübernahme - Berechnung des Gesamtvermögens -

    Es erscheint vielmehr unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegenüber dem dargelegten Gesamtvermögen als so unwesentlich und unbedeutend, daß es einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB im Sinne einer Übernahme von M. nahezu gesamtem Vermögen durch die Beklagten nicht entgegenstehen kann (vgl. RGZ 139, 208/210; BGH WM 1964, 741/743; BGH in Zeitschrift für Zölle und Verbrauchssteuern 1955, 211/213; BGB RGRK a.a.O. § 419 Anm. 14).
  • BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57

    Rechtsmittel

    Es lässt sich, wie es das Reichsgericht ausgedrückt hat, begrifflich keine Bereicherung konstruieren, die von diesen Aufwendungen absieht (RGZ 139, 208, 213).
  • BGH, 16.03.1955 - IV ZR 174/54

    Rechtsmittel

    Im wesentlichen ist dies eine Tatfrage (RGZ 139, 208 [210]) und rechtlich nicht zu beanstanden.
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