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   FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98 Ki   

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FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98 Ki (https://dejure.org/1999,1892)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.1999 - VII 471/98 Ki (https://dejure.org/1999,1892)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki (https://dejure.org/1999,1892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze; Begriff des "erwerbssichernden Aufwandes"; Begriff des "existenzsichernden Aufwandes"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze; Begriff des "erwerbssichernden Aufwandes"; Begriff des "existenzsichernden Aufwandes"

  • Wolters Kluwer

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Dahinstehen kann auch die Frage der Erforderlichkeit einer Milderungsregelung, die einen gleitenden Übergang beinhaltet, wonach der Betrag, der die kindergeldschädliche Grenze überschreitet, vom vollen Kindergeldbetrag abzuziehen ist (strukturell ähnlich etwa: §§ 16 Abs. 4, 33 a Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 2, 46 Abs. 5 EStG; kritisch zur starren Grenzziehung: Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum KStG und EStG, Loseblatt, § 32 Anm. 130, Stand 1997, mit Hinweis auf BVerfGE 87, 153, 177; in diesem Sinne auch Paus, FR 1996, 337, 339 f.; Kulmsee, DStZ1998, 14, 23).

    Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienexistenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträ- ge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188).

    Die Bezugnahme auf das "Einkommen" gewährleistet sowohl die Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips (Abzug der Berufsausgaben: Betriebsausgaben und Werbungskosten) als auch des subjektiven Nettoprinzips (Abzug der existenznotwendigen Privatausgaben: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) und damit die Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung zum steuerlichen Existenzminimum aus dem Jahre 1992 (BVerfGE 87, 153; nach Kirchhof, Stbg. 1993, 508, 509, geht sogar der existenzsichernde Aufwand dem erwerbssichernden Aufwand vor).

    Dabei darf gesetzgeberische Typisierung nicht schon konzeptionell ganze Ausgaben-Einheiten, die im Kern Kosten der Existenzsicherung für die Zukunft und des Mehrbedarfs für die gegenwärtige Existenz darstellen, ausgrenzen (ähnlich zur verfassungsrechtlich gebotenen Höhe des Grundfreibetrags Niedersächsisches Finanzgericht, BB 1991, 258, 260 f., FR 1991, 140, 142 ff.; bestätigt durch BVerfG BVerfGE 87, 153, 175 ff.).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Da allerdings der hier in Bezug genommene Begriff "zu versteuerndes Einkommen" jenseits der Wortsinngrenze des Begriffs "Einkünfte" liegt, ist nicht mehr Gesetzesauslegung, sondern Gesetzesanalogie, das zulässige Rechtsanwendungsmittel (zur Zulässigkeit der Rechtsfindung durch Analogie vgl. BVerfG BVerfGE 69, 188, 203; 34, 269, 286 f.; vgl. auch Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage 1998, 119 ff., 144 ff., 157 ff.; Tipke, Grenzen der Rechtsfortbildung im Steuerrecht, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, 1982, 1, 3 ff.).

    (so BVerfGE 34, 269, 287, zum Zivilrecht; übernommen von BVerfGE 69, 188, 203, zum Steuerrecht).

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Da allerdings der hier in Bezug genommene Begriff "zu versteuerndes Einkommen" jenseits der Wortsinngrenze des Begriffs "Einkünfte" liegt, ist nicht mehr Gesetzesauslegung, sondern Gesetzesanalogie, das zulässige Rechtsanwendungsmittel (zur Zulässigkeit der Rechtsfindung durch Analogie vgl. BVerfG BVerfGE 69, 188, 203; 34, 269, 286 f.; vgl. auch Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage 1998, 119 ff., 144 ff., 157 ff.; Tipke, Grenzen der Rechtsfortbildung im Steuerrecht, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, 1982, 1, 3 ff.).

    (so BVerfGE 34, 269, 287, zum Zivilrecht; übernommen von BVerfGE 69, 188, 203, zum Steuerrecht).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienexistenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträ- ge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Ein Analogieverbot wird vom Bundesverfassungsgericht lediglich im Hinblick auf finanziell belastende Verwaltungsakte formuliert (vgl. BVerfG NJW 1996, 3146).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienexistenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträ- ge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188).
  • FG Niedersachsen, 15.01.1991 - IX 427/90
    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Dabei darf gesetzgeberische Typisierung nicht schon konzeptionell ganze Ausgaben-Einheiten, die im Kern Kosten der Existenzsicherung für die Zukunft und des Mehrbedarfs für die gegenwärtige Existenz darstellen, ausgrenzen (ähnlich zur verfassungsrechtlich gebotenen Höhe des Grundfreibetrags Niedersächsisches Finanzgericht, BB 1991, 258, 260 f., FR 1991, 140, 142 ff.; bestätigt durch BVerfG BVerfGE 87, 153, 175 ff.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
    Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienexistenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträ- ge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Die Beklagte hat sich nur auf einen von der damaligen überwiegenden Rechtsprechung (Hessisches FG 26. Mai 1999 - 3 K 5941/98 - EFG 2000, 132; FG Berlin 15. Oktober 1999 - 3 K 3488/98 - EFG 2000, 877; inzidenter auch FG Niedersachsen 4. Februar 1999 - V 111/98 Ki - EFG 1999, 713; aA FG Niedersachsen 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - FR 1999, 1074) gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt.
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Diese Entscheidung gibt ferner keinen Anlaß, sich mit dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juli 1999 (VII 471/98 Ki, EFG 1999, 1137) auseinanderzusetzen.

    Diese Entscheidung gibt keinen Anlaß, sich mit dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juli 1999 (VII 471/98 Ki, EFG 1999, 1137) auseinanderzusetzen.

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Diese Entscheidung gibt keinen Anlaß, sich mit dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juli 1999 (VII 471/98 Ki, EFG 1999, 1137) auseinanderzusetzen.
  • BFH, 11.12.2001 - VI R 16/00

    Kindergeld - Revision - Kind - Ausbildung - Jahresgrenzbetrag - Einkommensgrenze

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Niedersachsen vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki (EFG 1999, 1137) müsse sich der Grenzbetrag an dem einkommensteuerfreien Existenzminimum orientieren, das sich seinerseits an dem zu versteuernden Einkommen ausrichte.
  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Das Gericht folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki (EFG 1999, 1137), die der vormals zuständige 6. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BStBl. II 2000, 566) aufgehoben hatte.

    1. Das Ergebnis der Rechtsanwendung des Gerichts stimmt mit dem des Senatsurteils vom 20. Juli 1999 (VII 471/98 Ki, EFG 1999, 1137) überein.

  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Fehlens einer ausreichenden Begründung

    Mit Urteil vom 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - (EFG 1999, S. 1137) hob das FG den Rückforderungsbescheid der Familienkasse auf: Der Begriff der "Einkünfte" in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei im Sinne von "zu versteuerndem Einkommen" (§ 2 Abs. 5 EStG) zu verstehen, so dass die Ausbildungsvergütung des Sohnes der Beschwerdeführerin um weitere Beträge zu kürzen sei; deshalb werde die kindergeldschädliche Einkommensgrenze im Streitfall nicht überschritten.
  • FG Baden-Württemberg, 31.05.2000 - 5 V 14/00

    Begriff "Einkünfte" in der Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Dagegen legte der Kl am 19. November 1999 Einspruch ein und beantragte mit Schreiben vom 27. Januar 2000, das Einspruchsverfahren im Hinblick auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Kl (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1137 ) ruhen zu lassen und die Vollziehung des Aufhebungsbescheides vom 2. November 1999 auszusetzen.

    Nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Kl (a.a.O.) seien mangels Nachweis höherer Ausgaben die Werbungskostenpauschale gemäß § 9 a EStG , die Sonderausgabenpauschale und die Vorsorgepauschale gemäß § 10c EStG abzuziehen.

    Anders als das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Kl (a.a.O.) kann der Senat bei einer solchen Sachlage in keiner Hinsicht eine Gesetzeslücke feststellen, die es zu schließen gälte.

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    So hätte der Kläger angesichts der Diskussion um die Bestimmung der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 EStG (vgl. auch FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.1999 - VII 471/98 Ki, FR 1999, 1074) und die Verfassungsgemäßheit der Vorschrift schon 1999 den Rechtsstandpunkt der Beklagten, es bestehe kein Kindergeldanspruch und damit auch kein Anspruch auf den kindbezogenen Ortszuschlag, in Frage stellen und seinen Anspruch geltend machen können.
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Die Beklagte hat sich nur auf einen von der damaligen überwiegenden Rechtsprechung (Hessisches FG 26. Mai 1999 - 3 K 5941/98 - EFG 2000, 132; FG Berlin 15. Oktober 1999 - 3 K 3488/98 - EFG 2000, 877; inzidenter auch FG Niedersachsen 4. Februar 1999 - V 111/98 Ki - EFG 1999, 713; aA FG Niedersachsen 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - FR 1999, 1074) gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt.
  • FG Düsseldorf, 22.08.2000 - 14 K 7012/99

    Kindergeld; Einkünftegrenze; Zivildienst; Entlassungsgeld; Wirtschaftliche

    Die seitens des Klägers angeführte Entscheidung des FG Niedersachsen (Urteil vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Kj, EFG 1999, 1137 ) ist mit dem klaren Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG , der steuerrechtliche Fachtermini ("Einkünfte und Bezüge") benutzt, nicht vereinbar.
  • FG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 S 4/03

    Zukünftige volle Besteuerung von Rentenbezügen; Abzug von gezahlten

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99

    Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit während des Zeitraums

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 2 K 2584/98

    Besondere ausbildungsbedingte Aufwendungen sind bei der Berechnung

  • FG Köln, 16.11.1999 - 2 K 7567/98

    Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeld, wenn es Einkünfte und Bezüge von

  • FG Düsseldorf, 22.07.2000 - 14 K 7805/98

    Kindergeld; Einkünftegrenze; Unterhaltsaufwendungen des Kindes - Keine

  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 6634/99

    Schädliche Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • FG München, 29.03.2000 - 9 K 4775/97

    Einkünftebegriff i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • FG Münster, 13.04.2000 - 2 K 2304/98

    Ermittlung der schädlichen Kindeseinkünfte zeitanteilig und nach § 2 Abs. 2 EStG

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