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   FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02   

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https://dejure.org/2004,8996
FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02 (https://dejure.org/2004,8996)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2004 - VII 52/02 (https://dejure.org/2004,8996)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - VII 52/02 (https://dejure.org/2004,8996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Realisierung von Spekulationsverlusten!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtanerkennung von Spekulationsverlusten aus Wertpapiergeschäften bei der Einkommenssteuer; Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Rückkauf der gleichen, zuvor veräußerten Wertpapiere

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    EStG, AO: Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 42; EStG § 23 Abs. 3 Satz 8 § 23
    Gestaltungsmissbrauch bei Spekulationsverlusten mit Wertpapieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1775
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02
    Auch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 9.7.1969, BStBl II 1970 S. 156) habe subjektive Tatbestandsmerkmale für die Steuerpflicht nach § 23 EStG ausdrücklich verneint.

    Die Steuerpflicht nach § 23 EStG knüpft ausschließlich an das Vorliegen objektiver Umstände an und erfordert nicht das Vorliegen weiterer subjektiver Merkmale (vgl. BVerfG, Urteil vom 9.7.1969, BStBl II 1970 Seite 156).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (gl.A. Wernsmann, a.a.O., § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
  • BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16

    Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren

    Nach der Rechtsprechung des BFH stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (BFH-Urteile jeweils vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387, unter II.2.b; gl.A. Wernsmann in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775, rechtskräftig).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 55/07

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten

    b) Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (gl.A. Wernsmann, a.a.O., EStG § 23 Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von

    Räumt das Gesetz dem Steuerpflichtigen ein Gestaltungsrecht hinsichtlich des Eintritts eines Steuertatbestandes ein, so kann allein die Ausübung dieses Gestaltungsrechts nicht als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO angesehen werden (FG Münster, Urteil vom 14. März 2007 10 K 3380/04 E, EFG 2007, 1024; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, ERG 2004, 1775).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein

    Abgesehen davon, dass das Finanzgericht Hamburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2004 ( VII 52/02, EFG 2004, 1775 ) und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2006 (5 K 286/03, EFG 2007, 192 ) in einem solchen Fall einen Gestaltungsmissbrauch angenommen haben, war dort die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs allein vor dem Hintergrund der speziellen Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG zu entscheiden gewesen.
  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

    Die Ablehnung einer missbräuchlichen Gestaltung im vorliegenden Fall steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, wonach der Verkauf von Wertpapieren und der unmittelbar anschließende Wiedererwerb gleicher Wertpapiere zu jeweils abweichenden Kursen steuerlich zulässig ist und keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO darstellt (BFH, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, BFH, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387; vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 09.07.2004 - VII 52/02, EFG 2004, 1775).
  • FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 3380/04

    Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen des

    Zu Unrecht beruft sich der Beklagte auf die Entscheidungen des Finanzgerichtes Hamburg vom 09.07.2004 VIII 52/02 (EFG 2004, 1775) und des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14.09.2006, 5 K 286/03.
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

    Abgesehen davon, dass das Finanzgericht Hamburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2004 ( VII 52/02, EFG 2004, 1775 ) und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2006 (5 K 286/03, EFG 2007, 192 ) in einem solchen Fall einen Gestaltungsmissbrauch angenommen haben, war dort die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs allein vor dem Hintergrund der speziellen Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG zu entscheiden gewesen.
  • FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03

    Keine Realisierung eines Spekulationsverlusts bei Rückerwerb sämtlicher Aktien am

    Sind - wie hier - Verkauf und kurzfristiger Rückkauf von Aktien gleicher Gattung durch einen Gesamtplan verbunden, dessen alleiniges Ziel die Erlangung der steuerlichen Verlustanerkennung ist, dann handelt es sich um eine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO, weil das vorausgesetzte Desinvestment bei wirtschaftlicher Betrachtung bewußt nicht stattfindet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775 mit Anm. Zimmermann).
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