Rechtsprechung
FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
AO/Außenprüfung: Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
- BFH, 08.12.2004 - IX B 24/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.11.1992 - VIII R 25/89
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
Es reicht vielmehr aus, dass Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, dass ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , BStBl. 1993 II S. 146 ; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , BStBl. 1995 II S. 291).Die Anordnung einer Außenprüfung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit größerem Zeitaufwand zu prüfen ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , a.a.O.;… Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , a.a.O.).
- BFH, 18.10.1994 - IX R 128/92
Eine Außenprüfung kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
Es reicht vielmehr aus, dass Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, dass ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , BStBl. 1993 II S. 146 ; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , BStBl. 1995 II S. 291).Die Anordnung einer Außenprüfung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit größerem Zeitaufwand zu prüfen ist (B FH…, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , a.a.O.; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , a.a.O.).
- BFH, 21.04.1993 - X R 112/91
Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten …
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
Die weiteren Prüfungsmodalitäten, wie z.B. der Ort der Prüfung, Festlegung des Prüfungsbeginns, werden nicht in der so umschriebenen Prüfungsanordnung geregelt, können verfahrensrechtlich aber mit ihr verbunden werden (vgl. BFH, Urteil 21.04.1993 - X R 112/91 , BStBl. 1993 II S. 649 m.w.N.). - BFH, 09.09.1999 - IV B 18/99
Streit um Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
In diesem Fall können Feststellungsbescheide ihm gegenüber mit Wirkung für alle Beteiligten, auch für einen ausgeschiedenen Beteiligten, bekannt gegeben werden, soweit und solange dieser Beteiligte oder der Empfangsbevollmächtigte nicht widersprochen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 9.09.1999 - IV B 18/99 , BFH/NV 2000 S. 313 ;… Kunz in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, Stand September 2003, § 183 AO Rn. 21 ff.).
- FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02
Zulässigkeit einer Klage gegen die Festlegung des Prüfungsortes im Rahmen einer …
Dass eine "Außenprüfung an Amtsstelle" kein Widerspruch in sich ist, ergibt sich bereits aus § 200 Abs. 2 Satz 1 AO sowie § 6 BpO, die die Möglichkeit einer an Amtsstelle durchgeführten Außenprüfung ausdrücklich vorsehen (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 12 Dezember 2003 VII 83/03, Fundstelle: juris-Datenbanken).