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   FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03   

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https://dejure.org/2003,53139
FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03 (https://dejure.org/2003,53139)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2003 - VII 83/03 (https://dejure.org/2003,53139)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - VII 83/03 (https://dejure.org/2003,53139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AO/Außenprüfung: Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 25/89

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
    Es reicht vielmehr aus, dass Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, dass ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , BStBl. 1993 II S. 146 ; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , BStBl. 1995 II S. 291).

    Die Anordnung einer Außenprüfung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit größerem Zeitaufwand zu prüfen ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , a.a.O.; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , a.a.O.).

  • BFH, 18.10.1994 - IX R 128/92

    Eine Außenprüfung kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
    Es reicht vielmehr aus, dass Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, dass ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , BStBl. 1993 II S. 146 ; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , BStBl. 1995 II S. 291).

    Die Anordnung einer Außenprüfung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit größerem Zeitaufwand zu prüfen ist (B FH, Urteil vom 17.11.1992 - VIII R 25/89 , a.a.O.; Urteil vom 18.10.1994 - IX R 128/92 , a.a.O.).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
    Die weiteren Prüfungsmodalitäten, wie z.B. der Ort der Prüfung, Festlegung des Prüfungsbeginns, werden nicht in der so umschriebenen Prüfungsanordnung geregelt, können verfahrensrechtlich aber mit ihr verbunden werden (vgl. BFH, Urteil 21.04.1993 - X R 112/91 , BStBl. 1993 II S. 649 m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1999 - IV B 18/99

    Streit um Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2003 - VII 83/03
    In diesem Fall können Feststellungsbescheide ihm gegenüber mit Wirkung für alle Beteiligten, auch für einen ausgeschiedenen Beteiligten, bekannt gegeben werden, soweit und solange dieser Beteiligte oder der Empfangsbevollmächtigte nicht widersprochen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 9.09.1999 - IV B 18/99 , BFH/NV 2000 S. 313 ; Kunz in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, Stand September 2003, § 183 AO Rn. 21 ff.).
  • FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 2437/02

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Festlegung des Prüfungsortes im Rahmen einer

    Dass eine "Außenprüfung an Amtsstelle" kein Widerspruch in sich ist, ergibt sich bereits aus § 200 Abs. 2 Satz 1 AO sowie § 6 BpO, die die Möglichkeit einer an Amtsstelle durchgeführten Außenprüfung ausdrücklich vorsehen (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 12 Dezember 2003 VII 83/03, Fundstelle: juris-Datenbanken).
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