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   FG Hamburg, 12.07.2002 - VII 99/99   

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https://dejure.org/2002,16390
FG Hamburg, 12.07.2002 - VII 99/99 (https://dejure.org/2002,16390)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2002 - VII 99/99 (https://dejure.org/2002,16390)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - VII 99/99 (https://dejure.org/2002,16390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Grobes Verschulden beim nachträglichen Bekanntwerden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grobes Verschulden beim nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.09.1990 - V R 110/85

    Änderung der USt-Festsetzung - Unberücksichtigter Vorsteuerbetrag - Neue

    Auszug aus FG Hamburg, 12.07.2002 - VII 99/99
    Es liegt vor, wenn der Steuerpflichtige oder sein Berater (s. Rspr., vgl. BFH vom 13.09.1990, V R 110/85, BStBl. II 1991, 124 mit Nachweisen) unbeachtet lassen, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen und wenn auch die naheliegendsten und einfachsten Überlegungen nicht angestellt werden (v. Wedelstädt in Beermann § 173 AO Rz. 85 mit Nachweisen).
  • BFH, 13.06.1989 - VIII R 174/85

    - Antragserfordernis bei einheitlich und gesondert festgestellten Verlusten nach

    Auszug aus FG Hamburg, 12.07.2002 - VII 99/99
    Dabei gilt ein subjektiver Verschuldensmaßstab (BFH vom 13.06.1989 VIII R 174/85, BStBl. II 1989, 789).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus FG Hamburg, 12.07.2002 - VII 99/99
    Insbesondere muss er, wenn nach solchen Tatsachen in den Steuererklärungsformularen gefragt wird, die entsprechenden Angaben machen (vg. BFH vom 29.07.1996, I R 62/95, BStBl. II 97, 115).
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