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   BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07   

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https://dejure.org/2007,940
BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07 (https://dejure.org/2007,940)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2007 - VII B 110/07 (https://dejure.org/2007,940)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - VII B 110/07 (https://dejure.org/2007,940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EMRK Art. 6; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; AO § 30 Abs. 1; ; AO § 31a Abs. 1

  • RA Kotz

    Finanzamt darf Arbeitsagentur über bezogene Einkünfte informieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung des FA über Einkünfte gegenüber der Arbeitsverwaltung; Verfassungsmäßigkeit des § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBuchst. bb AO

  • datenbank.nwb.de

    Offenbarung von Verhältnissen zur Verhinderung eines Leistungsmissbrauchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung des Finanzamts zur Offenbarung über Einkünfte gegenüber der Arbeitsverwaltung nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Finanzamt, die Arbeitsagentur und die Nebeneinkünfte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Finanzamt, die Arbeitsagentur und die Nebeneinkünfte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Offenbarung von durch das Steuergeheimnis geschützten Verhältnissen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens über die Rückforderung von Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit des§ 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b bb Abgabenordnung (AO); Notwendigkeit ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt darf Arbeitsagentur Einkünfte melden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Finanzamt darf Arbeitsagentur informieren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Finanzämter dürfen Arbeitsagenturen auch ohne konkreten Missbrauchsverdacht über Einkünfte eines Arbeitslosen informieren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    BFH kippt Schweigepflicht des Finanzamts

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Finanzamt darf Arbeitsagentur Einkünfte melden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    FA darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.10.2007)

    Steuergeheimnis für Arbeitslose // Kontrolle von Nebeneinkünften erleichtert

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuergeheimnis - Finanzamt darf Arbeitsagenturen informieren

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Kontrollmitteilung des Finanzamts an die Arbeitsverwaltung über Einkünfte eines Steuerpflichtigen setzt nur voraus, dass sie geeignet ist, ein Verfahren zur Überprüfung auszulösen, ob Leistungen zu Unrecht geleistet wurden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 483
  • NJW 2007, 3742
  • BB 2007, 2502
  • DB 2007, 2464
  • BStBl II 2008, 42
  • NZA-RR 2008, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 03.05.2001 - 31827/96

    Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens wegen des Zwangs der Vorlegung

    Auszug aus BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07
    § 31a AO ist schließlich im Gegensatz zur Auffassung des Antragstellers auch nicht mit dem aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG herzuleitenden und durch Art. 6 EMRK garantierten Verbot unvereinbar, jemanden dazu zu zwingen, sich durch seine Angaben einer strafrechtlichen Verfolgung oder sonstigen strafähnlichen Sanktionen auszusetzen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Mai 2001 31827/96, NJW 2002, 499).
  • BFH, 31.01.2007 - VIII B 219/06

    AdV; Verfassungswidrigkeit der sog. Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07
    Es kann angesichts dieser verfassungsrechtlichen Beurteilung des beschließenden Senats offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, um das es sich handelt, § 31a AO wegen eines Verfassungsverstoßes unangewendet lassen könnte oder es gegebenenfalls dem Antragsteller überlassen bleiben müsste, insofern beim BVerfG um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31. Januar 2007 VIII B 219/06, BFH/NV 2007, 914, mit Nachweisen, sowie Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07
    § 31a AO leidet auch nicht deshalb an einem Mangel an Bestimmtheit, weil er Mitteilungen über durch das Steuergeheimnis geschützte Daten für eine unübersehbare Vielzahl von Gesetzeszwecken zur Verfügung stellte oder der Anwendungsbereich der Norm praktisch unübersehbar wäre, wie dies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 13. Juni 2007 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 2464), auf den sich die Beschwerde beruft, für § 93 Abs. 8 AO a.F. angenommen und deshalb diese Vorschrift für verfassungswidrig gehalten hat.
  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07
    Es kann angesichts dieser verfassungsrechtlichen Beurteilung des beschließenden Senats offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, um das es sich handelt, § 31a AO wegen eines Verfassungsverstoßes unangewendet lassen könnte oder es gegebenenfalls dem Antragsteller überlassen bleiben müsste, insofern beim BVerfG um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31. Januar 2007 VIII B 219/06, BFH/NV 2007, 914, mit Nachweisen, sowie Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).
  • FG Köln, 11.05.2007 - 7 V 1438/07

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Auskünften der Finanzverwaltung an die

    Auszug aus BFH, 04.10.2007 - VII B 110/07
    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1126 veröffentlicht.
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Während der Bundesfinanzhof die Bestimmung des § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb AO auch mit Blick auf die Selbstbelastungsfreiheit für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (vgl. BFHE 219, 483 ; auch Rüsken, in: Klein, AO, 10. Aufl. 2009, § 31a Rn. 9), wird die Verfassungsmäßigkeit des § 31a AO in der Literatur bezweifelt (vgl. Böse, Wirtschaftsaufsicht und Strafverfolgung, 2005, S. 537; Drüen, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Bd. 1, Vor § 31 AO Rn. 1 und § 31a AO Rn. 1; Joecks, in: Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl. 2009, § 393 AO Rn. 10 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 1 M 92/19

    Schwarzarbeitsbekämpfung; Abbruch des Verfahrens bei Feststellung einer

    Mit der Prüfung nach dem SchwarzArbG ist eine Entscheidung über die Verwertbarkeit der von dem Antragsgegner im Rahmen der streitgegenständlichen Prüfungsmaßnahme erlangten Feststellungen in einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Antragsteller noch nicht verbunden (vgl. BFH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - VII B 110/07 -, juris Rn. 21).
  • FG Köln, 10.09.2008 - 13 K 1915/08

    Erweiterung einer Prüfungsanordnung auf die Prüfungszeiträume 1995 bis 1999 durch

    Denn es kann und muss insbesondere im Hinblick auf die Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, eingeschränkt werden (vgl. dazu BFH, BStBl II 2007, 227 II. 4. b) cc) unter Verweis auf BVerfG, Urteil des 2. Senats vom 27. Juni 1991, 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2007 VII B 110/0 7, BStBl II 2008, 42 zu Offenbarungsbefugnissen gemäß § 31a AO).
  • BSG, 08.04.2010 - B 11 AL 127/09 B
    11 Nur zur Klarstellung - ohne dass die vorliegende Entscheidung darauf beruht - weist der Senat darauf hin, dass der Schutz des Steuergeheimnisses kein unbeschränkter ist, sondern zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch Mitteilungspflichten bestehen (vgl BSG, Beschluss vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 215/04 B; s ferner Bundesfinanzhof , Beschluss vom 4. Oktober 2007 - VII B 110/07 - BFHE 219, 483).
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