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BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Umfangreiche unübersichtliche Schriftsätze und Vorbringen zur Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablauf der Begründungsfrist
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Untersuchung umfangreicher unübersichtlicher Schriftsätze durch den BFH; nach Ablauf der Begründungsfrist kein neues Vorbringen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 25.04.2007 - 1 K 2101/03
- FG Saarland, 26.06.2007 - 1 K 2101/03
- BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07
- BFH, 20.11.2008 - VII B 145/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO
Auszug aus BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07
Der BFH hat bereits in einem der Verfahren, in denen der Kläger durch seinen Bevollmächtigten (nahezu) inhaltsgleich hat vortragen lassen, ausführlich begründet, dass die mehrere hundert Seiten und ein Konglomerat von Verfahren und auch Streitjahren umfassenden Beschwerden, in die in großem Umfang Schriftsätze und Aktenstücke aus unterschiedlichen finanzgerichtlichen Verfahren hinein kopiert sind, den genannten Anforderungen nicht gerecht werden und der BFH angesichts des Entlastungszwecks des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gehalten ist, ein solches Vorbringen näher daraufhin zu untersuchen, ob es möglicherweise hier oder dort auch Hinweise enthält, die --bei wohlwollender Auslegung-- revisionsrechtlich für das konkret zu entscheidende Verfahren von Belang sein könnten (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BStBl I 2008, 878, BFH/NV 2008, 1959).
- BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
Verfahrensrüge wegen Verweis auf Einspruchsentscheidung zur Urteilsbegründung - …
Mit Gründen, die erst nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) geltend gemacht werden, kann ein Beschwerdeführer --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht mehr gehört werden (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2008 VII B 113/07, BFH/NV 2009, 404;… vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717).