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   BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04   

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https://dejure.org/2004,13282
BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04 (https://dejure.org/2004,13282)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2004 - VII B 114/04 (https://dejure.org/2004,13282)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - VII B 114/04 (https://dejure.org/2004,13282)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N., und vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 15.04.2004 - VII B 63/03

    ESt-Erstattung an Ehegatten

    Auszug aus BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04
    Vielmehr ist es durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, dass bei der Beurteilung der Frage, ob mit der Zahlung durch einen Ehepartner die Begleichung auch der Steuerschuld des anderen Ehepartners beabsichtigt war, nur die Umstände zu berücksichtigen sind, die dem FA im Zeitpunkt der Zahlung erkennbar waren (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2004 VII B 63/03, BFH/NV 2004, 1214, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04
    Da mit der Beschwerde keine klärungsbedürftige Rechtsfrage bezeichnet wird, ist auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) nicht ausreichend dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 VII B 263/02, BFH/NV 2003, 835).
  • BFH, 14.06.1995 - II B 5/95

    Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der

    Auszug aus BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N., und vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 27.02.2003 - VII B 263/02

    NZB: Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 03.12.2004 - VII B 114/04
    Da mit der Beschwerde keine klärungsbedürftige Rechtsfrage bezeichnet wird, ist auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) nicht ausreichend dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 VII B 263/02, BFH/NV 2003, 835).
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