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BFH, 05.11.1991 - VII B 115/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.11.1991 - VII B 116/91
Grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Leistung der vollen vereinbarten Löhne …
Auszug aus BFH, 05.11.1991 - VII B 115/91
Anmerkung: Entscheidungsgründe ähnlich wie Beschluß vom 5. November 1991 VII B 116/91, nachstehend abgedruckt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2020 - 14 B 759/20 vgl. BFH, Beschluss vom 5. November 1991 - VII B 115/91 -, juris, Rdnr. 9.
- BFH, 12.10.1999 - VII B 54/99
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer - Lohnsteuerhaftung - …
Das FA hat nachvollziehbar begründet, daß die Einziehung der Steuerschuld bei der GmbH als Steuerschuldnerin ergebnislos verlaufen ist, weshalb es den aufgrund des schriftlichen Anstellungsvertrages nur für das Bauwesen und nicht für den kaufmännischen Bereich zuständigen Mitgeschäftsführer von der Haftung freistellt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 5. November 1991 VII B 115/91, BFH/NV 1992, 575) und daß S nach dem Beratervertrag und seiner tatsächlichen Stellung in der Gesellschaft nicht als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist. - FG Hamburg, 21.10.2010 - 6 K 228/08
Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft für nicht abgeführte …
Auch hat der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass ein Finanzamt das ihm zustehende Auswahlermessen nicht fehlerhaft ausübt, wenn es von mehreren Geschäftsführern nur denjenigen in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Aufgabenverteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 05.11.1991 - VII B 116/91, BFH/NV 1992, 575, und BFH-Urteil vom 12.05.1992 - VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, 787). - VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582
Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH
Der leichtere Verschuldensnachweis bei einem Haftungsschuldner ist ein zulässiges Kriterium im Rahmen des Auswahlermessens (BFH v. 5.11.1991 Az. VII B 115/91