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   BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92   

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BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92 (https://dejure.org/1993,1212)
BFH, Entscheidung vom 07.01.1993 - VII B 115/92 (https://dejure.org/1993,1212)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - VII B 115/92 (https://dejure.org/1993,1212)
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Wird zitiert von ... (40)

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Soweit dem Beschwerdevorbringen zu entnehmen ist, dass das FG den Sachverhalt auch unabhängig von Beweisanträgen von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) hätte weiter aufklären müssen, wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Sollte der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) die Vorlage der handschriftlichen Aufzeichnungen aus der mündlichen Prüfung anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 228 m. w. N.).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Wird wie vorliegend die mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, muß der Beschwerdeführer darlegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und in BFH/NV 1998, 602, 603, unter 4.).
  • BFH, 26.11.1997 - IX B 47/97

    Dauerndes Getrenntleben und doppelte Haushaltsführung

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37).
  • BFH, 20.08.2010 - VIII B 30/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

    Denn bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) erkennbar sein, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können.
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

    Sollte die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen wollen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag bzw. dessen Rügeverlust von Amts wegen die Vorlage der Zollfahndungsakten anordnen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).
  • BFH, 22.02.1995 - III B 153/94

    Besonderheiten im Beweiserhebungsverfahren

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das FG (§ 76 Abs. 1 FGO) muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, die Beweis erhebung sich aber dem FG -- auch ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40 m. w. N.).

    Im übrigen hat die Klägerin nicht dargetan, weshalb sie nicht von sich aus im finanzgerichtlichen Verfahren entsprechende Beweise angeboten hat (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 37).

  • BFH, 07.07.1999 - X R 52/96

    Vorweggenommene Beweiswürdigung

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Kläger, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53; vom 2. Januar 1997 VII B 185/96, BFH/NV 1997, 425; vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37).
  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 146/07

    Formelles und materiell-rechtliches Verwertungsverbot - Verletzung des

    Denn bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) gehören nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236) zu einem schlüssigen Sachvortrag u.a. Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären oder welche Beweise es hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können.
  • BFH, 24.01.2008 - VIII B 197/06

    Scheinselbständigkeit - Begründungserfordernis für Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 9/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - freie Beweiswürdigung - Bindung des BFH

  • BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02

    NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung

  • BFH, 26.10.2007 - VIII B 144/06

    Die Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung für die Jahre 1993 bis 1999 hat

  • BFH, 02.03.2007 - VIII B 195/06

    NZB: Divergenz

  • BFH, 24.03.2006 - VIII B 234/05

    Sachaufklärungspflicht: Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 23.03.2004 - VII B 361/03

    Schlüssige Darlegung der Zulassungsgründe der grds. Bedeutung, der

  • BFH, 24.09.2008 - VIII B 190/07

    Darlegung eines Verfahrensmangels bei nicht stattgegebenem Antrag auf Verlegung

  • BFH, 28.04.2004 - VII B 335/03

    Keine Beschwerde gegen Beschl. über die Ablehnung von Gerichtspersonen; Rüge

  • BFH, 01.03.2004 - VII B 255/03

    Keine grds. Bedeutung der Rechtsfrage der Anfechtung durch Duldungsbescheid;

  • BFH, 10.02.2000 - VIII B 14/99

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

  • BFH, 04.02.2000 - II B 108/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

  • BFH, 23.11.2005 - X B 61/05

    Grundlagenbescheid; Bindungswirkung

  • BFH, 30.01.2004 - VII B 125/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; schlüssige Darlegung der Verfahrensmängel

  • BFH, 16.10.2003 - VIII B 298/02

    Darlegungserfordernisse einer Divergenzbeschwerde

  • BFH, 19.02.1999 - I B 42/98

    Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

  • BFH, 02.03.2005 - VII B 70/04

    Verstoß gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte Tatsachen- und

  • BFH, 05.12.2001 - VIII B 79/01

    Zulassungsgrund - Darlegungserfordernis - Rechtsmittelbegründung -

  • BFH, 15.03.2000 - VI B 119/98

    Verfahrensmängel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 03.12.1998 - I B 124/98

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • BFH, 01.10.2003 - X B 22/03

    Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • BFH, 15.05.2002 - VIII B 181/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BFH, 24.08.1999 - VIII B 52/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensverstoß - Schlüssige Darlegung - Verletzung

  • BFH, 02.04.1997 - X B 269/96

    Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb

  • BFH, 08.04.1997 - VII B 210/96

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich einer

  • BFH, 11.09.1995 - X B 32/95

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung

  • BFH, 13.06.1994 - X B 182/93

    Vorliegen einer betrieblichen Veräußerungsrente

  • BFH, 07.07.1997 - X B 229/96
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