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   BVerwG, 30.08.1976 - VII B 116.76   

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https://dejure.org/1976,2328
BVerwG, 30.08.1976 - VII B 116.76 (https://dejure.org/1976,2328)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1976 - VII B 116.76 (https://dejure.org/1976,2328)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1976 - VII B 116.76 (https://dejure.org/1976,2328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehren auf Akteneinsicht - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1976 - 7 B 116.76
    Nach dieser Rechtsprechung muß der Kläger ein eigenes und gewichtiges Interesse an der Akteneinsicht darlegen (BVerwGE 30, 154 [160]), das - wie das Berufungsgericht weiter zutreffend festgestellt hat - gegen das öffentliche Interesse an der Vertraulichkeit der Akten und gegen die berechtigten Interessen Dritter abzuwägen ist.
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 2/02

    Kontrollerwerb durch den Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft:

    Das bedeutet, der Antragsteller muss ein eigenes und gewichtiges Interesse an der Akteneinsicht darlegen; dieses ist gegen das öffentliche Interesse an der Vertraulichkeit der Akten und gegen das berechtigte Interesse Dritter abzuwägen (BVerwG, Beschluss vom 30. Aug. 1976; Az.: VII B 116.76, Jurisdok. Nr. KSRE021310004).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 3/03

    Verwaltungsverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

    Das bedeutet, der Antragsteller muss ein eigenes und gewichtiges Interesse an der Akteneinsicht darlegen; dieses ist gegen das öffentliche Interesse an der Vertraulichkeit der Akten und gegen das berechtigte Interesse Dritter abzuwägen (BVerwG, Beschluss vom 30. Aug. 1976; Az.: VII B 116.76, Jurisdok. Nr. KSRE021310004).
  • SG Düsseldorf, 29.10.2014 - S 2 KA 125/14

    Anspruch eines Arztes auf Ensicht in die Verwaltungsvorgänge bei beanstandeten

    Das bedeutet, der Antragsteller muss ein eigenes und gewichtiges Interesse an der Akteneinsicht darlegen; dieses ist gegen das öffentliche Interesse an der Vertraulichkeit der Akten und ggf. gegen das berechtigte Interesse Dritter abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.08.1976 - VII B 116.76 - vom 15.06.1989 - 5 B 63/89; Urteile vom 05.06.1984 - 5 C 73/82 - BVerwGE 69, 278 ff.; vom 16.09.1980 - I C 52.75 - BVerwGE 61, 15; vom 23.08.1968 - IV C 235.65 - BVerwGE 30, 154 ff; VGH München, Urteil vom 17.02.1998 - 23 B 95.1954 - NVwZ 1999, 889 f.; SG Stade, Urteil vom 23.02.2006 - S 6 AL 112/02 -).
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