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   BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05   

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https://dejure.org/2005,8076
BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05 (https://dejure.org/2005,8076)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2005 - VII B 116/05 (https://dejure.org/2005,8076)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2005 - VII B 116/05 (https://dejure.org/2005,8076)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
    Der neu gefasste Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfordert zwar neben den Fällen der Divergenz auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden kann, weil beispielsweise dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 17.06.1999 - VII R 55/98

    Keine Nacherhebung bei Irrtum der Zollbehörde über Zollsatz

    Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
    Die Beschwerde macht insoweit geltend, dass nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Senatsurteil vom 17. Juni 1999 VII R 55/98, BFHE 189, 238) der Irrtum der Zollbehörde für den Beteiligten nicht erkennbar ist, wenn dieser den angewandten Zollsatz nur möglicherweise ("unter bestimmten Voraussetzungen") als den richtigen erkennen kann, eine weitere Vergewisserung über diese Voraussetzungen ihm aber nicht möglich ist.
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
    Die Beschwerde verkennt überdies, dass nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. "aktiver Irrtum") und der vom Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnte, einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben begründet (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3277), und dass das FG im Streitfall bereits einen solchen "aktiven Irrtum" der Zollbehörde verneint hat, es somit nach Auffassung des FG auf die Frage der Erkennbarkeit des Irrtums gar nicht ankam.
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
    Hierzu ist der schlüssige Vortrag erforderlich, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig ist, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
    Sie vertritt und begründet lediglich ihre Ansicht, dass der Geschäftsführer der Klägerin den Irrtum der Zollbehörde bezüglich der Abfertigung der Fahrzeuge als Sammlungsstücke nicht mit hinreichender Sicherheit habe erkennen können und wendet sich damit gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • EuGH, 10.10.1985 - 200/84

    Daiber / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05
    Jedenfalls fehlt es --insbesondere in Anbetracht des EuGH-Urteils vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 (EuGHE 1985, 3363)-- an schlüssigen Darlegungen der Beschwerde, weshalb diese Tarifierungsfrage klärungsbedürftig ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt.
  • FG Hamburg, 11.12.2018 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifrecht: Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten

    Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, juris, Rn. 7; FG Hamburg, Urteil vom 24.07.2017, 4 K 162/15, juris, Rn. 51).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 179/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 178/16 - Bemessung

    Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. November 2005, VII B 116/05, in: juris).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 177/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 148/17

    Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28. November 2005, VII B 116/05, in: juris).
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