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BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Verwertung eines vermeintlich nicht als Gegenstand des Berufungsverfahrens zugelassenen Schriftsatzes der Beklagten - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.08.1970 - III A 40/68
- BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Papierfundstellen
- DÖV 1972, 722
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
Auszug aus BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Der Frischwassermaßstab eignet sich allerdings unmittelbar nur für die Gebührenbemessung für das Schmutzwasser; er ist insoweit ein brauchbarer Wahrscheinlichkeitsmaßstab, sofern die von der Beklagten im § 4 ihrer Gebührenordnung vorgesehene Möglichkeit besteht, daß nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abgesetzt werden (vgl. Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 - in BVerwGE 26, 317).Weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz zwingen dazu, bei Anwendung des Frischwassermaßstabes für die Regenwasserableitung stets eine gesonderte Gebühr, etwa nach dem hierfür am besten geeigneten Maßstab der bebauten oder befestigten Fläche zu erheben, was jedenfalls bei der hier vom Berufungsgericht festgestellten geringfügigen Kostenverursachung durch die Regenwasserableitung auch aus Gründen der Praktikabilität des Gebührenmaßstabes, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 26, 317 [320] und Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - in BVerwGE 31, 33 [34]) neben den besonderen örtlichen Verhältnissen zu beachten ist, verneint werden muß.
In BVerwGE 26, 317 (320) [BVerwG 14.04.1967 - VII C 15/65] hat der Senat angedeutet, daß die Unterschiede zwischen Regenwasser und Schmutzwasser bei der Gebührenregelung verschieden berücksichtigt werden können.
- BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70
Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
So kann eine erhebliche Benachteiligung der Wassergroßverbraucher, die die Anwendung des Frischwassermaßstabes ohne besondere Berücksichtigung der Regenwasserableitung mit sich bringen kann, durch eine angemessene degressive Gebührenstaffelung ausgeglichen werden (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 -).Zu einer Differenzierung der Kanalbenutzungsgebühr nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers sind die Gemeinden nicht verpflichtet (Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 -).
- BVerwG, 17.01.1972 - VII B 8.71
Verwaltungsgerichtliche Ausgestaltung der Anfechtung eines Bescheids bzgl. einer …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zusteht oder an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder wenn es die bestehende Sachkunde überschätzt (Beschluß vom 17. Januar 1972 - BVerwG VII B 8.71 -). - BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67
Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz zwingen dazu, bei Anwendung des Frischwassermaßstabes für die Regenwasserableitung stets eine gesonderte Gebühr, etwa nach dem hierfür am besten geeigneten Maßstab der bebauten oder befestigten Fläche zu erheben, was jedenfalls bei der hier vom Berufungsgericht festgestellten geringfügigen Kostenverursachung durch die Regenwasserableitung auch aus Gründen der Praktikabilität des Gebührenmaßstabes, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 26, 317 [320] und Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - in BVerwGE 31, 33 [34]) neben den besonderen örtlichen Verhältnissen zu beachten ist, verneint werden muß. - BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Das Tatsachengericht hat den Umfang der Beweisaufnahme wie auch die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen (Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - in DVBl. 1970, 582 [583]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11
Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen …
Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - VII C 15.65 -, BVerwGE 26, 317, juris Rn. 23 f., Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, DÖV 1972, 722, juris Rn. 7, vom 25. März 1985 8 B 11.84 -, NVwZ 1985, 496, juris Rn. 8, und vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, ZKF 1995, 205, juris Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 9 A 3648/04 -, OVGE 51, 96 = NWVBl. 2008, 142, juris Rn. 19, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 9 A 2799/10 -, juris; Bay.VGH, Urteil vom 17. September 1998 - 23 B 96.1607 -, juris Rn. 27 f. - VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08
Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …
Sie kann ferner nicht mit der Erwägung als rechtmäßig angesehen werden, dass sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.06.1972 - VII B 117.70 - KStZ 1973, 92; Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - NVwZ 1985, 496 mwN) als auch nach der des erkennenden Senats (Urteil vom 27.10.1993 - 2 S 199/80 - VBlBW 1984, 346) eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nur gering sind (unten b). - BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Der Frischwasserbezug ist in solchen Fällen nur dann ein brauchbarer Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132) und wenn nicht - wie hinzuzufügen ist - ein etwaiger Grenzwert wegen seiner Höhe im Regelfall einer Nichtberücksichtigung solcher anderweitig verbrauchter Wassermengen in Wahrheit gleichkommt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 9 A 3648/04
Nichtige Abwassergebührensatzung
Die Anwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs für die Verteilung der Niederschlagswasserentsorgungskosten kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 12.6.1972, - VII B 117.70 - KStZ 1973, 92, eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung als geringfügig angesehen werden können und jedenfalls nicht mehr als 12 % der gesamten Abwasserentsorgungskosten betragen. - BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Auf der Grundlage dieser Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, daß der Frischwassermaßstab mit Blick auf die Kosten der Beseitigung des auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Regenwassers nicht gegen den Gleichheitssatz und nicht gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, wenn entweder die daraus folgende Benachteiligung der Wassergroßverbraucher durch die Regelung einer Gebührendegression ausgeglichen wird (Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 [29], Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 S. 1 [7]) oder wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Regenwasserbeseitigung von den angeschlossenen Grundstücken geringfügig sind (Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 [59] …und vom 8. Juni 1976 - BVerwG VII B 70.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 30 S. 17 [19], Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - a.a.O. S. 37).Als geringfügig hat das Bundesverwaltungsgericht diese Kosten angesehen, wenn ihr Anteil an den gesamten Kosten der Entwässerung nicht mehr als 12 v.H. beträgt (Beschluß vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - a.a.O. S. 59).
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14
Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren
Dass der Nachweis dieser Mengen dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urteil vom 14.04.1967 - VII C 15.65 - juris Rn. 23 f., Beschlüsse vom 12.06.1972 - VII B 117.70 - juris Rn. 7…, vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - juris Rn. 8 …und vom 28.03.1995 - juris Rn. 16;… Senatsurteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23;… OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - juris Rn. 19, Beschluss vom 30.07.2012 - 9 A 2799/10 - juris…, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 2646/11 - juris Rn. 35, BayVGH…, Urteil vom 17.09.1998 - 23 B 96.1607 - juris Rn. 27 f.). - BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07
Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …
11 Dass in die Gebührenkalkulation oder in die Festsetzung eines Beitragssatzes einzustellende Faktoren vom Satzungsgeber gegebenenfalls geschätzt werden können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (zur Gebührenkalkulation Beschluss vom 12. Juni 1972 BVerwG 7 B 117.70 Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132, zur Beitragserrechnung Urteil vom 15. November 1985 BVerwG 8 C 41.84 Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35). - OVG Saarland, 27.07.2007 - 1 A 42/07
Erhebung einer Niederschlagswassergebühr
Dass die vorstehenden Annahmen mit höherrangigem Recht, nämlich mit Verfassungsrecht unvereinbar wären, ist nicht ersichtlich vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 12.6.1972 - VII B 117.70 -, DÖV 1972, 722, wonach für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr die "bebaute oder befestigte Fläche" der "am besten geeignete Maßstab" ist; ähnlich Beschluss des Senats vom 18.3.2003 - 1 W 3/03 -, a.a.O., zumindest wird dies in der Zulassungsbegründung nicht einmal ansatzweise dargelegt.Bundesweit besteht Konsens u.a. BVerwG, Beschluss vom 12.6.1972 - VII B 117.70 -, a.a.O., und Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Januar 2007 -, § 6 Rdnrn. 354 e und 388, dass die Einführung einer Niederschlagswasserkomponente bei der Erhebung der Abwassergebühr - wenn nicht sogar zwingend geboten, so doch zumindest - bereits aufgrund allgemeinen Gebührenrechts - entsprechend § 6 KAG - zulässig ist.
Ebenso findet allgemeine Zustimmung u.a. BVerwG, Beschluss vom 12.7.1972 - VII B 117.70 -, a.a.O., und Schulte/Wiesemann, a.a.O., § 6 Rdnr. 355, dass die Niederschlagswassergebühr unter Berücksichtigung ausschließlich bebauter und versiegelter sowie an die öffentliche Kanalisation angeschlossener Flächen erhoben wird.
- VGH Hessen, 02.09.2009 - 5 A 631/08
Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …
So sind zum einen die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung im Verhältnis zu den Kosten der Schmutzwasserbeseitigung nicht als geringfügig anzusehen, denn sie überschreiten die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, DÖV 1972, 7 122; 25. März 1985 - 8 B 11.84 -, NVwZ 1985, 496 und 27. Oktober 1998 - 8 B 137.98 -, Juris) gezogene Geringfügigkeitsgrenze von 12% der gesamten Abwasserentsorgungskosten. - VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1937
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Benutzungsgebühren für eine öffentliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10
Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren, …
- VG Weimar, 25.11.2009 - 3 K 636/08
Beruhen eines Abwassergebührenbescheids auf einer rechtswidrigen und damit …
- OVG Saarland, 29.06.2016 - 1 A 79/15
Voraussetzungen einer Pflicht zur Einführung gesplitteter Abwassergebühren zur …
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1936
- BVerwG, 12.02.1974 - VII B 89.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
- BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
Pflicht zur Regenwassergebühr
- OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05
Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87
Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2012 - 9 A 2799/10
Berücksichtigung der Risikosphären i.R.d. Erhebung einer kommunalrechtlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des …
- BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73
Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …
- VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 1413/03
Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig
- VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 2481/04
Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig
- VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 1399/03
Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig
- VG Aachen, 11.03.2005 - 7 K 1430/02
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Jülich unwirksam
- VG Aachen, 11.03.2005 - 7 K 2062/03
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Jülich unwirksam
- OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab; …
- OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 A 1130/17
- OVG Niedersachsen, 15.10.2014 - 9 LA 169/12
Gebühren für die Beseitigung von Fremdwasser bei einem überdurchschnittlichen …
- BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr
- VG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 3 K 1703/08
Abgabenrecht - Gebührenbescheid für Abwasser u. a.
- VG München, 16.05.2013 - M 10 K 12.6072
Wasserrohrbruch; Rückerstattung von Abwassergebühren; Rücknahmeermessen
- BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen …
- VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02
Kosten der Straßensinkkästen
- VGH Bayern, 17.02.2005 - 23 BV 04.1731
Ab wann ist eine gesplittete Abwassergebühr geboten?
- VG Gießen, 11.03.2010 - 8 L 281/10
Gesplittete Abwassergebühr
- OVG Sachsen, 02.09.2003 - 5 B 116/03
Öffentliche Einrichtung, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, …
- VGH Hessen, 05.05.1989 - 5 TH 2098/85
Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag
- VG München, 16.12.1999 - M 29 K 99.1991
Anspruch auf Erstattung der Verwaltungsgebühr für Amtshilfe zwischen …
- VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 993/13
Nach dem Frischwassermaßstab berechnete Abwasserbeseitigungsgebühr.
- VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 1408/12
Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab; …
- VG Düsseldorf, 02.03.2011 - 5 K 1546/10
Erhebung getrennter Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und …
- VG Gießen, 29.04.2009 - 8 K 2022/08
Gesplittete Abwassergebühr
- VG Minden, 24.04.2008 - 9 K 1007/07
Mieter oder Pächter als Gebührenschuldner
- BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …
- BVerwG, 08.06.1976 - 7 B 70.76
Vereinbarung der Erhebung von Entwässerungsgebühren für die Benutzung einer im …
- BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Entwässerungsbeitrag für den …
- VG Gießen, 07.10.2014 - 8 K 673/13
Umstellung auf die sog. gesplittete Abwassergebühr
- VG Gießen, 08.01.2014 - 8 L 2977/13
Fragen der Wasser und Abwassergebührenfestsetzung
- VG Münster, 27.07.2004 - 7 K 1058/01
- VG Dresden, 18.09.2017 - 13 K 934/16
- VGH Bayern, 23.05.2013 - 20 CS 13.766
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung; Vorauszahlung
- VG Gießen, 19.05.2010 - 8 L 422/10
Verwaltungsgericht Gießen hebt erneut Abwassergebührenbescheide auf
- VG Gießen, 05.05.2010 - 8 K 1903/09
Verwaltungsgericht Gießen hebt erneut Abwassergebührenbescheide auf
- VG München, 25.07.2012 - M 10 K 11.984
Wirksamkeit der Abgabesatzung; Abwassergebühr; Grundgebühr nach …
- VG Cottbus, 29.10.2010 - 6 K 576/07
Rechtmäßigkeit der Berechnung von Abwassergebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1998 - 9 A 2858/98
Umlegung und Auferlegung von geringfügigen Kosten; Sogenannte 10 %-Regel im …
- VG Aachen, 01.09.1995 - 7 K 1005/92
Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung für die Heranziehung zu …
- VG Bremen, 30.06.2023 - 2 K 481/16
Niederschlagswassergebühren, "Freiburger Modell", Urteil vom 30.06.2023 - …
- VG Weimar, 14.08.2015 - 3 K 1214/13
- VG München, 25.07.2012 - M 10 K 11.1158
Wirksamkeit der Abgabesatzung; Abwassergebühr; Grundgebühr nach …
- VGH Bayern, 04.08.2011 - 20 BV 10.2734
Gerichtlicher Vergleich
- VG Köln, 15.06.2009 - 14 L 565/09
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Heranziehung zu streitigen …
- VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 1 K 07.1789
Gebühr für häusliches Abwasser; Einleitung von Frischwasser in die Kanalisation; …
- VG Minden, 29.09.2005 - 9 K 518/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Wasserverbrauchsgebühren sowie von …
- BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 69.87
Rechtsmittel
- VG Köln, 11.06.2002 - 14 K 8304/00
- VG Darmstadt, 29.03.2001 - 4 E 12/97
- VG Halle, 26.07.2001 - 4 A 1242/99