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   BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10   

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https://dejure.org/2010,11475
BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10 (https://dejure.org/2010,11475)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2010 - VII B 12/10 (https://dejure.org/2010,11475)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2010 - VII B 12/10 (https://dejure.org/2010,11475)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • openjur.de

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam; Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AO § 125 Abs 2 Nr 4, AO § 287 Abs 4 S 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • Bundesfinanzhof

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 125 Abs 2 Nr 4 AO
    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • rewis.io

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und daher nicht von grundsätzlicher Bedeutung; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nur dann betroffen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, etwa weil Verfahrensgrundrechte verletzt worden sind, das aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitende Recht eines Beteiligten auf eine willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch das Urteil des FG nicht befriedigt wird (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.) oder wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Norm übersehen hat (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06

    Akteneinsicht; Beiziehung von Akten durch das FG

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
    Etwaige Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen jedoch nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nur dann betroffen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, etwa weil Verfahrensgrundrechte verletzt worden sind, das aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitende Recht eines Beteiligten auf eine willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch das Urteil des FG nicht befriedigt wird (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.) oder wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Norm übersehen hat (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 125 Abs. 2 Nr. 4 AO in Betracht kommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 406).

  • BFH, 31.05.2016 - X B 73/15

    Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis

    Dies hätte --wie das FA in seiner Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- vorausgesetzt, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2011 - X B 44/11

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2015 - X B 103/14

    Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der

    Formgerechte Darlegungen setzen in einem solchen Fall voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2013 - X B 258/12

    Fahrtenbuch in Form monatsweiser Blätter

    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2012 - X B 104/12

    Zusammenwirken von Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Keine Beschränkung der

    a) Die Darlegung der Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 18.10.2011 - X B 14/11

    Doppelerfassung von Einkünften führt nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden

    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2014 - X B 24/14

    Verhältnis von Steuerfestsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren -

    a) Die Darlegung der Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes erfordert, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 74/10

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrunds setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2014 - X B 31/14

    Keine Umdeutung von Leibrenten in Kaufpreisraten allein aufgrund einer

  • BFH, 29.08.2012 - X B 19/12

    Sachaufklärungspflicht bei Beweisnot des Klägers; Zufluss bei Novation

  • BFH, 20.06.2011 - X B 234/10

    Anordnung einer Außenprüfung auch bei Kleinunternehmern nicht weiter

  • BFH, 07.01.2014 - X B 191/13

    Darlegung der Höhe einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei

  • BFH, 30.08.2012 - X B 213/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung ist auf das Streitjahr beschränkt

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08

    Aufhebung einer Durchsuchungsanordnung

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