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   BFH, 09.07.1996 - VII B 14/96   

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https://dejure.org/1996,4246
BFH, 09.07.1996 - VII B 14/96 (https://dejure.org/1996,4246)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1996 - VII B 14/96 (https://dejure.org/1996,4246)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - VII B 14/96 (https://dejure.org/1996,4246)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 14.10.1992 - BT-Drs 12/3432
    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII B 14/96
    Das TabStG (§ 19), das die RL in innerstaatliches Recht umsetzt (amtliche Begründung zum Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz in BTDrucks 12/3432 S. 70; vgl. auch § 31 Nr. 15 Buchst. d TabStG; s. ferner § 2 Abs. 6, § 31 Nr. 1 TabStG), ist auch ohne eine ausdrückliche Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a RL, sollte sie in diesem Zusammenhang überhaupt gesetzestechnisch in Betracht gekommen sein, hinreichend klar.
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    (dd) Für das illegale Herstellen von Zigaretten gilt damit nichts anderes als für das Verbringen von Zigaretten ohne Steuerzeichen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das deutsche Steuergebiet (§ 23 Abs. 1 Satz 1, 2, § 17 Abs. 1 Satz 3 TabStG; vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 11 mwN, auch zur Gegenmeinung; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 634/18, BGHSt 64, 152 Rn. 11 und vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 77/21 Rn. 15, 17; ebenfalls für die Anwendung des § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO, allerdings ohne Begründung: BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - VII B 14/96 Rn. 10).
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Soweit sich das FA zur Begründung der Ansicht, dass die Frage noch nicht eindeutig entschieden sei, auf den Beschluss vom 15. September 1992 VII B 62/92 (BFH/NV 1994, 149) beruft, reicht dies im Hinblick auf den Beschluss vom 9. Juli 1996 VII B 14/96 (BFH/NV 1996, 934) nicht aus; denn danach ist hinsichtlich des steuerstrafrechtlichen Hintergrundes der Inanspruchnahme nach § 71 der Abgabenordnung (AO 1977) kein höherer Grad von Gewissheit erforderlich als bei einer andersartigen, nicht strafrechtlichen Grundlage.
  • BFH, 07.12.2000 - II B 84/00

    Hinterziehung von VSt, AdV

    Im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung braucht hinsichtlich der strafrechtlichen Grundlagen des Ablaufs einer Festsetzungsfrist kein höheres Maß an Gewissheit vorzuliegen als bei den sonstigen Tatbestandsmerkmalen (so zur vergleichbaren Rechtslage bei Haftungsbescheiden nach § 71 AO 1977 Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 1996 VII B 14/96, BFH/NV 1996, 934).
  • FG Düsseldorf, 01.12.1995 - 4 V 5144/95

    Einfuhr von Zigaretten in das Steuergebiet aus dem freien Verkehr eines

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  • FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr

    Wenn daran anschließend der Alkohol ohne Steueraussetzungsverfahren nach § 141 BranntwMonG über Österreich nach Deutschland verbracht wird, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 144 BranntwMonG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 06.09.2004 VII B 62/04, n.v.).
  • FG München, 22.06.2010 - 14 K 4247/07

    Haftung für Tabaksteuer - Tabaksteuerrechtlich freier Verkehr

    Wenn daran anschließend die Zigaretten ohne Steueraussetzungsverfahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG) nach Deutschland verbracht wurden, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 19 TabStG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 6. September 2004 VII B 62/04, n.v.).
  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 2771/05

    Haftung für Tabaksteuer wegen Beihilfe zum unzulässigen Verbringen von Zigaretten

    Wenn daran anschließend die Zigaretten ohne Steueraussetzungsverfahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG ) nach Deutschland verbracht wurden, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 19 TabStG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 6. September 2004 VII B 62/04, n.v.).
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 3772/08

    Haftung für Tabaksteuer wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

    Die deutsche Tabaksteuerschuld ist nach § 19 Satz 1 Tabaksteuergesetz in der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung (TabStG) entstanden, weil die Zigaretten unzulässigerweise entgegen § 12 Abs. 1 TabStG - ohne Verwendung von Steuerzeichen - aus dem freien Verkehr Tschechiens zu gewerblichen Zwecken in das deutsche Steuergebiet verbracht worden sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 6. September 2004 VII B 62/04, juris).
  • FG Hamburg, 14.12.2004 - II 304/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

    Schließlich braucht im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der strafrechtlichen Grundlagen des Ablaufs einer Festsetzungsfrist kein höheres Maß an Gewissheit vorzuliegen als bei den sonstigen Tatbestandsmerkmalen ( BFH Beschluss vom 07.12.2000, II B 84/00 , NV 2001, 630; Beschluss vom 09.07.1996, VII B 14/96 , NV 1996, 934).
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