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   BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97   

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https://dejure.org/1997,4516
BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97 (https://dejure.org/1997,4516)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1997 - VII B 145/97 (https://dejure.org/1997,4516)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1997 - VII B 145/97 (https://dejure.org/1997,4516)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.1994 - X B 50/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97
    Das FG hat das Ablehnungsgesuch des Klägers zu Recht verworfen, weil es unsubstantiiert ist und daher als mißbräuchlich gestellt anzusehen ist (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. März 1994 X B 50/93, BFH/NV 1995, 122).

    Da das Ablehnungsgesuch mangels ausreichender Darlegung von Befangenheitsgründen offensichtlich unzulässig war, ist es auch nicht zu beanstanden, daß die abgelehnten Richter bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt und keine dienstliche Äußerung (§ 51 FGO i. V. m. § 44 Abs. 3 ZPO) abgegeben haben (BFH/NV 1995, 122).

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97
    Nur bei leicht feststellbarer und gravierender Fehlerhaftigkeit, die den Schluß auf unsachliche Erwägungen oder eine unsachliche Einstellung des Richters erlaubt, kann ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein (BFH- Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die

    Auszug aus BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97
    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Mißtrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526).
  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
    Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen; geschieht dies nicht, ist der Antrag unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.08.1997 - VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326; vom 20.01.1999 - XI E 4/98, BFH/NV 1999, 952; vom 21.11.2003 - III E 5/03, BFH/NV 2004, 363, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 26.04.2021 - 1 K 1824/15

    Flughafen als erste Tätigkeitsstätte eines Piloten und einer Flugbegleiterin gem.

    Anderenfalls ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschlüsse vom 05.08.1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326 und vom 20.01.1999 XI E 4/98, BFH/NV 1999, 952).
  • BFH, 20.01.1999 - XI E 4/98

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Wird der Ablehnungsgrund nicht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht, ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).

    Ein unzulässiges Ablehnungsgesuch kann durch die abgelehnten Richter und ohne deren dienstliche Äußerung verworfen werden (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 326).

  • BFH, 11.11.1998 - VI B 270/98

    Richterablehnung

    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Mißtrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).

    Nur bei leicht feststellbarer und gravierender Fehlerhaftigkeit, die den Schluß auf unsachliche Einstellung des Richters erlaubt, kann ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 326).

  • BFH, 07.10.2010 - II S 26/10

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der

    Fehlt dem Vortrag eines Verfahrensbeteiligten jegliche tatsächliche Grundlage, die geeignet wäre, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Erfordernis der Darlegung und der Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes nicht genügt und kann ein solches offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter und ohne dessen dienstliche Äußerung verworfen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 12.06.2008 - V E 1/08

    Verfahren bei missbräuchlichem Befangenheitsantrag - Einwendungen im

    Fehlt es daran, ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 18.03.2003 - I K 1/03

    Wiederaufnahme von Verfahren

    Das vom Antragsteller für alle Verfahren gestellte Gesuch um Ablehnung der Mitglieder des erkennenden Spruchkörpers (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 42, 44 Abs. 1 ZPO) ist als missbräuchlich unzulässig abzulehnen, weil es an einer nachvollziehbaren Darlegung eines Ablehnungsgrundes fehlt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175; vom 12. Februar 1998 VII B 219/97, BFH/NV 1998, 872), damit ein Ablehnungsgrund nicht gemäß § 44 Abs. 2 ZPO substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist (BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 57/98
    Im Streitfall gilt dies insbesondere, weil der Kläger den gesamten Senat bereits mehrfach abgelehnt hat, ohne zu spezifizieren, aus welchen Gründen er von der Befangenheit der einzelnen Senatsmitglieder ausgeht (vgl. den bereits gegen den Kläger im gleichen Verfahren -- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -- ergangenen Senatsbeschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 07.10.1999 - XI E 2/99

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Fehlt es daran, ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 12.02.1998 - VII B 219/97

    Voraussetzungen eine Richterablehnung

    Ein solches offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch kann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters und ohne dessen dienstliche Äußerung dazu abgelehnt werden (BFH-Beschlüsse vom 14. März 1994 X B 50/93, BFH/NV 1995, 122; vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • FG Baden-Württemberg, 29.12.1999 - 3 KO 1/99

    Voraussetzungen für eine Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

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