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   BFH, 14.05.1986 - VII B 159/85   

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https://dejure.org/1986,14761
BFH, 14.05.1986 - VII B 159/85 (https://dejure.org/1986,14761)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1986 - VII B 159/85 (https://dejure.org/1986,14761)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - VII B 159/85 (https://dejure.org/1986,14761)
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    Der Umstand, dass sie diese Bescheide zugleich angefochten hat, schließt nicht aus, dass der Anspruch des geschädigten Fiskus auf Rückgewähr des Erlangten durch diese Zahlungen gemäß § 47 AO erloschen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.04.2022 - 1 StR 466/21, juris 1.b) mit Hinweis auf BFH, Beschluss vom 14.05.1986 - VII B 159/85, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 466/21

    Ausschluss der Einziehung von Taterträgen wegen Erlöschen des Anspruchs des

    b) Insbesondere § 361 Abs. 1 Satz 1 AO, wonach durch Einlegung des Einspruchs die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt wird, belegt, dass der Steuerpflichtige - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auf eine Steuerschuld auch dann wirksam zahlen kann, wenn er den zugrunde liegenden Verwaltungsakt angefochten hat; auch die Zahlung unter Vorbehalt hat zur Folge, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis gemäß § 47 AO erloschen ist (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 14. Mai 1986 - VII B 159/85 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Auch die unter Vorbehalt vorgenommene Zahlung hat zur Folge, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis gemäß § 47 AO erloschen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 14.5.1986 - VII B 159/85 - juris Rn. 7).
  • FG München, 29.08.2016 - 10 V 1871/16

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bei

    Im Übrigen hindert im Abgabenrecht die Zahlung durch den Schuldner oder einen Dritten unter Vorbehalt nicht die Erfüllungswirkung (BFH-Beschluss vom 14. Mai 1986 VII B 159/85, BFH/NV 1986, 681; Lindwurm in Leopold/Madle/Rader, AO-Kommentar, § 224 Rz. 4 [Juli 2016], Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 224 AO Rz. 22 [Juni 2014]).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19

    Ablösung; Beitragsfestsetzung; Beitragssatz; Erschließungsvertrag; Kalkulation;

    Soweit die Beklagte die Klägerin mit demselben Bescheid zugleich zur Zahlung des festgesetzten Kanalbaubeitrages innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides aufgefordert hat, soll dieses rechtlich selbständig zu betrachtende Leistungsgebot (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 10 Rn. 26; BayVGH, Urteil vom 10.8.2000 - 6 B 96.2367 - juris Rn. 18) ausweislich der Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sein, nachdem die Klägerin den festgesetzten Betrag im Jahr 2017 unter Vorbehalt gezahlt hat und damit der Zahlungsanspruch entsprechend § 47 AO erloschen ist (zu Letzterem: BFH, Beschluss vom 14.5.1986 - VII B 159/85 - juris Rn. 7).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2022 - 4 K 1280/21

    Insolvenzschuldner als Schuldner der durch Rechtshandlungen des

    Denn auch eine Zahlung des Steuerpflichtigen unter Vorbehalt zur Abwendung der Vollstreckung führt gemäß § 47 AO zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 14. Mai 1986 VII B 159/85, BFH/NV 1986, 681; Urteil vom 28. April 1992 VII R 33/91, BFHE 168, 206).
  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 5 A 32/22

    Duldungsbescheid; Erstattungsanspruch; Steuerpflichtiger; Steuerschuldner;

    Durch den Zusatz "unter Vorbehalt" bei einer Zahlung wird die rechtliche Wirkung einer Zahlung nicht beeinflusst und bewirkt die Zahlung, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erlischt (BFH, Beschl. v. 14. Mai 1986 - VII B 159/85 -, juris Rn. 7).
  • FG München, 14.12.2011 - 10 K 3113/09

    Vermerk auf dem Überweisungsträger kein Einspruch

    Das Gericht ist aber der Auffassung, dass dieser Vermerk im Steuerrecht grundsätzlich ohne Bedeutung ist (BFH-Beschluss vom 14. Mai 1986 VII B 159/85, BFH/NV 1986, 681) und die Klägerin - wie auch jeder andere Steuerpflichtige - mit diesem Vermerk nur Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung zum Ausdruck bringen will (BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).
  • VG Leipzig, 24.09.2013 - 6 K 363/11
    Auch die unter Vorbehalt vorgenommene Zahlung hat zur Folge, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen und die Vollstreckung einzustellen ist ( BFH, Beschl. v. 14.5.1986 - VII B 159/85 - [...]; FG München, Urt. v. 14.12.2011 - 10 K 3113/09 - [...]; Tipke/Kruse/Kruse, AO, § 47 Rn. 5a; Tipke/Kruse/Loose, AO, § 224 Rn. 7).
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