Weitere Entscheidungen unten: BFH, 23.02.1996 | BFH, 12.12.1995

Rechtsprechung
   BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1664
BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,1664)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,1664)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,1664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Ist diese Zeit -- wie im Streitfall -- nicht mehr vorhanden, so muß der Antragsteller seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit mehr bestünde, die Angaben des Antragstellers zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483).
  • BFH, 24.05.1988 - IV B 125/87

    Formelle Anforderungen an Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Außerdem hätte der Beginn der Krankheit angegeben und ggf. dargelegt werden müssen, warum es nicht (mehr) möglich war, einen Prozeßbevollmächtigten mit der Wahrnehmung des Termins zu beauftragen (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Ob erhebliche Gründe für eine Verlegung vorliegen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).
  • BFH, 26.11.1993 - I B 63/93

    Erhebliche Gründe für eine Verlegung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und aufgrund der Verhandlung entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend und auf Verlangen glaubhaft gemacht hat (§ 155 FGO i. V. .m. § 227 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. November 1993 I B 63/69, BFH/NV 1994, 802).
  • BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15

    Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung

    Weitere Ermittlungspflichten des Gerichts --etwa durch Nachfrage bei der mehr als 600 km vom Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten entfernt praktizierenden Ärztin-- bestanden in dieser Situation nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, unter II., Rz 8; vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542, Rz 3).
  • VG München, 26.02.2014 - M 23 K 11.4724

    Abmeldung von Amts wegen

    Stellt ein Beteiligter einen Antrag auf Terminsverlegung wegen Erkrankung erst kurz vor der mündlichen Verhandlung, ist er auch ohne Aufforderung des Gerichts verpflichtet, die Gründe für seine Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Kläger aufgrund seiner Erkrankung verhandlungsunfähig ist, selbst beantworten kann (BFH in st.Rspr., z.B. B.v. 25.7.2005 - XI B 155/03; B.v. 17.5.2000 - IV B 86/99; B.v. 31.8.1995 - VII B 160/94; B.v. 24.5.1988 - IV B 125/87 - jeweils juris).

    Dies kann entweder in der Weise geschehen, dass der Beteiligte ein ärztliches Attest vorlegt, das die Unmöglichkeit bescheinigt, an der Verhandlung teilzunehmen, oder dass der Beteiligte seine Erkrankung so genau schildert, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Krankheit so schwer ist, dass der Beteiligte nicht zum Termin erscheinen kann (vgl. BFH, B.v. 31.8.1995, a.a.O.).

    Ist dies nicht der Fall, muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit mehr bestünde, die Angaben des Beteiligten zu überprüfen (vgl. BFH, B.v. 31.8.1995, a.aO.).

  • BFH, 17.05.2001 - X B 12/01

    Mündliche Verhandlung - Abwesenheit des Beteiligten - Rechtliches Gehör -

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997 VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995, VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001, X B 12/01, nv, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997, VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2012 - 11 K 257/10

    Haftung als Steuerhinterzieher bei Nacherklärung von Einkünften aus

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995, VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001, X B 12/01, nv, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997, VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige

    Insbesondere bei "in letzter Minute" eingehenden Anträgen auf Vertagung oder Verlegung eines Termins muss das Gericht selbst beurteilen können, ob der Beteiligte verhandlungsfähig bzw. verhindert ist oder nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228 , vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902 und vom 19. Februar 2003 IV S 1/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1187).

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen substantiierte Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Es ist vielmehr Sache des Beteiligten, die für eine Terminsverlegung erheblichen Gründe im Einzelnen vorzutragen und diese auf Verlangen auch glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung jedoch erst "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung des Beteiligten begründet, so reicht die Behauptung einer Erkrankung nicht aus; der Beteiligte ist vielmehr auch ohne besondere Aufforderung verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte verhandlungsunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902).
  • BFH, 27.04.2005 - X B 130/04

    Terminsverlegung; Erkrankung; Urlaub

    Eine solche Glaubhaftmachung bereits mit der Antragstellung verlangt die Rechtsprechung dann, wenn ein Verlegungsantrag kurz vor dem Termin gestellt wird und dem Gericht keine Zeit verbleibt, den Antragsteller zur Glaubhaftmachung aufzufordern (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, und in BFH/NV 2004, 796).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/01

    NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05

    NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger

    Formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen rechtfertigen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 22.04.2005 - III B 121/04

    Terminsverlegung; Wechsel des Prozessvertreters

  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

  • VG Würzburg, 10.07.2019 - W 6 K 19.151

    Fahrerlaubnisentziehung - Das unentschuldigte Ausbleiben zu einer

  • FG Hessen, 09.06.2005 - 5 K 4436/00

    Land- und Forstwirtschaft; Einnahme-Überschussrechnung; Gewinnermittlung nach

  • BFH, 10.10.2001 - IX B 157/00

    Einkommensteuerfestsetzungen - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
  • BFH, 03.03.2005 - VIII B 80/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs: Terminaufhebung bzw. Terminverlegung nur bei

  • BFH, 30.05.2007 - V B 217/06

    NZB: Terminsverlegung

  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer

  • BFH, 07.12.2012 - IX B 121/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf

  • BFH, 19.08.2005 - IV B 191/03

    Gehörsverletzung - mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Klägers

  • BFH, 19.02.2003 - IV S 1/02

    PKH; Terminsverlegung

  • BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97

    Antrag auf Terminsverlegung

  • BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01

    NZB: Terminsverlegung

  • BFH, 06.12.2002 - IV B 144/01

    Verfahrensmangel, Terminierung

  • FG Niedersachsen, 12.06.2009 - 2 K 128/09

    Aufhebung eines gerichtlichen Termins aus erheblichen Gründen

  • BFH, 20.12.2005 - IV S 13/05

    NZB - Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 24.02.2005 - X S 3/05

    Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen

  • BFH, 30.05.2007 - V B 216/06

    Antrag auf Terminverlegung

  • BFH, 03.07.2001 - II B 132/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins -

  • FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98

    Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in

  • BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96

    Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 04.05.2004 - VIII B 72/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines kurz vor

  • BFH, 20.02.2002 - III B 146/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Zulassungsgründen - Grundsätzliche

  • BFH, 25.08.1999 - X R 9/98

    Terminsverlegung; unrichtige Mitteilung der Geschäftsstelle

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2005 - 4 K 49/05

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei fehlendem

  • FG Nürnberg, 19.09.2000 - II 272/00

    Vorläufige Insolvenzverwaltung; kurzfristige

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 2 K 250/97

    Bekanntgabe eines Bescheids über die Aussetzung der Vollziehung eines

  • FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03

    Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute"

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 23.02.1996 - VII B 160/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17464
BFH, 23.02.1996 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1996,17464)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1996 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1996,17464)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1996,17464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,17464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 04.11.1998 - VI E 4/98

    Gerichtskosten - Erinnerung - Streitwert - Bedeutung - Antrag

    Demnach ist auf den Sach- und Streitstand in der Vorinstanz zurückzugreifen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1996 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 702; vom 14. September 1987 IV E 5/87, BFH/NV 1988, 322; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 14 GKG Rz. 3).
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 5/98

    Streitwert; NZB; Revision

    Demnach ist auf den Sach- und Streitstand in der Vorinstanz zurückzugreifen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1996 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 702; vom 14. September 1987 IV E 5/87, BFH/NV 1988, 322; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 14 GKG Rz. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 12.12.1995 - VII B 160/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15461
BFH, 12.12.1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,15461)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,15461)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,15461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,15461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Rückgewährungsansprüchen und Eigentümergrundschulden an das Finanzamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1991 - VII S 48/91

    Anforderungen an Festsetzung des Gegenstandswertes eines Verfahrens

    Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VII B 160/94
    Demnach entspricht der Streitwert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Oktober 1991 VII S 48/91, BFH/NV 1992, 262).
  • BFH, 11.10.1988 - VII E 6/88

    Bemessung eines Streitwertes zur Befriedigung einer Steuerforderung

    Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VII B 160/94
    Deshalb wird die Klägerin durch die Duldungsbescheide in Höhe der Forderungen, derentwegen die Duldungsbescheide ergangen sind, belastet (vgl. BFH-Entscheidung vom 11. Oktober 1988 VII E 6/88, BFH/NV 1989, 383).
  • BFH, 02.03.1983 - VII R 120/82

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgegner - Zwangsvollstreckung - Rückgewährsanspruch

    Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VII B 160/94
    Denn aufgrund des Duldungsbescheides wäre die Klägerin gemäß § 191 Abs. 1 AO 1977 i. V. m. § 7 AnfG nur verpflichtet, die Vollstreckung in die ihr abgetretenen Rechte zu dulden (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1983 VII R 120/82, BFHE 138, 10, BStBl II 1983, 398).
  • BFH, 29.06.2006 - VII E 13/05

    NZB: Streitwert bei Duldungsbescheid

    a) Bei Rechtsstreitigkeiten wegen Duldungsbescheiden (§ 191 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) bemisst sich der Streitwert auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nach der Forderung, wegen der durch den Duldungsbescheid die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz erfolgt ist (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 433).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht