Rechtsprechung
   BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2415
BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87 (https://dejure.org/1988,2415)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1988 - VII B 165/87 (https://dejure.org/1988,2415)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1988 - VII B 165/87 (https://dejure.org/1988,2415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist bei Zustellung durch Niederlegung beim Postamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1975 - I R 157/73

    Konkurs des gesetzlichen Vertreters - GmbH - Wirksamkeit von Zustellungen -

    Auszug aus BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87
    Die PZU begründet als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 Abs. 1 ZPO (§ 155 FGO) den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, zu denen im Streitfall auch die Einlegung der Mitteilung über die Niederlegung in den Briefkasten des Beschwerdeführers gehört (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1975 I R 157/73, BFHE 117, 344, 349, BStBl II 1976, 137, und Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. Mai 1986 4 CB 8.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 303, § 418 ZPO Nr. 5).
  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 115/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87
    Aus der durch die PZU bewiesenen Tatsache, daß der Beschluß des FG dem Beschwerdeführer vorschriftsmäßig zugestellt worden ist, folgt, daß die Mitteilung über die Niederlegung dem Beschwerdeführer zugegangen ist und dieser infolgedessen die Möglichkeit hatte, von dem Beschluß Kenntnis zu nehmen (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. März 1986 IVb ZB 115/85, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 787).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87
    Die PZU begründet als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 Abs. 1 ZPO (§ 155 FGO) den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, zu denen im Streitfall auch die Einlegung der Mitteilung über die Niederlegung in den Briefkasten des Beschwerdeführers gehört (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1975 I R 157/73, BFHE 117, 344, 349, BStBl II 1976, 137, und Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. Mai 1986 4 CB 8.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 303, § 418 ZPO Nr. 5).
  • BFH, 01.08.1984 - V R 66/84

    Postzustellung - Duldung - Zustellungsweise

    Auszug aus BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87
    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von derjenigen des V. Senats in dem Urteil vom 1. August 1984 V R 66/84 (BFHE 142, 102, BStBl II 1985, 110) ab, nach der die Beweiskraft einer PZU sich nicht auf die Erklärung des Postzustellers erstrecken soll, die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung sei unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen "üblichen Weise" abgegeben worden.
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 41/97

    Voraussetzungen für die wirksame Zugestellung eines Urteils

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen anderen Geschehensablauf substantiiert darzulegen und zu beweisen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).

    Ist danach davon auszugehen, daß die Mitteilung über die Niederlegung dem Kläger zugegangen war, so folgt daraus, daß er aufgrund dessen die Möglichkeit hatte, von der Zustellung des Urteils durch Niederlegung Kenntnis zu nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 790).

  • BFH, 26.02.1992 - IX B 88/90

    Fristwahrung als Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerde

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen anderen Geschehensablauf substantiiert darzulegen und zu beweisen (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).

    Muß nach den vorstehenden Ausführungen davon ausgegangen werden, daß die Mitteilung über die Niederlegung dem Prozeßbevollmächtigten zugegangen war, so folgt daraus, daß er aufgrund dessen die Möglichkeit hatte, von der Zustellung des Urteils durch Niederlegung Kenntnis zu nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 790).

  • BFH, 25.06.2009 - VIII B 92/08

    Verzicht auf Sachaufklärungsrüge - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde -

    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen erfordert deshalb den Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehensablaufs, der damit ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 8. Februar 1999 VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961; BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2001 III R 27/00, nicht veröffentlicht, [...]; vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790; vom 17. Dezember 1996 IX R 5/96, BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638).
  • BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B

    Mangelnde Erfolgsaussicht in der Sache, Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Erwiese sich nämlich die Behauptung des Klägers als richtig, dass auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt war, käme damit in Betracht, dass jedenfalls gegen die in der Zustellungsurkunde unter Nr. 13 unmittelbar beurkundete Tatsache, dass der Zusteller O. M. der D. S. GmbH den Tag der Zustellung - ggf mit Uhrzeit - "auf dem Umschlag des Schriftstücks vermerkt" hat (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO ), der nach § 418 Abs. 2 zulässige Gegenbeweis geführt werden könnte (vgl zu dessen Voraussetzungen etwa BFH, Urteile vom 28. September 1993, II R 34/92, NFH/NV 1994, 291, vom 8. Februar 1999, VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961 und vom 3. Mai 2001, III R 27/00, nicht veröffentlicht, juris; Beschlüsse vom 27. Januar 1988, VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 und vom 17. Dezember 1996, IX R 5/96, BFHE 183, 3 ; Urteile des BGH vom 7. Juni 1990, III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 ; BSG vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 194/04 B) und sich das LSG damit möglicherweise auch im Übrigen verfahrensfehlerhaft letztlich allein auf den Beweiswert der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde iS des Prozessrechts gestützt haben könnte.
  • BFH, 17.09.1991 - V B 133/91

    Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde

    Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 Abs. 1 ZPO (§ 155 FGO) den vollen Beweis der in ihr bekundeten Tatsachen, zu denen im Streitfall auch die Einlegung der Nachricht über die Niederlegung in den Briefkasten des Beschwerdeführers gehört (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790 m. w. N.).

    Es genügt nicht das bloße Bestreiten des von dem Postbediensteten dargelegten Geschehensablaufs und die Behauptung, die Nachricht über die Niederlegung im Briefkasten nicht vorgefunden zu haben (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 790).

  • BFH, 21.10.2004 - XI B 28/02

    Frage des Gegenbeweises um die Zugangsfiktion des § 182 ZPO aufzuheben bereits

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert der Gegenbeweis der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen den Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehensablaufs, der damit ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Februar 1999 VIII R 61/98, BFH/NV 1999, 961; BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1996 IX R 5/96, BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638; vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).
  • FG München, 21.02.2001 - 1 K 4885/99

    Gegenbeweis zu in Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen

    Eine bloße gegenteilige Behauptung reicht dafür ebenso wenig aus wie die Vorlage einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung (vgl. Beschlüsse des BFH vom 26.2.1992 IX B 88/90, BFH/NV 1992, 755, und vom 27.1.1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).

    Auch das Vorbringen, den Benachrichtigungsschein im Briefkasten nicht vorgefunden zu haben, reicht allein nicht aus, eine Säumnis der Einspruchsfrist als unverschuldet zu beurteilen (Urteil des BFH vom 13.7.1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, und Beschluss des BFH vom 27.1.1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 138/15

    Wirksamkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit

  • VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • BFH, 18.09.2001 - VII B 133/01

    Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Begründungsfrist - Verschulden - Sprache -

  • BFH, 09.09.1994 - III B 29/94

    Widerlegung eines durch Postzustellungsurkunde (PZU) geführten

  • BFH, 20.02.1992 - V R 39/88

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

  • BFH, 06.04.1992 - IV R 78/91

    Wirksamkeit einer Zustellung durch Aushändigung an die minderjährige Tochter des

  • BFH, 02.11.1994 - I B 31/94

    Beweis über die Zustellung einer angefochtenen Einspruchsentscheidung durch

  • BFH, 08.08.1995 - IX S 2/95

    Postzustellungsurkunde als Beweismittel für den Zugang einer

  • FG Hamburg, 29.05.2019 - 2 V 134/18

    AO/FGO: AdV bei Zweifeln bzgl. der Bestandskraft der angegriffenen Bescheide

  • FG Köln, 28.08.1998 - 15 K 614/94

    Wirksame Zustellung der Steuerbescheide; Verwerfung der Einsprüche als unzulässig

  • FG München, 16.07.1997 - 9 K 1632/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht