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   BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05   

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https://dejure.org/2006,14966
BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05 (https://dejure.org/2006,14966)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2006 - VII B 171/05 (https://dejure.org/2006,14966)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - VII B 171/05 (https://dejure.org/2006,14966)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05
    Da das FG das Fahrzeug trotz einer vorhandenen Ladefläche von über 50 v.H. und einer fehlenden Verglasung im rückwärtigen Teil als PKW eingestuft habe, weiche es von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. August 2000 VII R 26/99 (BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72) und vom 5. Mai 1998 VII R 104/97 (BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489) ab.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der BFH den Umstand, dass die Ladefläche eines umgerüsteten PKW die Hälfte der Nutzfläche überschreitet, nur als gewichtiges, aber nicht allein entscheidendes Indiz für eine Einstufung als LKW angesehen hat, wobei beim Hinzutreten weiterer, gewichtiger Merkmale, die für eine überwiegende Bestimmung und Eignung zum Personentransport sprechen, gleichwohl eine Einordnung als PKW in Betracht kommen kann (Senatsentscheidung in BFHE 194, 257, 263, BStBl II 2001, 72).

    Das erstinstanzliche Urteil beruht nicht auf einem dem Senatsurteil in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72 widersprechenden Rechtssatz.

  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05
    Da das FG das Fahrzeug trotz einer vorhandenen Ladefläche von über 50 v.H. und einer fehlenden Verglasung im rückwärtigen Teil als PKW eingestuft habe, weiche es von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. August 2000 VII R 26/99 (BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72) und vom 5. Mai 1998 VII R 104/97 (BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489) ab.

    Ebenso wenig liegt eine Abweichung vom Senatsurteil in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 vor.

  • BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03

    KraftStG : Einordnung als Pkw oder Lkw

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, obliegt die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter und ist deshalb einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05
    Das Übergehen eines Beweisantrages kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kfz als Personenkraftwagen (Pkw)

    Der Umstand, dass die Ladefläche die Hälfte der Nutzfläche überschreitet, stellt ein für die Einstufung als Lkw nicht allein entscheidendes Indiz dar (vgl. auch BFH, Beschluss vom 21.02.2006 VII B 171/05, BFH/NV 2006, 1352).
  • BFH, 14.02.2007 - IX B 219/06

    Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw bei der Kraftfahrzeugsteuer nach Wegfall des § 23

    Zwar hat der Antragsteller Einwände gegen die Ermittlung der Ladefläche erhoben, sie wurden aber nicht konkret belegt; zudem kann trotz einer relativ großen Ladefläche die Zuordnung zum Typ PKW erfolgen, wenn die Ladefläche bei der gebotenen Gesamtwürdigung von Bauart und Ausstattung des Fahrzeugs dessen Charakter --wie hier-- nicht entscheidend prägt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536; vom 21. Februar 2006 VII B 171/05, BFH/NV 2006, 1352).
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