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BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97 |
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- BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche …
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97
c) Auch die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80 (BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740 ) liegt nicht vor.Zwar sei die Wiederbestellung als Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigter ebenfalls in das Ermessen der Behörde gestellt (§ 48 StBerG ); jedoch könne "im Einzelfall das Ermessen der Behörde derart zusammengeschrumpft sein, daß die Behörde zur Wiederbestellung verpflichtet" sei (BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740, 745).
Es liegt somit keine Abweichung von dem Senatsurteil in BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740 vor, wenn das FG unter diesen Umständen von einer eigenständigen Prüfung der Frage abgesehen hat, ob für den Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsanspruch auf die begehrte Befreiung von der Steuerberaterprüfung bestand.
- BFH, 06.11.1962 - VII 97/61
Auszug aus BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97
a) Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das Urteil des FG nicht von der Entscheidung des Senats vom 6. November 1962 VII 97/61 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 36) ab, nach der eine (unbefugte) geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur dann vorliegt, wenn sie in selbständiger Tätigkeit erfolgt.
- BFH, 29.03.2016 - I B 99/14
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung …
Nach § 138 Abs. 1 FGO ist über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands --d.h. des mutmaßlichen Ausgangs des Verfahrens, wenn keine Erledigung der Hauptsache eingetreten wäre-- zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 6. November 1997 VII B 172/97, BFH/NV 1998, 487). - BFH, 18.03.2002 - I B 48/01
Übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenfolge
Danach ist über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands --d.h. des mutmaßlichen Ausgangs des Verfahrens, wenn keine Erledigung der Hauptsache eingetreten wäre-- zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 6. November 1997 VII B 172/97, BFH/NV 1998, 487). - BFH, 03.04.2000 - I B 68/99
Erledigung der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung
Die Möglichkeit einer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache besteht auch im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren (…BFH-Beschlüsse vom 10. April 1997 III B 5/96, BFH/NV 1997, 692; vom 6. November 1997 VII B 172/97, BFH/NV 1998, 487;… Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 138 FGO Rz. 50, m.w.N.).