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   BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79   

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https://dejure.org/1990,7914
BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79 (https://dejure.org/1990,7914)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1990 - VII B 173/79 (https://dejure.org/1990,7914)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - VII B 173/79 (https://dejure.org/1990,7914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung steuerlicher Angelegenheiten - Unterlassene Überprüfung der eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen und deren Begleichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    War aber - wovon wegen Fehlens anderweitiger Anhaltspunkte auszugehen ist - die Kompetenzverteilung in schriftlicher Form erfolgt, so war sie jedenfalls solange verbindlich und damit hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten verantwortungszuweisend, als Unregelmäßigkeiten in der Erklärung der Steuern oder der Erfüllung der Steuerschulden durch den Leiter der Finanzabteilung der AG nicht zu besorgen waren (Urteil des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 unter Ziff. 2 Buchst. d und f).
  • BFH, 16.04.1985 - VII R 132/80

    Haftung eines Geschäftsführers wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    Das FG beruft sich hierfür u. a. auf das Urteil des BFH vom 16. April 1985 VII R 132/80 (BFH/NV 1987, 273).
  • BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamtes - Überprüfbarkeit der

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    Es ist daher bei der hier gebotenen summarischen Beurteilung zweifelhaft, ob dem Kläger hinsichtlich der unrichtigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der unzureichenden Umsatzsteuervorauszahlung für Januar 1985 trotz Beistellung dieses zusätzlichen Mitarbeiters noch ein auf grober Fahrlässigkeit (vgl. § 69 Satz 1 AO 1977) beruhendes Überwachungsverschulden angelastet werden kann (vgl. hierzu das Urteil des BFH vom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 221 unter Ziff. II Nr. 1).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    Die hier gebotene summarische Prüfung (vgl. Beschluß des BFH vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) der Erfolgsaussichten des Klagebegehrens ergibt folgendes:.
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