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   BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10   

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https://dejure.org/2011,8766
BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10 (https://dejure.org/2011,8766)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2011 - VII B 183/10 (https://dejure.org/2011,8766)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 (https://dejure.org/2011,8766)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • openjur.de

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 33 Abs 1, FGO § 78 Abs 1, InfFrG HA § 4, AO § 5, GVG § 17a Abs 3 S 2
    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • Bundesfinanzhof

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 4 InfFrG HA, § 5 AO, § 17a Abs 3 S 2 GVG
    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • rewis.io

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • ra.de
  • rewis.io

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 33 Abs. 1; FGO § 78 Abs. 1; HmbIFG § 4
    Eröffnung des Finanzrechtswegs bei allgemeinem Einsichtsbegehren des Insolvenzverwalters in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten

  • datenbank.nwb.de

    Eröffnung des Finanzrechtswegs; Einsichtnahme in Vollstreckungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 883
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.02.2000 - VII R 73/98

    Auskunftsersuchen an Stromversorgungsunternehmen

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Dass die Vollstreckung von Steuerforderungen nicht von der Steuererhebung isoliert betrachtet werden kann, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2000 VII R 73/98 (BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366) zum Ausdruck gebracht.
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 26. April 2010 VII B 229/09 (BFH/NV 2010, 1637) ausgeführt hat, handelt es sich bei einem vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Auskunftsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) um einen zivilrechtlichen Anspruch, der sich aus einem durch Anfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO) begründeten Rückgewährschuldverhältnis ergibt (BGH-Urteile vom 13. August 2009 IX ZR 58/06, ZInsO 2009, 1810, m.w.N., und vom 21. Januar 1999 IX ZR 429/97, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 1033).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 8 E 1044/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung näher bezeichneter

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Die Vorschriften des HmbIFG begründen eine einseitige Verpflichtung von Trägern staatlicher Gewalt, so dass der in § 4 HmbIFG normierte Auskunftsanspruch dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des VG Hamburg vom 17. Mai 2010  7 K 429/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2010, 1097, und zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2009  8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401, und vom 8. Juni 2005  8 E 283/05, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2006, 295).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 26. April 2010 VII B 229/09 (BFH/NV 2010, 1637) ausgeführt hat, handelt es sich bei einem vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Auskunftsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) um einen zivilrechtlichen Anspruch, der sich aus einem durch Anfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO) begründeten Rückgewährschuldverhältnis ergibt (BGH-Urteile vom 13. August 2009 IX ZR 58/06, ZInsO 2009, 1810, m.w.N., und vom 21. Januar 1999 IX ZR 429/97, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 1033).
  • BFH, 15.06.2000 - IX B 13/00

    Akteneinsicht im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Im Streitfall kann es jedoch dahinstehen, ob sich ein Akteneinsichtsrecht unmittelbar aus § 4 HmbIFG ableiten lässt oder ob zur Verwirklichung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs auf Einsicht in die beim FA geführten Vollstreckungsakten der Schuldnerin auf die von der Finanzrechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden muss (zum Akteneinsichtsrecht des Konkursverwalters beim Bestreiten zur Tabelle angemeldeter Steuerforderungen und bei Unterbrechung eines vor dem FG anhängigen Rechtsstreits vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2000 IX B 13/00, BFHE 191, 247, BStBl 2000, 431).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 E 283/05

    Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Bei Klagen auf

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Die Vorschriften des HmbIFG begründen eine einseitige Verpflichtung von Trägern staatlicher Gewalt, so dass der in § 4 HmbIFG normierte Auskunftsanspruch dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des VG Hamburg vom 17. Mai 2010  7 K 429/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2010, 1097, und zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2009  8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401, und vom 8. Juni 2005  8 E 283/05, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2006, 295).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 229/09

    Grundsätzliche Bedeutung des Akteneinsichtsrechts des Insolvenzverwalters -

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 26. April 2010 VII B 229/09 (BFH/NV 2010, 1637) ausgeführt hat, handelt es sich bei einem vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Auskunftsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) um einen zivilrechtlichen Anspruch, der sich aus einem durch Anfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO) begründeten Rückgewährschuldverhältnis ergibt (BGH-Urteile vom 13. August 2009 IX ZR 58/06, ZInsO 2009, 1810, m.w.N., und vom 21. Januar 1999 IX ZR 429/97, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 1033).
  • FG Münster, 05.11.2002 - 1 K 7155/00

    Kein Akteneinsichtsrecht in persönliche Steuerakten einschließlich Prüferakten

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Daher besteht im Finanzverwaltungsverfahren allenfalls ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über einen Antrag auf Akteneinsicht (Urteil des FG Münster vom 5. November 2002  1 K 7155/00 S, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 499, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 17.05.2010 - 7 K 429/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf eine amtliche Information nach dem

    Auszug aus BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
    Die Vorschriften des HmbIFG begründen eine einseitige Verpflichtung von Trägern staatlicher Gewalt, so dass der in § 4 HmbIFG normierte Auskunftsanspruch dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des VG Hamburg vom 17. Mai 2010  7 K 429/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2010, 1097, und zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2009  8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401, und vom 8. Juni 2005  8 E 283/05, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2006, 295).
  • OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11

    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

    Für Streitigkeiten um den auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen, die sich bei einem Finanzamt befinden, ist der Verwaltungsrechtsweg und nicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO der Finanzrechtsweg gegeben (entgegen BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10).

    Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2011 (VII B 183/10, juris) sei nicht zu folgen.

    Der Streit betrifft nicht im Sinn dieser Vorschrift die Verwaltung der Abgaben oder die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden (so auch Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; a.A. BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris; FG Hamburg, Beschl. v. 2.7.2010, 6 K 75/09, juris).

    Hat somit der hier geltend gemachte Auskunftsanspruch - entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10, juris, Rn. 9) - keinen eindeutigen und logisch zwingenden Zusammenhang zu Abgabenangelegenheiten und ist er auch nicht aus einem Abgabenrechtsverhältnis abgeleitet, so handelt es sich nicht um eine den Finanzrechtsweg eröffnende Abgabenangelegenheit (ebenso für einen Informationsanspruch gegenüber einem Sozialversicherungsträger: LSG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2010, L 5 KR 1815/10 B, juris, Rn. 26 ff.).

    Das Oberverwaltungsgericht weicht mit seiner Entscheidung vom Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2011 (VII B 183/10, juris) ab.

  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Der 7. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) entschieden, dass es sich in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemein Einsicht in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten begehrt, um eine Streitigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 FGO handele, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet sei.
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Hierfür beruft sich der Kläger in ausdrücklicher Abgrenzung gegenüber dem Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X ausschließlich auf § 1 Abs. 1 S 1 IFG, wodurch er den geltend gemachten Anspruch weiter konkretisiert (anders im Beschluss des BFH vom 10.2.2011 - VII B 183/10 - ZIP 2011, 883, in dem der Insolvenzverwalter - für die Rechtswegzuordnung aus Sicht des BFH offenbar entscheidend - allgemeine Einsicht in die beim Finanzamt über den Schuldner geführten Vollstreckungsakten begehrt hat) .
  • BFH, 19.03.2013 - II R 17/11

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines

    Wegen der Abweichung zur Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2011 VII B 183/10, BFH/NV 2011, 992) hat das BVerwG das Beschwerdeverfahren ausgesetzt und die Rechtsfrage dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt (vgl. dazu Eisolt, Deutsches Steuerrecht 2013, 439).
  • BFH, 08.01.2013 - VII ER-S 1/12

    Rechtsweg im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den

    Anmerkung: Antwort des BFH auf die Anfragen des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. November 2012 GmS-OGB 1/12 - 3/12 in den Verwaltungsstreitsachen beim BVerwG 7 B 2.12, 7 B 3.12 und 7 B 4.12, in denen das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 15. Oktober 2012 dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob für eine auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (nunmehr § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützte Klage eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Informationen, die in den beim Finanzamt vorhandenen Vollstreckungsakten über den Schuldner enthalten sind, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, unter Aufgabe seiner Rechtsauffassung im BFH-Beschluss vom 20.2.2011 VII B 183/10.
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12

    Recht eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht in die für den bzw. im

    Der 7. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) entschieden, dass es sich in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemein Einsicht in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten begehrt, um eine Streitigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 FGO handele, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet sei.
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 4.12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg bei Klage eines Insolvenzverwalters auf

    Der 7. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) entschieden, dass es sich in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemein Einsicht in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten begehrt, um eine Streitigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 FGO handele, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet sei.
  • VG Hamburg, 06.09.2011 - 7 K 2696/10

    Vorabentscheidung über den Verwaltungsrechtsweg; Akteneinsicht des

    Bei der Geltendmachung eines solchen Anspruchs handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht-verfassungsrechtlicher Art (vgl. BFH, Beschl. v. 10.2.2011, VII B 183/10 - juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2009, NordÖR 2009, 258).

    Soweit der Bundesfinanzhof in einem Beschluss vom 10.2.2011 (VII B 183/10 - juris) die Auffassung vertreten hat, dass es sich "zumindest in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter, ohne sein Anliegen näher zu konkretisieren, allgemein Einsicht in die beim FA geführten Vollstreckungsakten begehrt, um eine Streitigkeit i.S. von § 33 Abs. 1 FGO [handelt]", folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.

    Die ihr zugrundeliegende Begründung, dass ein allgemeines Akteneinsichtsbegehren einen abgabenrechtlichen Bezug aufweise, weil es sich auf alle in den Steuerakten dokumentierten Vorgänge und darin enthaltenen Schriftstücke erstrecke (vgl. Beschl. v. 10.2.2011, a.a.O., Rn. 9), überzeugt mangels Systemgerechtigkeit nicht.

  • BVerwG, 17.04.2013 - 7 B 6.13

    Rechtsweg bei Anspruch auf Akteneinsicht in bei einem Finanzamt vorhandene

    Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) hat der Senat mit Beschluss vom 15. Oktober 2012 - BVerwG 7 B 2.12 - (Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 307) das Beschwerdeverfahren ausgesetzt und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob für eine auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (nunmehr § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützte Klage eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Informationen, die in den beim Finanzamt vorhandenen Vollstreckungsakten über den Schuldner enthalten sind, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
  • BGH, 18.02.2016 - IX ZR 45/14

    Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters: Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es sich bei diesem Anspruch um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt, der in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt (BVerwG, ZIP 2012, 2417 und ZIP 2013, 1252; vgl. auch BFH, ZIP 2011, 883 und ZIP 2013, 1252).
  • BVerwG, 17.04.2013 - 7 B 8.13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine auf § 4 des Hamburgischen

  • BFH, 09.09.2011 - VII B 73/11

    Kein Recht auf Einsicht in dem FG unaufgefordert vorgelegte, den Streitfall nicht

  • BVerwG, 17.04.2013 - 7 B 7.13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine auf § 4 des Hamburgischen

  • FG Düsseldorf, 10.08.2022 - 4 K 879/21

    Recht einer Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - 12 L 67.11

    Insolvenzverwalter; Antrag auf Übersendung eines Kontoauszugs der

  • VG Trier, 26.06.2012 - 5 K 504/12

    Auskunftsbegehren des Insolvenzverwalter unter Bezugnahme auf das

  • FG Düsseldorf, 19.10.2022 - 4 K 2748/21

    Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO

  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 1135/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO - Überlassung personenbezogener Daten im

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1776/10

    Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10

    Erteilung von Kontoauszügen an den Insolvenzverwalter

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