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   BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95   

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https://dejure.org/1995,2548
BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95 (https://dejure.org/1995,2548)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1995 - VII B 186/95 (https://dejure.org/1995,2548)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1995 - VII B 186/95 (https://dejure.org/1995,2548)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95
    Liegt -- wie im Streitfall -- die rechtliche Bedeutung der vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) ordnungsgemäß in den Prozeß eingeführten Verrechnung des streitbefangenen Anspruchs mit einem entsprechenden Steuerguthaben und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, entweder durch Bestreiten der Verrechnung zu reagieren oder den Antrag zur Erreichung des Prozeßziels umzustellen, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Kläger -- wie im Streitfall -- steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95
    Liegt -- wie im Streitfall -- die rechtliche Bedeutung der vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) ordnungsgemäß in den Prozeß eingeführten Verrechnung des streitbefangenen Anspruchs mit einem entsprechenden Steuerguthaben und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, entweder durch Bestreiten der Verrechnung zu reagieren oder den Antrag zur Erreichung des Prozeßziels umzustellen, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Kläger -- wie im Streitfall -- steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    Denn der Geschäftsverteilungsplan einschließlich etwaiger Änderungen wirkt nur für die Dauer eines Geschäftsjahres (Jährlichkeitsprinzip) und tritt an dessen Ende ohne weiteres Zutun außer Kraft (BFH-Urteil vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2006 - IX B 179/05

    Zurückverweisung einer Rechtssache an FG bei Verstoß der Vorinstanz gegen die

    Maßgebend für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des Spruchkörpers ist der für diesen Zeitpunkt geltende Geschäftsverteilungsplan des Gerichts; er regelt konstitutiv auch die Zuständigkeit des Spruchkörpers für bereits anhängige Sachen (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 481; vgl. auch BFH-Beschluss vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416, m.w.N.).

    Keinesfalls dürfen aber einzelne ausgesuchte Sachen einem anderen Spruchkörper zugewiesen werden (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 416; BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 481, jeweils m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2005 2 BvR 581/03, Beilage 4 zu BFH/NV 2005, 367; BVerwG-Urteile vom 29. Juni 1984 6 C 35/83, DVBl 1985, 165, und in NJW 1991, 1370); geschieht dies dennoch, wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BVerfG in Beilage 4 zu BFH/NV 2005, 367).

  • BFH, 04.11.2003 - VII B 171/03

    Hinweispflicht des Gerichts

    Die sich im finanzgerichtlichen Verfahren aus § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ergebende richterliche Hinweispflicht soll in erster Linie zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens, zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen Schutz und Hilfestellung für den Beteiligten geben, ohne dass indessen dessen Eigenverantwortlichkeit dadurch eingeschränkt oder beseitigt wird (BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, und vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).

    In der Rechtsprechung des BFH ist anerkannt, dass dann, wenn die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen, klar auf der Hand liegt, ein unterlassener Hinweis des Gerichts jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung darstellt, wenn der Beteiligte --wie die Kläger im Streitfall-- steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (BFH in BFH/NV 1996, 416, und BFH/NV 2000, 204, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 59/97

    Spielerberater als Gewerbetreibender

    Die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO hat nicht den Sinn, die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten einzuschränken (BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, und vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Mängel dieser Art eröffnen keine zulassungsfreie Revision (BFH- Beschluß vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416).

    Diese Beanstandung betrifft aber im Kern nicht das Fehlen von Entscheidungsgründen, sondern die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht oder einer unzutreffenden Auslegung des § 6 FGO bzw. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. auch BFH in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638 und in BFH/NV 1996, 416).

  • BFH, 12.11.2009 - IV B 66/08

    Eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung - Missbräuchliche

    Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan zum Zeitpunkt der Entscheidung (BFH-Urteil vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Zum einen stellt das Unterlassen eines Hinweises, wenn ein Beteiligter --wie hier-- steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn die Notwendigkeit des substantiierten Bestreitens der Privatnutzung auf der Hand liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1991 - XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; BFH-Beschluss vom 14.11.1995 - VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 10.05.1996 - V R 53/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Dieser Verfahrensmangel ist nicht in § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 FGO bezeichnet und eröffnet eine zulassungsfreie Revision nicht (vgl. z. B. Beschlüsse des BFH vom 14. November 1995 VIII R 84/93, 1/94, BFH/NV 1996, 416, 418; vom 28. April 1992 VIII R 31/91, BFH/NV 1992, 685).

    Daß der abgeordnete Richter, der auch während des Geschäftsjahres (§ 21 e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes -- GVG --) einem Senat des FG zugewiesen werden kann (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 416), nicht vorschriftsmäßig i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO an der Vorentscheidung mitgewirkt hätte, vermutet der Kläger nur, ohne dafür konkrete Anhaltspunkte zu haben.

  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

    Sie kann in ihrer Intensität aber dadurch beeinflusst werden, ob der Beteiligte im Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten ist oder nicht (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 790; BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, und vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 55; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 76 Rz 51.1 und 51.2; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 76 FGO Rz 73; kritisch Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO Rz 104).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 114/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

    Infolgedessen stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies bei den Klägern während des Klageverfahrens der Fall war (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416; vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.; vom 14. August 2003 XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64).
  • BFH, 10.12.2007 - VI B 88/07

    Verfahrensmangel wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden

  • BFH, 05.07.2006 - X B 115/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

  • BFH, 23.08.2017 - I B 126/16

    Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe

  • BFH, 29.01.2004 - X B 133/02

    Keine Entkräftung des Anscheinsbeweis des Gegenteils bei bloßer Behauptung ein

  • BFH, 18.09.2002 - IV B 110/00

    Grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht

  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

  • BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08

    Anforderungen an einen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung des

  • BFH, 23.04.2008 - IX B 240/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Angriffe gegen die Vertragsauslegung seitens des FG,

  • BFH, 04.06.2003 - X B 16/02

    Sachaufklärungspflicht; Hinweispflicht

  • BFH, 25.09.2002 - IV B 138/00

    Richterliche Hinweispflicht - Verletzung rechtlichen Gehörs durch

  • BFH, 26.02.1998 - III R 107/96

    Ausschluss vom Amt des Richters bei vorangegangener Mitwirkung im

  • BFH, 17.12.1997 - VIII R 12/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gegen überbesetzten Spruchkörper

  • BFH, 23.06.2003 - V B 175/01

    Substantiierte Darlegung der Klärbarkeit und Klärungsbedürftigkeit der konkreten

  • BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95

    Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung

  • BFH, 05.07.1996 - VIII R 1/96

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers

  • BFH, 22.08.1996 - V R 23/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

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